Hallo,

ich versuche, mal Deine Fragen der Reihe nach nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten:

ich suche jetzt schon eine ganze weile nach Antworten auf meine

Fragen, jedoch lese ich immer wieder „onlineshop“ hier, „onlineshop“ da.
Nein, ich würde gerne wissen was ich für Genehmigungen für einen realen
Erotikshop benötige.

Grundsätzlich ist ein Erotikshop nichts anderes als ein Geschäft - und setzt gewerberechtlich die Handels-Gewerbeberechtigung voraus.

Zu beachten ist, dass Du nur volljährigen Personen Zutritt gewähren darfst.

Eventuell bestehen Richtlinien ähnlich einem Bordell - und zwar insofern, dass Du  zB nicht direkt neben einer Schule aufsperren darfst. Das kannst du bei der Gewerbebehörde erfragen und ist gegebenenfalls Thema in einer Betriebsanlagengenehmigung.

Hinzu kommt, dass ich nicht nur im Shop verkaufen möchte, sondern
auch ein Pornokino anhängen wollen würde bzw eine „Kinolandschaft“.



Ist dieser Punkt extra zu beachten? ... wahrscheinlich..

Zumindest die eigene Gewerbeberechtigung fürs Kino ist zu beachten. Stichwort "Filmvorführung". Zu erfragen bei der Gewerbebehörde oder der IHK.

ein weiterer Punkt ist - willst du zulassen, dass in dem Kino wild rumgepoppt wird oder solls "gesittet" zugehen?

Außerdem spiele ich mit dem Gedanken Softgetränke, Kaffee und einen

Begrüßungssekt für die Damen ausschenken zu wollen. Dafür brauche ich
sicher noch andere Genehmigungen, oder?

Das ist grundsätzlich eine diffizile ache. Schenkst Du die Getränke in verschlossenen Gebinden aus, und sind dies nur ein paar (definierte zB Antialkoholika), reicht eine eingeschränkte Gastgewerbeberechtigung - wisst Du das Ganze fast als Bar betreiben, wirst Du um die volle Gastrolizenz nicht umhinkommen. Auskunft gibt die Gewerbebehörde und/oder IHK.

Und wenn ich schon mal frage, im Punkt Öffnungszeiten, ist es Sache der
Stadt mir zu genehmigen ob ich zum Beispiel Sonntags auch öffnen darf?

Das ist definitiv Sache der Betriebsanlagengenehmigung, an welchen Tagen und wie lange du was offen halten darfst. Ich halte es für durchaus möglich, dass du den Shopbereich und den Kinobereich unterschiedlich lange offen halten darfst. Wie auch immer das aussieht, die Gewerbebehörde bzw IHK weiß mehr.

Conclusio: ich würde eine Zusammenfassung schreiben, was ich genau machen will. Mit dem würde ich parallel zur Gemeinde als erstinstanzliche Gewerbebehörde und beratenderweise zur IHK marschieren.

Was Du nicht vergessen solltest: Handel, Ausschank und vor allem der Kinobereich kosten durchaus eine Stange Geld. Das will vorfinanziert und wieder verdient werden.

Trotz allem: viel Erfolg

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Wenn dir explizit gesagt wurde, dass du auch anrufen kannst, ist es nach drei Tagen meiner Meinung nach nicht mehr "aufdringlich", sondern zeugt eher vom Willen, dort zu arbeiten.

Ich würde definitiv anrufen und höflich nachfragen, ob es denn schon eine Entscheidung gibt bzw. wann du mit einer rechnen darfst.

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