Stell dir selber die Frage wie realistisch es ist das du dein Ziel erreichst.

Lernst du gerne ?

Hast du überhaupt eine Vorstellung von dem Beruf ? Praktika ?

Geht es dir nur ums Geld ?

Zwischen Ärztin und Anwältin liegen wohl Welten. Man sollte ein Ziel fokussieren.

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Lösung:

Problem war eine Kabelbeschädigung zwischen Fensterrahmen und Balkon.

Fehler könnte gefunden werden durch Beha Amprobe at-6010-eur.

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Hierbei handelt es sich wie der Hausarzt schon diagnostiziert hat höchstwahrscheinlich um Röschenflechte.

Die Erkrankung ist harmlos und heilt von selbst aus. Um einen eventuellen Juckreiz zu mildern, können Sie Folgendes tun:

  • Da die Haut nicht gereizt werden sollte, sind eng sitzende Kleidung oder Wollmaterialien zu vermeiden.
  • Vermeiden Sie außerdem übermäßiges Schwitzen und Sonnenlicht.
  • Verzichten Sie auf zu viel sowie auf intensive Seife und auf zu häufiges Duschen.
  • Verwenden Sie eine Feuchtigkeitscreme und meiden Sie stark fettende Salben.
  • Bei starkem Juckreiz können Sie eine leichte Kortisonsalbe auftragen oder Medikamente gegen Allergien (Antihistaminika) einnehmen.

Die Krankheit geht von selbst innerhalb von 1–3 Monaten vorüber, manchmal bleiben die Ausschläge aber 3–6 Monate lang bestehen. In seltenen Fällen kann der Ausschlag zu einem späteren Zeitpunkt erneut auftreten. In den vom Ausschlag betroffenen Hautpartien können sich vorübergehende Pigmentveränderungen bilden.

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Warum sollte es schlimm sein ?

Es ist halt nicht "Norm" entsprechend würde der große Teil unserer Gesellschaft sagen.

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In Deutschland ist die lebenslange Freiheitsstrafe, umgangssprachlich "lebenslänglich", die höchste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Sie bedeutet, dass der Verurteilte auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis muss, mindestens aber für 15 Jahre. Nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html

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Hast du in so einem Bereich schon mal Praktikum gemacht ?
Die Theorie ist für viele schwieriger als die Praxis. Daher kann ich dir nur raten sich mal damit zu beschäftigen was im Fachabitur in dem Bereich dran kommt. Im vollen Abitur verschenkst du meiner Ansicht nach 1 Jahr wenn dich die anderen Bereiche wo es notwendig wäre sowieso nicht interessieren. Bei Nachfragen Antworte ich gerne.

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Ja kenne ich. Macht DB auch. Aber die Fragen auch eigentlich vorher ob du Zeit hast, da hätte man sagen können morgen passt es mir besser.

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Wenn die Steam Server überlastet sind kommt halt weniger an ist doch logisch.

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Du kannst gerne mal bei.

www.green-mylife.de vorbeischauen .

Und zwingend brauchst du keine DLCS obwohl ich das für sinnvoll halte.

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Ja das ist ja auch kaum Kalorien drinnen. Bist du den männlich oder weiblich und Alter dann könnte man das berechnen. Normalgewicht usw.

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Ne 1080 für Full HD soll das ein Scherz sein da reicht auch ne 1060 😂😂

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Nachträgliche Veschlechterung einer Note
Online-Rechtsberatung von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Stand: 06.03.2013

Frage:
Ich bin eine Lehrerin in einer Realschule Bayern. Mein Fach ist ein Nebenfach (Musik). darf man als Lehrerin eine Note nachhinein verschlechtern? Heute habe ich eine Kontrollarbeit den Schülern zurückgegeben und ein Schüler hatte eine 1 bekommen, doch merkte er selber, dass ich mich mit dem Punkten verrechnet habe. Ich habe ihm die Note auf 2 herabsetzen müssen. Nach der Schulzeit bekam ich einen bösen Anruf von dem Vater des Schülers. Er meinte, ich habe kein Recht die Note herabzusetzen. Ich weiß aber, dass in dem gleichen Fall die Note zu verbessern, wäre es kein Problem. Geht es hier nicht um eine Gleichberechtigung von den Schülern? Und wenn der Schüler auch selber den Fehler des Lehrers gemerkt hat, soll er nicht auch dazu stehen?
Meine Frage: Was ist in diesem Fall rechtlich richtig und wo kann man diesen Gesetz nachlesen?

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Antwort:

Vorab einige allgemeine Bemerkungen zur Notengebung in Schulen:

Als Rechtsquellen, nach denen sich die Beantwortung Ihrer Fragen nach der richtigen Notengebung richtet, sind zunächst einmal die Schulordnungen der Länder, das ist in Bayern die Bayerische Schulordnung (SchulO)*1).

Die Bayerische SchulO enthält keine Regelungen über die nachträgliche Änderung von erteilten Zensuren.

Ferner gibt es das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 *2).
§ 40 BayEUG enthält dabei einige Regelungen über Leistungsnachweise. Aus Absatz 4 zitiere ich:

(4) 1 Auf Grund der während des Schuljahres erbrachten Leistungen setzt die im betreffenden Fach unterrichtende Lehrkraft im Einvernehmen mit der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter in jedem Unterrichtsfach die Zeugnisnote fest; kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. 2 Die Zeugnisnote eines Fachs wird auf Grund der Einzelnoten für die Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung festgesetzt. 3 …

In Baden-Württemberg gibt es sogar eine Notenbildungsverordnung *3). Genaue Einzelheiten zu dem von Ihnen geschilderten Fall kann man darin auch nicht finden.

Dieses kodifizierte Recht wird überlagert von allgemeinen Rechtsgrundsätzen wozu auch die Grundrechte zählen.

Zu denken ist ferner noch an die Korrekturvorschriften für Verwaltungsakte, die Sie in den §§ 48, 49 VwVfG finden.

Bei Schulen ergibt sich die Besonderheit, daß das Verhältnis von Lehrern und Schülern früher (neben u.a. dem Militär und der Ehe) nach der Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis als rechtsfreier Raum angesehen wurde. Damit wurde u.a. früher sogar, bis hinein in die 70er Jahre, die Prügelstrafe gerechtfertigt.
Diese veraltete Rechtsauffassung wird heute mit modernen rechtsstaatlichen Anschauungen nach und nach aufgegeben und auch die Grundrechte halten in moderatem Masse auch in der Schule Einzug.

Bei der Benotung einzelner Arbeiten gilt dabei folgendes:

Die Benotung der einzelnen Klassenarbeit ist lediglich einer der Leistungsnachweise im Sinne der Bayerischen Schulordnung für den Lehrer (und Schüler), die zur Bildung der Endnote beiträgt. In diesem Rahmen gibt es eine pädagogische Gesamtbewertung. Diese Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Lehrers. Das Ermessen kann lediglich auf Ermessensfehler hin überprüft werden. Diese Fehler müssen sich zusätzlich auf das Endergebnis ausgewirkt haben. Zu den gerichtlich auch überprüfbaren Ermessensfehlern gehört u.a. der Ermessensfehlgebrauch, der Ermessensausfall, das Übersehen der Ausübung des Ermessens überhaupt oder Fälle der Ermessensreduzierung auf 0. Bei der Einbeziehung der Einzelleistung kommt es nicht auf die von Ihnen konkret erteilte Note an, sondern auf Ihre Bewertung der Leistung als solche.

Selbst die u.a. aus den schriftlichen Noten resultierenden Halbjahres-Zeugnisse dienen lediglich der Information der Schüler und Eltern. Rechtlich angreifbar sind sie nicht.

Die Endjahres-Zeugnisnoten hingegen sind dann eventuell justitiable, durch die Gerichte überprüfbare, Verwaltungsakte. Dies ist insbesondere der Fall, wenn dadurch die Entscheidung über die Versetzung beeinflusst wird.

Vorgeschaltet würde dann, wie bei allen Verwaltungsakten, ein Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren. Dabei wird, sofern Sie keine Abhilfe leisten, die Entscheidungsbefugnis an die Ihnen vorgesetzte Behörde verlagert, die den Sachverhalt nochmal überprüft. Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid kann dann Klage zur Überprüfung des Sachverhalts eingereicht werden.

Nach diesen Grundsätzen richtet sich auch die weiterer Beantwortung Ihrer Fragen

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Wie soll den so ein kleiner Durchlauferhitzer wo Garde mal 15 Liter reinpassen eine Badewanne voll bekommen und das noch warm sowas funktioniert einfach nicht und so ein Gerät ist meiner Ansicht nach nicht dafür geignet kauf dir doch eine Heizung.

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Leider wird das nicht funktionieren der Kühlschrank sowie die Mikrowelle und der Backofen ziehen zu viel Strom dann wird die Sicherung eingreifen. Es wäre unverantwortlich wenn du das da dran hängst. Du kannst sage ich mal maximal den Kühlschrank und den Toaster dran hängen.

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