Ein Muslim ist jemand der nach Quran und Sunna lebt. Ein Muslim darf eine Muslima, Jüdin und Christin heiraten.

Für die islamische Eheschließung gelten bestimmte Voraussetzungen. Wenn diese erfüllt sind, so ist diese Eheschließung gültig für einen Muslim.


"Was bedeutet Sunnit und was ist gemeint mit Aleviten?"

Antwort: Alles Lob gebührt Allah, dem Erhabenen Diese Begriffe sind sehr unterschiedlich zu verstehen, denn beide Begriffe haben ganz andere Bedeutungen als die meisten Menschen es vorgeschrieben haben. Die Erklärung nach Quran und Sunnah: Entweder ist man Muslim oder kein Muslim, diese verschiedenen Gruppierungen gibt es nicht, jede Gruppierung führt zu neuen Sachen, die sehr weit entfernt vom Islam sind, durch das Einfügen neuer Sachen, verliert der Islam seine Reinheit.

Die Bedingungen für Muslime sind folgende:

  1. Er muss an die sechs Säulen der Glaubenslehre (Iman) glauben und alle Erklärungen dazu nach Quran und Sahih (Authentischen) Sunnah mit der Verständnis der Gefährten vom Allahs Gesandten.

  2. Er muss an die fünf Säulen des Islams glauben, wissen was diese beinhalten und danach handeln.

  3. Er muss die Bedeutung und Bedingungen des Tauhid kennen und wissen wann diese nützliche für ihn ist und wann gewisse Dinge (Islam) ungültig sind.

Diese Punkte muss jeder Muslim lernen und danach praktizieren. Wenn man weder die Punkte dazu kennt noch danach praktiziert, wie viel Islam steckt in einem? Was nützt einem dann seine Sunnit Zugehörigkeit? Jeder kann Muslim oder Muslima werden, die Herkunft und die vorherige Religion ist unwichtig, denn Allah vergibt jedem. Und Allah weiss es am besten www.islam-fetwa.de

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Yasin - Kor'an rezitieren (Frage zum Islam)

Hallo Leute,

ich hätte da eine kleine Frage, ... es sollte möglichst eine ordentliche Antwort drauf kommen, wird auch mit der hilfreichsten Antwort gekennzeichnet.

Also, ... es geht um das rezitieren des Kor'ans für "Tote", ... um genauer zu sein um den Yasin. Auf jeder Beerdingung bei der ich dabei war, ... wurden immer nur 14 Verse rezitiert, dabei hat Yasin 83 Verse....

Dies hab ich dazu gefunden, aber nicht wirklich wieviele Verse man genau lesen muss:

1. Der Prophet Salla l-Lâhu ^Alayhi Wa Sallam sagte: "Lest die Yâsîn auf eure Toten" übeliefert von Abû Dâwûd und An-Nasâ'iyy in ^Amali l-Yawm Wa l-Laylah und auch von den Gelehrten Ibnu Mâdjah und Ahmad Ibn Hanbal und Al-Hâkim und Ibnu Hibbân.

2. Der Prophet Salla l-Lâhu ^Alayhi Wa Sallam sagte: "Yâsîn ist das Herz des Qur'ân und die Person die, die Akzeptanz von Allâh und das Jenseits beabsichtigt, rezitiert sie nicht, ausser das sie dadurch die Vergebung erhält, so rezitiert sie (die Yâsîn) auf eure Toten." Überliefert von Imâm Ahmad Ibn Hanbal in seinem Musnad.

3. Über ^Abdullâh Ibn ^Umar wird überliefert dass er sagte: "Ich hörte den Gesandten von Allâh sagen >Wenn einer von euch stirbt, so eilt mit ihm zu seinem Grab und lest an seiner Kopfseite die Al-Fâtihah und an seiner Fusseite das Ende der Al-Baqarah an seinem Grab<" Überliefert von At-Tabarâniyy in seinem Buch Al-Mu^djim Al-Kabîr und der Top-Hadîthgelehrte Ibn Hadjar sagte darüber in seiner Erläuterung von Al-Bukhâriyy im 3. Band auf Seite 184: "At-Tabarâniyyu überlieferte dieses mit einer Hassan (starken) Überlieferungskette"

4. Der Imâm An-Nawawiyy sagte: "Es ist bei den Gelehrten beliebt den Qur'ân am Grab zu rezitieren"

Nach diesen Beweisen wird deutlich das nur ein dummer Mensch es wagt zu behaupten das der Prophet zu einer verbotenen Tat aufgeforert hat.

Meine Frage ist, wieviele Verse muss man für einen toten rezitieren?! Alle? Eine bestimmte Anzahl?! Weiss es nicht genau...

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"Das rezitieren des Qurans an den Gräbern ist eines der Neuerungen im Diin (Religion), ungeachtet ob es Surah Yasin oder Surah al-Ikhlas oder Surah Fatiha ist. Deshalb darf kein Mensch Quran an den Gräbern rezitieren. Denn jeder Mensch muss sich an das binden was Muhammad (sallallahu aleyhi wa-sallam/Friede und Segen Allahs sei auf ihm) überliefert hat. Wenn man die Gräber besucht sollte man folgendes sagen: „Friede sei auf den Bewohnern dieser Grabstätte die zu den Gläubigen und den Muslimen zählen, und Allah möge den Vorausgegangenen gnädig sein, und denen die ihnen folgen werden, und wir werden, euch folgen, so Allah will.“ Nach dieser Dua (Bittgebet) soll man sie verlassen und man darf dem nichts hinzufügen sei es von der Rezitation oder etwas anderes.

Shaikh Al-Alaamah Muhammad Ibn Salih al-Useymiin Liqaab ul-Bab al Maftuh – Band 7, Seite 24" http://diewahrheitimherzen.net/lesen/fataawa/aqida/199-surah-yasin-an-den-graebern-rezitieren

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Habe eine Fatwa mit ähnlicher Frage gefunden.

Das Âschûrâ-Fasten nachholenSiyâm (Fasten)

Frage Ich hatte die Absicht, den neunten und den zehnten Muharram zu fasten. Den neunten Tag fastete ich, während ich wegen einer Krankheit den Zehnten nicht fasten konnte. Soll ich das Fasten dieses Tages nachholen? Oder ist ein freiwilliges Fasten nicht nachzuholen?

Antwort Das Lob ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und wahren, sowie seine Familie und seine Gefährten!

Und nun zur Frage:

Insofern du beabsichtigt hattest diesen Tag zu fasten und dich etwas Unvorhergesehenes – wie eine Krankheit – darin hinderte, wirst du - so Allâh will – dafür belohnt. Der Prophet sagte nämlich: „Wenn der anbetend Dienende erkrankt oder verreist, so wird ihm gutgeschrieben was er als Gesunder sich daheim daheim an Taten verrichtet hätte.“ (Al-Buchârî).

Was das Nachfasten dieses Tages anbelangt, so ist es bei einigen Rechtsgelehrten, wie bei den Schafi'îten, empfohlen das Fasten solcher empfohlenen Tage nachzuholen. Der schafi'îtische Rechtsgelehrte Schamsuddîn Ar-Ramlî meinte dazu: „Wer es versäumte, jedoch regelmäßig verrichtete, wie das montägliche und donnerstägliche Fasten, der soll es nicht nachholen, weil der erwähnte Grund nicht vorhanden ist, wie dies Mein verstorbener Vater begutachtete. Dies widerspricht jedoch seiner Fatwâ über das Nachholen der sechs Fastentage des Schawwâls im Monat D^hu Al-Qa‘da, das er damit begründete, es sei erwünscht, an bestimmte Anlässe gebundenes Fasten nachzuholen. Dies entspricht am ehesten den Grundlagen der Rechtsschule.“ (Zitatende)

Und Allâh weiß es am besten. http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=131180

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Bei Deiner Frage kann es zu Mißverständnissen kommen. Wenn ich es richtig deute, dann geht es darum dass jemand schon islamisch geheiratet hat. Somit ist es auch erlaubt Geschlechtsverkehr zu haben, auch wenn man noch nicht zusammen lebt. Und wie meinst Du "sollte"?

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Du kannst den Islam nicht mit einem Brauch -Tum vergleichen.

Brauch·tum das (meist Sing.) Gesamtheit der Bräuche, die im Laufe der Zeit entstanden sind das alte Brauchtum pflegen -sforschung

Brauch•tum das; -s; nur Sg; Kollekt; alle Bräuche, die im Laufe der Zeit (in einem Gebiet, in einer Gemeinschaft o. Ä.) entstanden sind und überliefert wurden || K-: Brauchtumspflege de.thefreedictionary.com/Brauchtum

Ein Brauchtum entstand durch die Menschen selber, der ISLAM jedoch wurde von ALLAH herab gesandt.

Islam und Muslime

Islam ist ein arabisches Wort und bedeutet Frieden, Unterwerfung, Hingabe und Gehorsam.

"Das Wort “Islam�? ist ein arabisches Wort, das “Ergebenheit in den Willen Gottes�? bedeutet. Dieses Wort kommt von derselben Wurzel wie das arabische Wort “Salam�?, das „Frieden“ heißt. Als solches lehrt die Religion des Islam, dass man sich Gott ergeben und nach Seinem Göttlichen offenbarten Gesetz leben muss, um wahren Seelenfrieden und Sicherheit im Herzen zu erreichen. Die wichtigste Wahrheit, die Gott der Menschenheit offenbart hat, ist, dass es nichts Göttliches gibt und nichts, das würdig wäre, angebetet zu werden, außer der Allmächtige Gott, daher sollen sich Ihm alle Menschen ergeben." http://www.islamreligion.com/de/articles/1333/

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wenn sie Dir so sehr wichtig ist, dann schau Dir ihre Religion an. Das ist die einzigste wirkliche Chance miteinander, ob mit Eltern oder ohne. Selbst wenn sie sich für Dich gegen ihre eigenen Eltern! und sogar gegen ihren Schöpfer stellen würde, auf Dauer sind Probleme vorprammiert. Du mußt damit rechnen, dass sie sich früher oder später wieder ganz dem Islam zuwendet. Und dann wird sie sehr bereuen. Und wenn sie sich weiter abwendet und Ihr ein Leben ohne Allah zu beachten, führen würdet, dann wäret Ihr zwar scheinbar verliebt und das kann sogar eine Weile so gehen, aber die innere Zufriedenheit würdet Ihr beide kaum erlangen.

Hinzu käme später Stress wegen der Kindererziehung, dem kochen, viele ganz alltägliche Dinge. Das sieht aus als wären es Kleinigkeiten welche die große Liebe locker verkraften kann. Aber es kommt der Alltag wie in jeder Beziehung. Und da ist es einfach am besten wenn beide an einem Strang ziehen. Das vereinfacht vieles. Es wird auch ohne dem noch genug Prüfungen geben.

Wenn ihre Eltern nach dem Islam leben, brauchst Du kaum zu ihnen gehen. Das ist schon manchmal schwer wenn beide Muslime sind und einer aus einem anderen Land. Weil sie befürchten, dass derjenige ganz anders ist und mit der Kultur nicht klarkommen könnte. Deutschland ist ein "freies Land". Und sich für schlau haltende Leute werden Dir womöglich raten Euren Kopf durchzusetzen. Das wird Euch auf Dauer nichts bringen. Entscheidet Euch beide für Allah oder laßt es ganz. Denn wenn sie für Allah etwas aufgibt, wird sie etwas besseres bekommen. Geh in Ruhe an die Sache heran und guck es Dir an. Wenn Du Muslim wirst, hast Du gleich doppelt Glück.

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Sommer 1942. Das Afrika-Korps von Generalfeldmarschall Erwin Rommel stand nur noch 100 Kilometer vor dem ägyptischen Alexandria. Es bereitete sich darauf vor, die Briten aus dem damals nur formell unabhängigen Königreich Ägypten zu vertreiben. Dabei setzten die Deutschen auch auf die Mitwirkung der islamischen Muslimbruderschaft, der nach dem jetzigen Umsturz des Regimes von Husni Mubarak eine wichtige Rolle bei der Neuordnung Ägyptens zugeschrieben wird.

Die Deutschen versuchten im vierten Jahr des Zweiten Weltkriegs, sich in Nordafrika als Befreier vom britischen Joch darzustellen und den ägyptischen Widerstand anzustacheln. Bereits seit einiger Zeit liefen Kontakte zu den Muslimbrüdern. Historiker berichten, dass die Nationalsozialisten schon vor dem Krieg Scheich Hassan al-Banna, der 1928 die Bruderschaft gegründet hatte, unterstützten. Die Gruppe, die damals rund 60.000 Mitglieder und eine eigene geheime militärische Organisation hatte, erhielt über das Deutschen Nachrichtenbüro (DNB) in Kairo finanzielle Hilfen. ..

Die Muslimbrüder sollten beim deutschen Einmarsch den Dschihad ausrufen, den Heiligen Krieg, und mit dem Aufstand beginnen. ....

Der deutsche Traum, über Ägypten zum Suez-Kanal und in den Nahen Osten vorzustoßen, war gescheitert. Die „Freien Offiziere“ unter Sadat und Gamal Abdel Nasser kamen 1952 durch einen Militärputsch an die Macht. .... mehr: http://www.welt.de/kultur/article12871244/Wie-Hitl.....er-sich-mit-den-Muslim-Bruedern-verbuendete.html

Auch die heutigen Aufstände passieren sicher nicht zufällig. Hoffen die westlichen Länder. dass nun eine "Demokratie". nach unserem Vorbild entsteht. Damals haben sich die Muslime benutzen lassen. Damals wie heute haben auch andere Interesse an dem was dort geschieht bzw. geschehen soll.

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wie kommst Du da drauf? Selbstmord ist im Islam nicht erlaubt und unschuldige Menschen töten auch nicht.

im Quran steht:
 “Aus diesem Grunde haben
Wir den Kindern Israels angeordnet,
daß wer einen Menschen tötet,
ohne daß dieser einen Mord begangen
oder Unheil im Lande angerichtet
hat, wie einer sein soll,
der die ganze Menschheit ermordet hat. Und wer ein Leben erhält,
soll sein, als hätte er die ganze
Menschheit am Leben erhalten. ..." (5:32)

http://www.muslime-gegen-terror.de/erklaerungen_orgatext.php?text=1093334130
 

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wer sucht der findet. ;-)

Das Gebet in einer Moschee, die mit einem zinsbasierten Kredit erbaut wurde 

 

Frage (Nr. 1885): 

In meiner Gemeinde wird ein neues islamisches Zentrum erbaut. Die Muslime hier haben das Grundstück durch einen Kredit mit Zinsen finanziert. Die Moschee wurde ebenfalls durch Zinsen finanziert. Ist es harām für die Muslime dort zu beten und an Aktivitäten dieser Moschee teilzunehmen oder sollten sie nur zu anderen Moschee in ihrer Region gehen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Es ist erlaubt, in dieser Moschee zu beten. Diejenigen, die den zinsbasierten Kredit aufgenommen haben, müssen bei Allāh bereuen, und Allāh ist die Quelle der Stärke. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


 

Die Übersetzung fand ich auf blog-islam.de/  http://www.islam-qa.com/en/ref/1885

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Augenbrauen: "Das Formen der Augenbrauen durch schneiden, rasieren oder zupfen der Kanten, um sich schön zu machen, wie es heutzutage von manchen Frauen getan wird, ist haram, weil es das Verändern der Schöpfung Allahs und das Folgen des Shaitans in seiner Verführung des Menschen, die Schöpfung Allahs zu verändern, beinhaltet."http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=199:das-urteil-ueber-frauen-die-ihre-augenbrauen-zupfen-oder-schneiden&catid=74:kosmetik-und-kosmetische-eingriffe&Itemid=87

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Wo steht das? Laß Dir immer gleich von denjenigen den Beweis zeigen aus den Quellen des Islam. Wenn man neu ist im Islam, fühlt man sich erst auf Infos von Muslimen angewiesen. Durch das fehlende Unterscheidungsvemögen glauben viele erst mal alles. Du bist gerade neu im Islam und möchtest schon Kopftuch tragen mascha Allah. Das schaffen manche nicht mal als geborene Muslime nach 30 Jahren. Dass es eine Pflicht ist, weißt Du selbst. Und Deinen Zeilen entnehme ich, dass Du es Dir von Herzen wünscht. Je mehr Du Deinen Iman gefestifgt hast, desto leichter wird es Dir fallen. Das kommt mit dem Wissen. Du verinnerlichst es immer mehr. Und eines Tages wird es Dir schwerfallen diesen Wunsch noch weiter zu unterdrücken. Da sind Dir die Leute egal. Dann willst Du nur noch eines, für Allah leben.


Mach nicht den Fehler wie manche Muslime. Sie sagen, dass sie noch nicht gut genug sind, schlechte Dinge tun, Sünden begehen und darum lassen sie das Gebet und wollen abwarten bis sie besser werden. Das Gebet ist aber genau der Punkt der Dich näher bringt zu Allah. Und dann sind wir am besten geschützt vor weiteren Sünden. Und natürlich wird es Dir auch immer leichter fallen ein Kopftuch zu tragen inscha Allah. Du kennst Dein Ziel. Möge Allah es Dir erleichtern, amin.

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Sie ist verliebt und Du hast ihn auch schon kennengelernt. Er geht ja locker ran der Bruder. Kann Deinen Vater verstehen, dass er Bedenken hat. Aber wenn es wegen der Herkunft ist, muß man gucken was der Islam dazu sagt wenn man denn nach Islam handeln möchte.

Das Urteil über einen Vater, der seine Tochter daran hindert, den Mann zu heiraten, den sie möchte

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.Diese Frage wurde an Shaikh Muhammad Ibn Uthaimin (möge Allah barmherzig mit ihm sein) weitergeleitet, der folgendermaßen antwortete:Dies ist ein sehr ernstes Problem und eines der Hauptprobleme. Einige Männer – wir suchen Zuflucht bei Allah – verraten Allah und verraten das ihr Anvertraute und bereiten ihren Töchtern Probleme. Der Vormund ist dazu verpflichtet, das zu tun, was Allah und Seinem Gesandten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) gefällt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und verheiratet die noch ledigen unter euch (d.h. einen Mann, der noch keine Frau hat und eine Frau, die noch keinen Mann hat)“ – d.h. verheiratet eure Töchter – „…und (verheiratet ebenso) die Salihun (Rechtschaffene, Gesunde und Fähige) von euren Sklaven und euren Sklavinnen.“ [An-Nur 24:32]


Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn jemand zu euch kommt (der um die Hand eurer Tochter anhält), dessen religiöse Praktizierung und Charakter zufriedenstellend sind, dann verheiratet (eure weiblichen Angehörigen unter eurer Vormundschaft) mit ihm, denn wenn ihr es nicht tut, dann wird Fitna und großes Verderben auf der Erde entstehen.“Einige Menschen – wir suchen Zuflucht bei Allah – behandeln ihre Töchter wie Ware, die sie an jeden verkaufen können, den sie wollen, und sie halten sie davon ab, denjenigen zu heiraten, den sie selbst (d.h. die Väter bzw. Vormünder) nicht wollen. Und so verheiraten sie ihre Tochter mit einem Mann, dessen Charakter und religiöse Praktizierung nicht zufriedenstellend sind, weil sie nach ihren eigenen Launen gehen und sie davon abhalten, denjenigen zu heiraten, dessen Charakter und religiöse Praktizierung zufriedenstellend sind, weil es ihnen einfach nicht passt.Wenn wir nur das Niveau erreichen könnten, dass eine Frau, deren Vater sie davon abhält, jemanden zu heiraten, dessen Charakter und religiöse Praktizierung zufriedenstellend sind, zum Qadi (Richter) ginge, damit er zu ihrem Vater spricht: „Verheirate sie mit ihm, oder ich oder ein anderer Vormund als du wird es tun.“, da ein Mädchen dieses Recht hat, wenn ihr Vater sie davon abhält, jemanden zu heiraten (und sie sich beim Qadi darüber beschwert). Dies ist ein fest in der Sharia verankertes Recht. Könnten wir nur dieses Niveau erreichen, aber die meisten Mädchen hindert ihre Schüchternheit daran, dies zu tun.Unser eindringlicher Rat an den Vater ist, Allah zu fürchten und sie nicht von der Heirat abzuhalten, weil sie dies dazu veranlassen könnte, etwas Falsches zu tun, was zu Unheil führen könnte. Er soll sich einmal selber fragen, was geschehen wäre, wenn man ihn daran gehindert hätte, zu heiraten?

Seine Tochter, die er von der Heirat abhielt, wird am Tag der Wiederauferstehung seine Gegnerin werden:„Am Tag, da der Mensch flieht vor seinem Bruder, und seiner Mutter und seinem Vater und seiner Gefährtin und seinen Söhnen – jedermann von ihnen wird an jenem Tag eine Angelegenheit haben, die ihn beschäftigt.“ [Abasa 80:34-37 – ungefähre Bedeutung]Die Vormünder – Väter und Brüder eingeschlossen – müssen Allah fürchten und dürfen den Frauen nicht ihr Recht versagen, denjenigen zu heiraten, dessen religiöse Praktizierung und Charakter zufriedenstellend sind.


Ja, wenn eine Frau jemanden auserwählt, dessen religiöse Praktizierung und Charakter nicht zufriedenstellend sind, dann kann er (der Vater oder Vormund) sie daran hindern, ihn zu heiraten. Aber wenn sie einen rechtschaffenen Mann wählt, dessen religiöse Praktizierung und Charakter zufriedenstellend sind, und er hält sie dann aufgrund seiner eigenen Launen und Wünsche davon ab, ihn zu heiraten, dies ist haram – bei Allah – und es ist eine Sünde und ein Verrat. Wenn irgendein Unheil daraus resultiert, so wird die Sünde auf ihm (dem Vater) lasten.Al-Liqa ash-Shahri von Shaikh Muhammad Ibn Salih al-UthaiminQuelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 10196)

link geloescht

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Man fliegt doch nicht gleich raus wenn man Fehler begeht. Allah kann alles vergeben. Das Einzige was Allah nicht vergibt ist Schirk wenn Du in diesem Zustand stirbst. Und wen Allah in die Irre führt für den gibt es keine Rechtleitung. Und wen Allah rechtleitet den kann niemand in die Irre führen. Und außerdem, was hat das mit anderen zu tun ob Du im Herzen Muslim bist. Es ist Dein Segen oder Dein Problem, je nachdem was Du Dir ausgesucht hast. Niemand kann in Dein Herz sehen außer Allah. Es sei denn Du willst in einem islamischen Land gegen den Islam kämpfen.


Islam ist für das ganze Leben und sogar für das Jenseits inscha Allah, so Gott will. Jeder Muslim der den Islam mit Herz und Verstand begriffen hat, möchte eines Tages nur als Muslim sterben. Was kann es schlimmeres geben als dieses größte Geschenk wieder zu verlieren. Man kann nur selbst aufpassen und sich von Sünden fernhalten, damit das Herz klar bleibt inscha Allah und man nicht irregeführt wird.

Alhamdulillah bist Du Muslim!

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"Nach § 3 I NÄG (Namensänderungsgesetz) liegt ein rechtfertigender wichtiger Grund iSd § 3 I NÄG dann vor, wenn die Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitenden schutzwürdigen Belange ein Übergewicht der für die Änderung sprechenden Interessen ergibt[1]. Davon ist auch bei Prüfung des auf die Änderung eines Vornamens gerichteten Verlangens auszugehen. Dabei ist der Wunsch, aus Glaubensgründen seinen Vornamen zu ändern, vom Schutzbereich des Art. 4 I GG umfasst. Das VGH München hat in einer Entscheidung vom 3. Juni 1992 dem Wunsch des Klägers auf Hinzufügung des Vornamens „Abdulhamid“ zum bisherigen Vornamen „Andreas“ stattgegeben[2]. Das Urteil wurde damit begründet, dass ein Übertritt zum Islam jedenfalls dann einen wichtigen Grund iSv § 11 iVm § 3 I NÄG darstellt, wenn die Ernsthaftigkeit des religiös begründeten Begehrens glaubhaft gemacht wird. Dabei reiche es aus, dass der Kläger sein Begehren auf den Koran und die Sunna stützt. Ohne Bedeutung sei, ob der Islam für seine Anhänger die Annahme eines Vornamens, der die Zugehörigkeit zum moslemischen Glauben bestätigt, zwingend fordert oder dies den Gläubigern nur nahe legt. Denn geschützt seien, nicht nur Überzeugungen, die auf imperativen Glaubenssätzen beruhen, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die der Betreffende in einer bestimmten Situation als für ihn verbindlich ansieht.


Dem gegenüber habe man keinen Anspruch auf die Ersetzung des bisherigen Vornamens „Dirk Olaf“ durch „Abdul-Faruk“, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 27. Oktober 1992[3]. Das Gericht gelang im Hinblick auf die Identifizierung des Klägers zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung seines Vornamens mehr Gewicht hat als der religiös motivierte Wunsch der Namensänderung. ..."

http://www.igmg.de/muslime-amp-recht/gebote-und-gebraeuche/namensgebung-und-namensaenderung.html

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Eine Nähanleitung für Khimar auf deutsch habe ich zwar in einem Forum gefunden, aber der Link ist nur einsehbar wenn man dort angemeldet ist. Ansonsten findest Du hier noch einiges in englisch:

ChadorPakistanischer Chador

Fledermaus-Abaya

Offene Abaya

Kurzärmeliger Kaftan

Saudiarabisches Kleid

Amira-Hidjab

Arabische Gewänder

http://www.modestclothes.com/patterns.htm

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es gibt nur einen Islam, den einen geraden Weg. Es sind die Gruppen selber die sich absondern oder als Sekte abspalten. Manche sind gar keine Muslime.

Bitte Allah, dass Er Dir zeigt welcher Weg der Richtige ist. Du kannst selbst sehr schnell herausfinden wo es kleinere oder größere Unterschiede zu dem gibt was im Quran steht und uns von Mohammed sas überliefert wurde.


Die Bedingungen für Muslime sind folgende:

  1. Er muss an die sechs Säulen der Glaubenslehre (Iman) glauben und alle Erklärungen dazu nach Quran und Sahih (Authentischen) Sunnah mit der Verständnis der Gefährten vom Allahs Gesandten.

  2. Er muss an die fünf Säulen des Islams glauben, wissen was diese beinhalten und danach handeln.

  3. Er muss die Bedeutung und Bedingungen des Tauhid kennen und wissen wann diese nützliche für ihn ist und wann gewisse Dinge (Islam) ungültig sind.

Diese Punkte muss jeder Muslim lernen und danach praktizieren. Wenn man weder die Punkte dazu kennt noch danach praktiziert, wie viel Islam steckt in einem? Was nützt einem dann seine Sunnit Zugehörigkeit?

Jeder kann Muslim oder Muslima werden, die Herkunft und die vorherige Religion ist unwichtig, denn Allah vergibt jedem.

Und Allah weiss es am besten

www.islam-fetwa.de

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gerade erst habe ich von einer Schwester gehört die ihren Arbeitsplatz aufgab, weil sie dort kein Hijab tragen konnte. Kurze Zeit später bekam sie einen neuen Arbeitsplatz mit dem doppelten! Gehalt. Wenn es nicht möglich wäre auch in heutiger Zeit, sich zu bedecken, so hätte Allah es nicht von uns verlangt. Natürlich prüft Er uns. Er hat auch unsere Versorgung geschrieben. Da solltest Du keine Ängste haben. Vertrau auf Ihn und es regelt sich alles so wie es am besten ist für Dich inscha Allah. Ich würde mich doch nicht wegen einer Arbeit ausziehen. Wenn der Arbeitgeber nur auf das Äußere schaut anstatt auf Deine Fähigkeiten, dann würde ich mich dort selber auch nicht wohlfühlen. Und ja ich habe mehr als ein mal mit Kopftuch Arbeit bekommen. Mach viel Dua und vertrau auf Ihn. Wer Ihm folgt den läßt Er nicht im Stich.

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Hast Du Ihr denn schon andere Tips gegeben? Ich denke zum Beispiel an Untersuchungen der beiden um auszuschließen, dass einer von ihnen aus medizinischer Sicht keine Kinder bekommen kann. Stimmt zwar nicht immer, aber kann erst mal hilfreich sein. Bei der künstlichen Befruchtung dürfte islamisch gesehen keine dritte Person beteiligt sein.


"Wenn ein Dritter, also jemand anderes als der Ehepartner, an diesem Vorgang der Befruchtung beteiligt ist, z.B. wenn die Eizelle von einer anderen Frau stammt, oder eine andere Frau als Leihmutter dient, oder die Spermien von einem anderen Mann sind, dann ist die Befruchtung harâm, denn es gilt als Zina (Ehebruch). Wenn die Frau die Spermien eines Mannes benutzt, dann unterliegt es den gleichen Regeln wie Geschlechtsverkehr in Bezug auf das, was halal oder haram ist....."

http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=323:das-urteil-ueber-das-verwenden-von-eizellen-oder-spermien-von-jemand-anderem-als-seinem-ehepartner-bei-kuenstlicher-befruchtung-&catid=78:schwangerschaft-und-abtreibung-geburt-und-stillen&Itemid=76

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Frage: Was das Fasten aufhebt oder ungültig macht?

Antwort:

Diese werden in Kategorien aufgeteilt:

  1. wenn das Fasten unterbrochen wurde, reicht es, nur nachzufasten.

  2. Nachzufasten, jedoch zzgl. eine „Strafe“ erfolgt. Die Taten, die das Fasten annullieren, es jedoch genügt, die Tage nachzufasten

  3. Essen und Trinken Wer dadurch sein Fasten bricht, ist es seine Pflicht die Tage nachzufasten. Hierunter versteht man das absichtliche Essen und Trinken. (wenn man z.B. denkt, die Zeit für das Essen wäre da). Sollte die Nahrungsaufnahme infolge von Vergessenheit erfolgt sein, muss derjenige weder nachfasten noch Sühne dafür machen. Von Abu Hurraira - Allahs Wohlgefallen auf ihm - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Heil und Segen auf ihm-sagte: “Wer von euch vergisst, dass er fastet und dann Nahrung oder Flüssigkeit zu sich nimmt, soll er weiter fasten, weil ihm Allah dies geschenkt hat.(Kutubus-sitte)
  4. Absichtliches Erbrechen Wenn jemand erbricht, jedoch nicht durch sein eigenes Verschulden, muss er nicht nachfasten. Von Abu Hurajra - Allahs Wohlgefallen auf ihm - wird überliefert, dass der Prophet – Allahs Heil und Segen auf ihm-sagte: “Wer ohne eigenes Zutun erbricht, muss er nicht nachfasten. Wer es jedoch absichtlich tut, so soll er den Tag nachfasten. (Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi, Ibn Madscha, Ibn Hibban, Darequtni)
  5. Haidh und nifas Sollte die Frau während des Fastens ihre Menstruation bekommen oder ihr Baby zur Welt bringen, muss sie die Tage nachfasten, selbst wenn es nur kurz vor dem Sonnenuntergang passiert ist.
  6. Absichtliche Ejakulation Es macht keinen Unterschied, ob dies infolge von Masturbation oder sexuellen Handlungen hervorgerufen wurde. Dies macht das Fasten nichtig, und man muss nachfasten. Wenn es im Schlaf oder ohne eigenes Wollen geschehen ist, ist das nachfasten nicht notwendig.
  7. Absicht zum Fastenbrechen Derjenige der die Absicht fasst, das Fasten zu brechen, dessen Fasten ist ungültig, selbst wenn er nichts essen würde. Die Absicht ist ein Bestandteil des Fastens, und wenn sie nicht vollständig ist, so ist das Fasten auch nicht vollständig.
  8. Fastenbrechenaus Unwissenheit vor dem Iftar Sollte der Fastende essen oder trinken mit der Annahme, dass die Sonne untergegangen ist oder die Morgendämmerung bereits eingetreten ist, muss er den Tag nachfasten, nach der Meinung aller vier Imame (Abu Hanifa, Malik, Schafi, Ahmad).

Das, was das Fasten annulliert, wonach nicht nur nachfasten genügt, sondern auch Sühne geleistet werden muss: Von all den Dingen, die das Fasten annullieren, zieht nur die sexuelle Handlung die Pflicht nach sich, Sühne (kaffara) zu leisten. Die Kaffara besteht darin, entweder einen Sklaven frei zu lassen, sechzig Tage nacheinander zu fasten oder sechzig Arme zu speisen. Zugleich muss er den Tag nachfasten, den er verpasst hat. Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Während wir beim Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, saßen, kam ein Mann zu ihm und sagte: »O Gesandter Allahs, ich gehe zugrunde!« Der Prophet fragte: »Was ist mit dir passiert?« Der Mann sagte: »Ich fiel über meine Frau her (und vollzog mit ihr den Geschlechtsverkehr), während ich noch am Fasten war!« Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte dann zu ihm: »Kannst du einen Sklaven finden, den du freikaufen kannst?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Der Prophet fragte: »Kannst du zwei Monate hintereinander fasten?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Der Prophet fragte: »Kannst du sechzig arme Menschen speisen?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Da ging der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, für eine Weile weg. Während wir noch da warteten, kam der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit einem Kübel voll Datteln zurück und sagte: »Wo ist der Fragende? « Der Mann sagte: »Ich!« Und der Prophet sagte zu ihm: »Nimm diese (Datteln) und spende sie!« Der Mann entgegnete: »Soll ich diese, o Gesandter Allahs, einem anderen Menschen geben, der noch ärmer sein soll als ich? Ich schwöre bei Allah, dass es in der ganzen Wohngegend keine anderen Menschen gibt, die ärmer sind als meine Familie!« Da lachte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dass man seine Eckzähne sehen konnte, und sagte: »Dann speise damit deine Familie!«"(Buhari) Wenn die sexuelle Handlung erfolgt ist, weil man vergessen hat, dass man im Ramadan ist, gibt es keine Kaffara für beide. Sollte die Frau von dem Mann zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sein, dann muss nur der Mann kaffara leisten. Kaffara leistet man in jener Reihenfolge, die in dem oben genannten hadith erwähnt wurde. Wenn man keine Möglichkeit hat, einen Sklaven zu befreien, dann muss man sechzig Tage fasten. Falls man dies auch nicht kann, dann muss man sechzig Arme speisen. Und Allah weiß es am besten http://islam-fetwa.de/index.php?option=com_content&task=view&id=200&Itemid=54

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Es ist erlaubt, Organe von einem Körper in einen anderen zu verpflanzen, wenn es sich dabei um ein Organ handelt, das sich normalerweise selber regeneriert, wie die Haut oder Blut. Voraussetzung ist dabei, daß der Spender reif und sich im Klaren darüber ist, was er macht, und daß alle anderen Bedingungen der Scharî’ah beachtet werden. Hier die ganze Fatwa:

Frage: Darf man Organe spenden oder selber erhalten? Ich habe kein direktes Verbot von Transplantationen im Qur’ân gefunden.Antwort: Preis sei Allâh.Dieses Thema wurde im Rat des Islamischen Fiqh (Majma’ Al-Fiqh Al-Islami) erörtert, das folgendes Fatwa herausgegeben hat:

  1. Es ist erlaubt, Organe von einem Körper in einen anderen zu verpflanzen, solange man sicherstellt, daß der Nutzen dieser Operation einen möglichen Schaden überwiegt. Voraussetzung ist dabei, daß man dadurch ein ausgefallenes Organ ersetzt, seine äußere Gestalt oder seine ordnungsgemäße Funktionalität wiederherstellt oder Mißbildungen bzw. Entstellungen korrigiert, die die Ursache von physischem oder psychologischem Streß sind.

  2. Es ist erlaubt, Organe von einem Körper in einen anderen zu verpflanzen, wenn es sich dabei um ein Organ handelt, das sich normalerweise selber regeneriert, wie die Haut oder Blut. Voraussetzung ist dabei, daß der Spender reif und sich im Klaren darüber ist, was er macht, und daß alle anderen Bedingungen der Scharî’ah beachtet werden.

  3. Es ist erlaubt, nur einen Teil eines Organs zu benutzen, das aus gesundheitlichen Gründen entfernt wurde, um damit einer anderen Person zu helfen, wie beispielsweise die Hornhaut, die wegen einer Krankheit entfernt wurde.

  4. Es ist harâm, ein lebenswichtiges Organ zu verpflanzen, wie das Herz einer noch lebenden Person in den Körper einer anderen zu transplantieren.

  5. Es ist harâm, ein Organ einer lebenden Person zu verpflanzen, wenn dadurch eine für das Leben essentielle Funktion verloren werden könnte, obwohl das Leben selbst nicht direkt in Gefahr ist, beispielsweise die Hornhaut beider Augen entfernen. Organtransplantationen, die nur eine teilweise Beschädigung mit sich bringen, werden immer noch von Gelehrten diskutiert.

  6. Es ist erlaubt, ein Organ einer toten Person zu entnehmen und es einer lebenden zu verpflanzen, wenn dessen Leben vom Erhalt dieses Organs abhängt oder lebenswichtige Funktionen ansonsten beeinträchtigt würden. Voraussetzung dabei ist, daß man vorher eine Erlaubnis eingeholt hat entweder von der verstorbenen Person vor ihrem Tod, ihrer Erben oder dem Führer der Muslime, wenn die Identität des Verstorbenen nicht bekannt ist oder er keine Erben hat.

  7. In den oben beschriebenen Fällen muß sichergestellt werden, daß die Organtransplantation im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, vorausgesetzt, daß kein Organhandel getrieben wird. Es ist unter keinen Umständen erlaubt, Handel mit menschlichen Organen zu betreiben. Die Frage, ob der Begünstigte Geld ausgeben darf, um ein benötigtes Organ zu erhalten oder um seine Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen, wird von den Gelehrten noch diskutiert.

  8. Alle anderen Fälle mit Ausnahme der oben erwähnten stehen unter den Gelehrten immer noch zur Debatte. Sie benötigen noch weitere Untersuchungen im Licht der medizinischen Forschung und der Gesetze der Scharî’ah.

Qararât Majma’ Al-Fiqh Al-IslamiSiehe auch Frage Nr. 2141, Nr. 2159, Nr. 424.Und Allâh weiß es am besten.Quelle: Islam Q&A (http://www.islam-qa.com)

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