In der Regel duzen sich Polizeibeamte untereinander. Natürlich duzt nicht jeder Streifenbeamte seinen Leiter Streifendienst bzw. jeder Einsatzbeamte in geschlossenen Einheiten seinen Hundertschaftsführer oder noch übergeordnetere Führungskräfte.

Aber bis zum Dienstgruppenführer oder Zugführer wird normalerweise geduzt.

Führungskräfte untereinander duzen sich ebenfalls meist, also auch im höheren Dienst.

Der PHM, der früher mal mit seinem Revierführer die Ausbildung gemacht oder mit diesem früher gearbeitet hat und ihn duzte, wird den bspw. nun Polizeioberrat nun auch nicht plötzlich siezen.

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Am Tag der Untersuchung bekommt man gesagt, ob alles in Ordnung war. Sobald die Blutprobe ausgewertet ist, bekommt man das Ergebnis. Die geben dir da normalerweise aber auch telefonisch Auskunft, ob alles okay ist, wenn du ein paar Tage später beim Polizeiärztlichen Diensz anrufst. Sollten noch Befunde eines Facharztes angefordert worden sein, dauert es natürlich länger. In manchen Bundesländern muss man noch eine Röntgenaufnahme von Herz und Lunge durchführen lassen. Zumindest war das vor einigen Jahren in Sachsen für alle Bewerber der Fall. Aber auch da kann man vor Ort beim Radiologen, ob es Auffälligkeiten gibt. Wäre das der Fall, dann wäre die Polizeidienstuntauglichkeit aber das geringere Problem. Diese Röntgenaufnahme wird aber nicht in allen Bundesländern gefordert.

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Nein, für SEK, MEK und GSG9 benötigt man 100 % Sehstärke auf beiden Augen.

Mit zu schlechten Augen ist man nicht einmal für den Polizeivollzugsdienst an sich tauglich. Brille und eine gewisse Sehschwäche an sich bedeuten natürlich nicht zwingend das Aus. Die Anforderungen lassen sich googeln.

100 % kann man durch erfolgreiche Laser OP erreichen, was neuerdings auch bei Spezialeinheiten zulässig ist. Aber darüber brauchst du dir erst Gedanken machen, wenn du bereits Polizeimeister oder -kommissar bist.

Das SEK ist kein Beruf, sondern nur ein kleiner Teilbereich der Länderpolizeien. Dass man dort jemals hinkommt ist nicht sehr wahrscheinlich. Somit sollte man sich mit dem Berufsbild der Polizei insgesamt befassen und ob man die wahrscheinlichste Tätigkeit, nämlich imm Streifendienst, gerne über Jahre ausüben würde.

Denn selbst greifbarere Tätigkeiten, wie Bereitschaftspolizei oder Kriminalpolizei, üben manche Polizeibeamte niemals aus, obwohl sie dort gerne tätig wären.

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Bundespolizei darf kostenlos in allen Fern- und Nahverkehrszügen uniformiert in der 2. Klasse mitfahren. Polizisten der Länder im ICE/IC, sprich im Geschäftsbereich der Deutschen Bahn ebenfalls. Für Tarifverbände außerhalb der Deutschen Bahn gelten andere und individuelle Regelungen. Zweck der Reise spielt dabei keine Rolle. Nur die Erkennbarkeit als Polizeibeamter muss zwingend gegeben sein. Soll heißen, dass ein Hamburger Polizist, in Uniform mit dem ICE in der 2. Klasse, kostenlos nach München fahren kann. Dort kann er dann sein Wochenende privat verbringen und kann dann entsprechend wieder zurückreisen. Bei Straftaten oder zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren muss er dann natürlich im Sinne des entsprechenden Polizeigesetzes bzw. der StPO handeln. Das ist natürlich bei Schwarzfahrern oder aggressiven Personen im Zug nicht ganz unwahrscheinlich. Da dann natürlich die Bundespolizei informiert werden muss und ggf. Maßnahmen bis zu deren Eintreffen getroffen werden müssen, kann die Zugfahrt auch für den Beamten einen längeren Zwischenstopp auf irgendeinem Bahnhof beinhalten. Da wartet dann der Zug natürlich nicht auf den Beamten und seinen Sachverhalt.

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Das wird überall im Rahmen des Auswahlverfahrens durch einen Arzt (Polizeiarzt, Truppenarzt etc.) beurteilt. Bei der Polizei gibt es nur die Möglichkeit tauglich oder untauglich zu sein, bei den Berufsfeuerwehren ebenfalls. Bei der Bundeswehr kann es zum Ausschluss für bestimmte Verwendungen kommen, wobei die wenigsten uneingeschränkt verwendungsfähig sind. Dabei spielt unabhängig vom Gesundheitszustand auch die Körpergröße eine Rolle.

In deinem Fall ist das subjektive Empfinden des untersuchenden Arztes auch relevant, da so eine Fußfehlstellung nicht so einfach beurteilbar ist wie eine diagnostizierte Erkrankung, die gemäß der entsprechenden Vorschriften zum Ausschluss führt. Da kann es dann trotz einheitlicher Vorschriften auch dazu kommen, dass man in dem einen Bundesland als polizeidienstuntauglich eingestuft wird und ein anderer Arzt im nächsten Bundesland die Polizeidiensttauglichkeit feststellt.

Soll heißen, dass du dich damit ruhig bewerben kannst. Alles weitere wird sich ja dann zeigen. Natürlich gehören zum Bestehen der jeweiligen Auswahlverfahren noch mehrere weitere Hürden.

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Da ist doch keinerlei Aggressivität zu sehen. Der Mann ist gefesselt, da Fluchtgefahr besteht und er versucht sich beim Abführen aufzurichten und stehen zu bleiben. Das wird nunmal unterbunden.

Wenn die Gefahrenprognose ergab, dass für den Zugriff eine Spezialeinheit eingesetzt werden sollte, dann gibt es mit Sicherheit auch eine kriminelle Vorgeschichte, die zu dieser Einschätzung führte. Die Abschiebung an sich ist auch nicht diskutabel, denn er hatte ein ordentliches Asylverfahren, das negativ beschieden wurde. Asyl ist nunmal an gewisse Kriterien gebunden.

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Ein Wechsel während der Ausbildung ist nicht möglich. Erst danach mit geeignetem Tauschpartner. Beide Dienstherrn müssen dem Tausch dann zustimmen. Sich während der Ausbildung der Bundespolizei bei den Ländern zu bewerben ist möglich. Bei Zusage und dem Willen dort anzufangen, muss natürlich zunächst die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei der Bundespolizei beantragt werden und fristgerecht erfolgen.

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Die Durchfallquote nimmt sich nicht viel. Sie ist für beide Laufbahnen recht gering. Es erfolgt ja auch ein Auswahlverfahren, bei dem auch die Eignung zum erfolgreichen Durchlaufen der Laufbahnausbildung festgestellt wird. Ziel ist ja, dass nahezu alle eingestellten Anwärter auch erfolgreich auf der Straße landen. Natürlich gibt es neben Durchfallern vor allem jetzt bei den hohen Einstellungszahlen auch noch diverse Abbrecher, die teilweise nur nochmal im anderen Bundesland anfangen oder sich als PMA für das Studium bewerben.

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Nein, das geht nicht. Bei SEK, MEK und GSG9 ist das Tragen jedweder Sehhilfe nicht möglich. Darüber hinaus wird 100% Sehkraft auf beiden Augen ohne Sehhilfe gefordert. Hinzu kommen weitere Ausschlussgründe hinsichtlich der Sehfähigkeit.

Schon für die Einstellung bei der Polizei an sich wird mindestens 50% Sehkraft auf beiden Augen verlangt (unter 20 Jahren) und 30% über 20. Auch hier kommen weiter Sehfähigkeitsausschlussgründe hinzu.

Das Tragen von Kontaktlinsen ist im Dienst nicht erlaubt, sondern man muss Brille tragen. Natürlich macht das nicht jeder. Allerdings im Schadensfall (Dienstunfall) führt das zu Problemen, wenn es die Augen betrifft. Beispiel: Reizstoffe auf Brille unproblematisch, unter Kontaktlinsen eher nicht so prickelnd.

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Es sind zwei unterschiedliche Laufbahngruppen mit verschiedenen Zugangsvoraussetzungen. MD setzt eine Ausbildung voraus, gD ein Bachelorstudium. Ist auch in anderen Beamtenlaufbahnen so. Bei der Polizei gibt es Bundesländer (z. B. NRW, Hessen u.a.) die nur in den gehobenen Dienst einstellen. Dort entsprechen die die Tätigkeiten nach dem Studium denen der Beamten des mittleren Dienstes (bspw. in Bayern, Sachsen, u.a.). Also meist Einsatzbeamter oder Streifenbeamter. Unabhängig davon sind Führungspositionen unterhalb der Revierführer, Abteilungsführer, Dezernatsleiter (welche meist mit Dienstposten im höheren Dienst besetzt sind) mit Beamten des gehobenen Dienstes besetzt. Zum Beispiel Dienstgruppenführer. Die Voraussetzung diese zu besetzen haben in den Bundesländern mit ausschließlicher gD Einstellung alle Beamten. Somit großer Pool an Bewerbern.

Nun ist es in Bayern oder Sachsen beispielsweise so, dass man unmittelbar nach dem Studium mit Führungsaufgaben betraut wird. In der Regel als Streifenführer, teilweise stellv. Dienstgruppenführer in den Revieren oder in den geschlossenen Einheiten (z. B. Bereitschaftspolizei) als Gruppenführer. Hier besteht dann von vornherein ein Führungsverantwortung und man ist den unterstellten Beamten weisungsbefugt.

Eine Betrauung mit Führungsaufgaben ist im mittleren Dienst eher selten, maximal als stellv. Gruppenführer oder bei Situationen als Streifenführer (z. B. PHM fährt mit POM Streife). Zudem kann einem mittleren Dienst ein unbesetzter oder ein dauerhaft nicht vom originär besetzten Beamten ausgeübter Dienstposten (wegen Abordnung oder längerer Krankheit beispielsweise) kommissarisch (er wird solange bis er entsprechend besetzt ist mit den Aufgaben betraut) übertragen werden.

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Das ist arg niedrig. Und dementsprechend liegt dein BMI unterhalb von 18. Dies führt zur Polizeidienstuntauglichkeit, insofern das bei der polizeiärztlichen Untersuchung immer noch der Fall ist. Bzw. in der momentanen Zeit bekommt man eventuell nochmal die Chance innerhalb von ein paar Wochen Gewicht zuzulegen.

Gesund hin oder her. Mal eine persönliche Meinung zu deiner Statur. Gesetzt dem Fall, du würdest das Auswahlverfahren bestehen, ein bisschen Gewicht zunehmen und bist dann immer noch ein sehr schmächtiger Mann. Damit hast du es in der Ausbildung schwer, als auch im späteren Berufsalltag. Schließlich nehmen dich dann sowohl deine Kollegen und die Bevölkerung äußerlich so wahr. Und die Erscheinung macht viel aus. Deine geistigen Fähigkeiten kannst du nur selten unmittelbar unter Beweis stellen. Die Erscheinung macht den ersten Eindruck aus. Du solltest deine Ernährung umstellen (Kalorienüberschuss) und mittels Krafttraining Muskulatur aufbauen.

Am besten gleich damit beginnen!

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Sichere Angaben lassen sich dazu schwer machen, weil man 16 Bundesländer plus Bundespolizei und BKA berücksichtigen muss. Aus eigener Erfahrung schätze ich 5 bis 10 Prozent. Bei der Bundespolizei brechen tendenziell etwas mehr Leute ab. Auch in den Ländern scheint die Abbrecherquote leicht angestiegen zu sein. Teilweise hat das nicht einmal damit etwas zu tun, dass die Leute feststellen, dass der Beruf nix für sie ist, sondern sie brechen ab und fangen im anderen Bundesland an (indem beispielsweise nochmal eine Bewerbung im Heimatbundesland gemacht wird und diesmal hat es geklappt oder beim Bund merkt jemand das LaPo doch langfristig die bessere Wahl ist). Manche brechen ab in der Ausbildung, da sie sich für das Studium erfolgreich später oder erneut beworben haben und fangen im gleichen Land als PKA wieder an. Eine richtige Statistik, vorallem eine die auch diese Fälle berücksichtigt, wird es nicht geben.

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Das Maximum liegt bei 27,5!

27,5 bedeutet Körpergröße minus 100 plus 9kg. 29,3 bedeutet plus 15 kg. Also müsstest du mindestens 6 Kilogramm abnehmen. Wenn du nicht grad Wettkampfbodybuilder bist, kann man davon ausgehen, dass nicht allein Muskelmasse ursächlich für das hohe Gewicht ist. Und ob noch gut Luft beim Körperfett ist, kannst du eigentlich daran erkennen, ob du im Spiegel einen aufgepumpten schwammigen Körper siehst oder einen definierten Körper (Sixpack, viele Adern sichtbar). Sollte eher ersteres der Fall sein, ist das die Gelegenheit im Training Vollgas zu geben. Ein Kaloriendefizit durch die Ernährung sicherzustellen und zusätzlich mehrfach in der Woche Kardiotraining (vordergründig laufen und Ergometer für's Belastung-EKG) zu betreiben. Auf diese Weise shreddest du dich ordentlich und bist binnen weniger Monate die 6 Kilo und mehr los.

Zu deinem momentanen Problem: Gib einfach ein Gewicht an, dass einen BMI unter 27,5 ergibt. Die ärztliche Untersuchung findet erst statt, wenn du alle anderen Testabschnitte bestanden hast. Da vergehen ein paar Monate. Bis dahin ist das Zielgewicht erreichbar. Beim Arzt muss allerdings der BMI stimmen, da es ein Ausschlusskriterium nach PDV 300 darstellt und deine Polizeidiensttauglichkeit davon abhängt.

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Der sinnvollste Plan bei 6 Trainingstagen ist doch der 3er Split Push /Pull / Beine. So wird jede Muskelgruppe zweimal trainiert. Bei 4 Trainingstagen wäre ein 2er Push/Pull (auch Beine dann entsprechend mittrainieren) oder schlicht 2er OK/UK sinnvoll. Unter 4 Trainingstagen empfehle ich Ganzkörper mit mind. einem Tag Pause zwischen den Trainingstagen.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit pro Tag eine Muskelgruppe zu trainieren. Idealerweise so, dass am darauffolgenden Tag dem auch die Hilfsmuskulatur nicht überanstrengt wird (d.h. Schulter und am nächsten Tag Brust sollte vermieden werden). Das kann dann so aussehen:

Montag: Brust, Dienstag: Rücken, Mittwoch:Beine, Donnerstag: Schulter, Freitag: Bauch, Samstag: Arme, Sonntag: Pause

Auch 7 Tage Training ist nicht verkehrt bei entsprechender Intensität.

Nach ein paar Jahren Training findest du selbst heraus, was für dich das beste ist und wo du die meisten Zuwächse hast. Logischerweise hat man berufliche und private Verpflichtungen und sollte sich nicht an einer der genannten Methoden Fest krallen. Ein guter Trainingsplan muss auch in den Alltag passen.

Ich selbst trainiere im o.g. 3er Split oder im push/Pull 2er. Also an 4-6 Tagen. Leider kann ich durch meinen wechselnden Arbeitsalltag nicht immer 6 Tage trainieren und muss teilweise um einen oder zwei Tage verkürzen. Dann muss der Plan eben auf den 2er Split spontan angepasst werden.

Sinnvoller ist das häufigere Training, weil du die einzelnen Muskelgruppe intensiver bearbeiten kannst. So erhält man nunmal die meisten Zuwächse.

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Sie muss nur abgeschlossen sein. Bescheinigt dein Kieferorthopäde dir, dass seine Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, besteht diesbezüglich kein Hinderungsgrund. Einen Retainer, der ja meist über Jahre bis Jahrzehnte drin bleibt, ist kein Problem.

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Bei der Polizei Hessen wird nur in den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt. Somit haben alle (also die in den letzten Jahren eingestellten studierten Beamten) die Möglichkeit bis ins Endamt A13 (Erster Polizei/-Kriminalhauptkommissar) aufzusteigen. Allerdings erreichen das nur sehr wenige. Um befördert zu werden ist sowohl ein entsprechend bewertete Dienstposten, als auch die haushaltsrechtliche Planstelle erforderlich. Nun kann in Hessen jeder schonmal im Streifendienst zumindest zum Polizeioberkommissar (A10) befördert werden. Der Dienstposten gibt es her. Dazu muss derjenige beurteilt worden sein. Die Anzahl der A10er Planstellen ist geringer als die Anzahl der Dienstposten. Soll heißen, es werden nicht alle befördert, sondern nur soviel, wie es Planstelle gibt. Anhand der Beurteilung erfolgt ein Ranking. Somit wird nach dem Prinzip der Bestenauslese befördert (meist mehrere Beförderungrunden nach erfolgter Regelbeurteilung aller Laufbahnangehöriger). Wer aufgrund seiner Beurteilung nicht befördert wird, muss sich wieder bis zur nächsten Regelbeurteilung gedulden. Nun ist es so, dass in der Regel jeder früher oder später die A10 Beförderung erhält. Danach muss man sich auf einen höher bewerteten Dienstposten bewerben und diesen dann auch erhalten, um überhaupt eine Chance zu haben nach dem gleichen Prinzip (haushaltsrechtliche Planstelle erforderlich und Vergabe dieser nach Beurteilungsranking) weiter befördert zu werden. Gleiches gilt im weiteren Verlauf (A12 und A13).

Bei der Bundespolizei ist dieses Prozedere weitgehend gleich. Allerdings gibt es hier auch den mittleren Dienst und somit deutlich weniger gehobenen Dienst. Soll heißen, dass es hier "weniger Konkurrenten" gibt, die sich für höherbewertete Dienstposten bewerben. In Hessen hat schließlich jeder die Voraussetzungen, um sich auf einen A11er Dienstposten zu bewerben. Bei der Bundespolizei nunmal nur die Beamten des gehobenen Dienstes (also ein prozentual gesehen geringerer Teil). Hinzu kommt, dass die Bundespolizei meist mehr Planstellen hat.

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An deiner Stelle würde ich schleunigst bei der Landespolizei, bei der du die Zusage hattest nachhaken, ob du die Absage noch zurückziehen kannst. Das wird nur möglich sein, wenn nicht genügend Zusagen für die Einstellungskapazität erfolgt sind. Du bist schließlich aus der Rangliste freiwillig raus und jemand anderes ist bereits nachgerückt.

Sollte man dir nochmals die Möglichkeit zur Zusage bieten, dann müsstest du die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beim Zoll beantragen. Diesem Antrag wird im Normalfall auch stattgegeben. Im Übrigen ginge das auch noch nächstes Jahr, falls du dich erneut bei der Polizei bewerben willst. Jedoch können dann Rückzahlungen (anteilig) für die bisher erhaltenen Anwärterbezüge seitens der Bundeszollverwaltung von dir gefordert werden. Das müsstest du dann in Erfahrung bringen ob dem so ist und in welcher Höhe.

Wenn du deine Zukunft eher im Polizeivollzugsdienst siehst, dann wirst du beim Zoll nicht glücklich werden. Nicht alle kommen nach der Ausbildung in die waffentragenden Bereiche (für alle anderen: Die Bundeszollverwaltung hat diese Begrifflichkeit selbst geschaffen). Und auch dort haben die Tätigkeiten nur sehr wenig mit denen im polizeilichen Einzeldienst oder der Bereitschaftspolizei gemein. Wenn du kein besonderes Interesse an Finanz- und Steuerrecht hast, sehe ich auch keine Vorteile beim Zoll. In der Bundesbehörde Zoll bist du in ganz Deutschland versetzbar (soviel zu langfristig gesehen ruhigerem Leben), hinzu kommt das niedrigere A6er Einstiegsamt, gegenüber der A7 bei der Polizei.

Allerdings musst du dich auch selbst einschätzen, was genau du dir vorstellst. Der Kontakt mit jedwedem Klientel ist natürlich bei der Polizei höher. Das was du als "Action" bezeichnest ist zwar auch bei der Polizei nicht der Alltag allerdings wahrscheinlicher und öfter der Fall, als beim Zoll. Zwar besteht der Streifendienst hauptsächlich aus der Aufnahme von Kat. 5 Unfällen, besonders schweren Diebstahl und ähnlichem. Es gibt allerdings hin und wieder Einsätze, in denen man mit Gewalt (selten auch gegen einen selbst) und Toten (vorallem Unfälle und daheim Verstorbene) konfrontiert wird. Der Streifendienst ist aber nicht der Anfang, wenn du jung bist, sondern für die meisten Beamten die Tätigkeit, die über viele Jahre ausgeübt wird. Vorher kommt teilweise noch eine mehrjährige Verwendung in der Bereitschaftspolizei. Auch da ist das Aufgabenspektrum recht breit.

So oder so sind Zoll und Polizei sehr verschieden. Letzten Endes musst du aber selbst entscheiden, was du dir vom Berufsleben erhoffst.

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Ich hasse meinen Beruf und traue mich nicht zu wechseln?

Hallo,

ich bin 22 Jahre alt, und nun seit einem Jahr ausgebildeter Programmierer. Relativ schnell aber habe ich bemerkt, dass dieser Beruf eigentlich überhaupt nichts für mich ist. Ich halte das stupide rumsitzen und auf den Bildschirm starren einfach nicht mehr aus. Ich war vor meiner Ausbildung eine sehr sportliche Person, mittlerweile habe ich fast 8kg zugenommen und meine Motivation überhaupt noch irgendetwas zu unternehmen sinkt stetig. Jeden Morgen muss ich mich überwinden aufzustehen, da ich einfach keinen Sinn in meiner Tätigkeit sehe.

Mein eigentlicher Berufswunsch seit meiner Kindheit war (Achtung jetzt könnte es etwas primitiv und kindisch rüberkommen) das Spezialeinsatzkommando der Polizei. Das ist einfach das Einzige, was mich wirklich anspricht. Ich habe ein paar Mal mit meinem Vater, der selbst Hauptkommissar bei der Polizei ist, darüber geredet. Die Chancen stehen sehr schlecht da aufgenommen zu werden aufgrund der extrem hohen Anforderungen.

Nun bin ich mittlerweile soweit, dass ich ernsthaft mit dem Gedanken spiele, eine weitere Ausbildung beim Zoll zu absolvieren um mich anschließend beim ZUZ (sehr ähnlich dem SEK der Polizei) zu bewerben. Auch hier stehen die Chancen sehr sehr schlecht, aufgenommen zu werden.

Dies ist eigentlich der letzte Strohhalm, nach dem ich greife, da ich ansonsten nicht weiß, wie es in meinem Leben weitergehen soll. Ich habe durch Praktika wirklich viele Berufszweige ausprobiert und keiner hat mir Spaß gemacht.

Eine Zukunft als Programmierer sehe ich eigentlich nicht.

Sollte ich diesen Schritt echt wagen, in der Hoffnung den schweren Einstellungstest zu bestehen?

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Warum willst du dich beim Zoll bewerben, anstatt bei der/den Polizei(en)?

Die Idee zu einer Spezialeinheit zu wollen ist recht realitätsfremd. Dazu musst du ja erstmal die Ausbildung bzw. das Studium erfolgreich durchlaufen. Erst dann ist eine interne Bewerbung möglich. Also solltest du dich erstmal mit den realistischen Verwendungen im Polizeivollzugsdienst oder in der Bundeszollverwaltung befassen. Anhand deiner Beschreibung bist du nicht allzu fit. Also wäre es für dich schonmal ein gewisser Akt den Sporttest oder die ärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren für eine Laufbahn im Polizeivollzugsdienst zu bestehen (bzw. Waffenträger beim Zoll). Selbst wenn du diese Hürden schaffen solltest, müsstest du früher Leistungssportler gewesen sein um jetzt noch mit Training eine Physis zu erreichen, die in Spezialeinheiten erwartet wird.

Übrigens: Du meintest vorhin, in Bezug auf einen Kommentar "Bundeswehr fällt aus gewissen Gründen eher flach". Solltest du dafür T5 ausgemustert worden sein, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht polizeidiensttauglich oder tauglich für den Vollzugsdienst beim Zoll.

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