Wieso? Niemand hindert den Muezzin daran, sich auf den Balkon zu stellen und zu singen - solange die gesetzlichen Ruhezeiten gewahrt bleiben. Ach, mit Mikro und Lautsprechern meinst Du? Man zeige doch bitte die Sure oder den Hadith auf, die dies verlangt.
Glockengeläut hat in Deutschland eine kulturelle und traditionelle Bedeutung, die elektrische Muezzinbeschallung nicht. Die ist zwangsläufig selbst in muslimischen Ländern sehr neu. Die Tradition ist hier also herbeikonstruiert.
Einen Mehrteil des Jahres erklingen einige Rufe des Muezzin außerhalb der gesetzlichen Ruhezeit. Kirchengeläut mit wenigen Ausnahmen (hohe Kirchenfeste etwa) nicht. Zudem ändert sich die Gebetsrufzeit täglich. Die Läutzeiten sind für das ganze Jahr einfach plan- und erwartbar.
Kirchenglocken sind nach dem westlichen Tonsystem gestimmt. Ihr Geläut ist nach "unserem" erworbenen Gehör harmonisch. Das arabische Tonsystem gepaart mit der Singweise wird als störend empfunden.
Zuletzt ist Religionsfreiheit ein Privatrecht. Sie schützt nicht die Religionsausübung, wenn dadurch Rechte und Pflichten anderer maßgeblich gestört werden.