Da du das fragst, nehme ich mal an, du bist noch minderjährig. Hat derjenige, der deine Daten aufgenommen hat, denn nach den Daten eines Erziehungsberechtigten gefragt?

Falls ja, kann es durchaus sein, dass automatisch ein Schreiben rausgeht, um sie über die Sache zu informieren.

Falls nicht, ist es eher unwahrscheinlich, dass noch irgendetwas kommt, wenn du rechtzeitig bezahlst, denn die Zahlungsaufforderung hast du ja schon.

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Ich weiß nicht wie diese "Codes" genau funktionieren, aber man kann auf jeden Fall Platzreservierungen unabhängig von der Fahrkarte buchen (natürlich sind sie dann nicht mehr umsonst, falls sie es sonst gewesen wären).

Ansonsten sollte eigentlich noch die Möglichkeit bestehen, einen bestimmten Sitzplatz direkt auszuwählen, wobei man auch sehen sollte, ob der daneben noch frei ist. Natürlich gibt es keine Garantie, aber wenn man sich beeilt, sollte es recht unwahrscheinlich sein, dass jemand in den wenigen Minuten/Sekunden zwischen der einen und der anderen Reservierung den Platz "wegschnappt".

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Wenn die Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen das sagen, wird das so sein, was wahrscheinlich ist, wenn bereits mehrere Zugbegleiter darauf hingewiesen haben.

Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen, dass sie dir ein Erhöhtes Beförderungsentgelt schreiben und dann Widerspruch einlegen, um das von einer höheren Stelle prüfen zu lassen.

Einfacher dürfte es aber sein, wenn es in erster Linie um die Haltbarkeit geht, das Semesterticket vielleicht stattdessen auf dem Smartphone vorzuzeigen, das sollte eigentlich erlaubt sein.

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Wenn du bereits ein Konto bei der Deutschen Bahn hast und deine neue BahnCard damit verbunden ist, solltest du sie in der App anzeigen können. Das ist auf jeden Fall gültig.

Das PDF sollte eigentlich ausgedruckt werden, wird aber wahrscheinlich auch auf dem Smartphone oder Tablet akzeptiert werden, sofern es sich vernünftig ansehen und einlesen lässt (also die Original-Datei verwenden und eine vernünftige App zum Anzeigen; keine Screenshots, winzige Druckvorschau vom PDF oder ähnliche Spielchen).

Ob letzteres auch offiziell in Ordnung ist, da solltest du dir einmal die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zu Gemüte führen.

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Auf einer Fahrkarte können diverse Nummern stehen, mit manchen kann man ggf. auch die konkrete Fahrkarte identifizieren.

Ich glaube allerdings nicht, dass am Schalter gekaufte Fahrkarten spezifisch eine "Auftragsnummer" haben, die haben eigentlich nur Online-Tickets.

Falls du verraten willst, was genau du mit der Nummer eigentlich anfangen möchtest, kann dir vielleicht jemand sagen, was du für eine brauchst und wo du die findest.

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Wurde denn nach den Daten eines Erziehungsberechtigten gefragt? Wenn ja, dann bekommen sie automatisch eine Information per Post.

Wenn nicht, ist der Beleg, den du bekommen hast, bereits die Zahlungsaufforderung und weitere Benachrichtigungen sollte es nur geben, falls du nicht zahlst (Mahnungen, etc.)

Ich weiß allerdings nicht, ob per Post vielleicht noch eine Bestätigung über die Zahlung kommt.

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Die Aussage aus dem DB-Forum ist korrekt. Kauft man eine Fahrkarte zum Sparpreis dürfen darin enthaltene Abschnitte, die planmäßig mit dem Nahverkehr gefahren werden auch ohne Zugbindung genutzt werden (das heißt: auch früher oder später).

Allerdings müssen die festgelegten Fernverkehrszüge zwingend genutzt werden und dürfen nicht durch andere Züge ersetzt werden, auch nicht durch solche einer niedrigeren Produktklasse (wie eben Nahverkehrszüge).

Eine mögliche Lösung für dich wäre, für den Fernverkehrszug keinen Sparpreis, sondern eine Fahrkarte zum Flexpreis zu kaufen. Damit wäre dann ggf. auch die Fahrt mit dem früheren Nahverkehrszug möglich, sofern die auf der Fahrkarte angegebene Fahrtstrecke eingehalten wird.

Du könntest auch schauen, ob vielleicht auch ein früherer Nahverkehrszug fährt, der in der Fahrplanauskunft durch den Fernverkehrszug "verdeckt" wird. Dazu wählst du bei der Verkehrsmittelauswahl die Fernverkehrszüge ab.

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Sehr viel Halbwissen und dumme Kommentare, die hier verbreitet werden...

Also, die 60€ an sich werden als Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) oder Fahrpreisnacherhebung (FPN) bezeichnet. Die Weiterfahrt im Zug ist damit grundsätzlich erstmal gestattet, solange man es direkt beim Zugbegleiter bezahlen oder sich ordentlich ausweisen kann, damit das Verkehrsunternehmen seinen Anspruch geltend machen kann und man nicht aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen wird. Für die Weiterfahrt kommt ggf. noch der reguläre Fahrpreis ab der Kontrollhaltestelle zu den 60€ dazu.

Über den kompletten Betrag bekommt man bereits vom Zugbegleiter einen Beleg mit Zahlungsaufforderung ausgestellt, man wartet folglich nicht erst auf eine Rechnung per Post (es sei denn der Zugbegleiter hatte vor dem Ausstieg nicht mehr genug Zeit). Den Betrag kann man (in der Regel nur bar) beim Zugbegleiter bezahlen und bekommt auch dafür einen entsprechenden Beleg, das muss man aber nicht, man kann ihn auch später überweisen.

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Bei einem Länderticket, dass als Online-Ticket gekauft wurde, gibt es zwei Arten von Personalisierung, die zu beachten sind:

Einmal ist ein Länderticket an sich personalisiert, kann also grundsätzlich von jeder Person genutzt werden, die namentlich eingetragen werden kann und das Ticket hat. Einen festen Hauptreisenden, der immer dabei sein müsste, gibt es hierbei nicht.

Ist das Ticket allerdings gleichzeitig ein Online-Ticket, dann weist dieses Ticket definitiv einen Hauptreisenden auf, nämlich denjenigen auf dessen Namen die Fahrkarte gebucht wurde. Diese Person muss während der gesamten Fahrt anwesend sein, auch wenn noch andere Namen auf dem Ticket stehen.

Das ist eine Absicherung gegen Missbrauch, denn ansonsten könnte zum Beispiel auch ein Bayern-Ticket für 5 Personen gekauft werden, das dann fünfmal ausgedruckt wird und mit dem jeder der 5 unabhängig voneinander den ganzen Tag durch Bayern gondelt. Das wäre nicht erlaubt.

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Wenn du ein Online-Ticket der Deutschen Bahn meinst, dann liegen diese als PDF-Datei vor, können also prinzipiell per E-Mail verschickt werden.

Allerdings solltest du diese wirklich nur aus offiziellen Quellen beziehen, weil sie immer(!) personengebunden sind, dass heißt sie müssten auf deinen Namen gebucht sein, sonst fährst du damit schwarz.

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Nochmal generell zur Klarstellung:

Bei der Bahn gibt es Fahrkarten für drei verschiedene Produktklassen: Produktklasse A (Nah- und Fernverkehr, inkl. ICE), B (ohne ICE, aber mit IC/EC) und C (nur Nahverkehr).

Nach den Fahrgastrechten kann bei zu erwartender Verspätung am Zielort von mehr als 20 Minuten eine alternative Verbindung gewählt werden. Dabei in eine höhere Produktklasse zu wechseln ist grundsätzlich möglich, evtl. muss man für den Aufpreis aber erstmal in Vorkasse gehen.

Jetzt kommt das ABER: Fahrkarten wie das Rheinland-Pfalz-Ticket und ähnliche Sonderangebote gelten als sogenannte "Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis". Mit diesen kann grundsätzlich NIEMALS in eine höhere Produktklasse gewechselt werden, auch nicht bei Verspätungen oder Ausfällen, nicht einmal wenn es die letzte (Nahverkehrs-)Verbindung des Tages wäre.

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5-Cent-Stücke sind in der Regel noch in Ordnung, da es auch entsprechende Fahrpreise gibt (meist etwa wenn man BahnCard 25-Rabatt bekommt). Mit den 1- und 2-Cent-Münzen wirst du aber kein Glück haben. Die musst du mal zur Bank bringen.

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Ja, das geht problemlos. Es dürfen jederzeit Personen zusteigen oder vorzeitig gehen.

Wichtig ist nur, dass die Namen aller Reisenden vor Fahrtantritt eingetragen werden, damit keine Personen ausgetauscht werden.

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Für ein Online-Ticket musst du dich - wenn es nicht auf deinen Namen gekauft wird und du nur Mitfahrer bist - in der Regel nicht ausweisen.

Allerdings könnte es nötig sein, wenn es sich etwa um ein Länderticket o.ä. handelt, bei dem die Namen aller Mitreisenden anzugeben sind oder wenn du einen Rabatt nutzt, für den du berechtigt sein musst (so könnte etwa für eine Jugend-Bahncard 25 ein Ausweis verlangt werden).

Im Zweifel schau dir das Ticket und alle eventuell dazu gehörenden Sachen (wie etwa eine Bahncard) an. Steht nirgendwo dein Name drauf, musst du dich auch nicht ausweisen.

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Am einfachsten geht es wahrscheinlich, wenn du dir eine entsprechende App runterlädst. Such einfach nach "Passbook Wallet", dann kommen einige.

Klick in der E-Mail auf "Hinzufügen zu Passbook/Wallet", dann meldet die sich automatisch. Die App zeigt dann alle Details zur gebuchten Vorstellung und den QR-Code an, idealerweise wird noch automatisch beim Anzeigen die Helligkeit erhöht und du kannst den Code durch antippen vergrößern oder verkleinern.

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Dieses Ticket wurde bereits entwertet ausgegeben und ist zum sofortigen Fahrtantritt.

Am Automaten hast du wahrscheinlich erst deine Verbindung gewählt und wurdest dann zum Verbundtarif geleitet, in dem deine Strecke liegt - dem Westfalentarif. Dorthin können die vorherigen Eingaben aber nicht übernommen werden.

Am Ende erscheint aber immer noch einmal eine Zusammenfassung des gekauften Tickets, die du dir ansehen solltest, bevor du bezahlst. Dort sollte dann auch stehen, ob das Ticket bereits entwertet ausgegeben wird oder nicht.

Du wirst also ein neues Ticket kaufen müssen.

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Ja, du bekommst immer noch eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Darin befindet sich im Anhang ein PDF-Dokument, das du ausdrucken und als Online-Ticket vorzeigen kannst.

Umgekehrt kann man auch ein gebuchtes Online-Ticket später noch mit Auftragsnummer und Name des Reisenden als Handy-Ticket in die DB Navigator-App laden.

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Wenn du eine Fahrkarte für den Fernverkehr (also IC/EC oder ICE buchst) bezeichnen Vor- und Nachlauf im Nahverkehr die Nahverkehrszüge (RB oder RE), die du nutzt, um zu dem Bahnhof zu fahren, an dem du in den Fernverkehr umsteigst oder um von dem Bahnhof, an dem du den Fernverkehrszug verlässt, zu deinem endgültigen Zielort zu kommen. Je nach Fahrkarte können das auch noch andere ÖPNV-Verkehrsmittel wie Bus, Straßenbahn oder U-Bahn sein.

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Das kann ggf. noch auf das Verkehrsunternehmen und den Tarif ankommen, in dem du fährst, aber in der Regel: ja.

Voraussetzung ist, dass dein Fahrrad dann zusammengeklappt wie Handgepäck untergebracht werden kann. Das bedeutet: Du musst es an einem dafür vorgesehenen Ort unterbringen können, an dem es weder Gänge noch Türen versperrt und keine Fahrradstellplätze oder Plätze für Rollstühle, Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen beansprucht.

Sollte das Mehrzweckabteil gerade leer sein, wird man wahrscheinlich auch nichts dagegen sagen, wenn du dein Faltrad dorthin stellst; wird der Platz aber gebraucht, musst du es entsprechend als Handgepäck verstauen.

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