Klappräder kostenlos bei der Deutschen Bahn mitnehmen (1x klappbar)?
Wenn man ein Klapprad hat, welches man nur einmal klappen kann mit 20-Zoll-Reifen, darf man diese auch kostenlos mitnehmen im Zug oder eher nicht? Ähnliche Frage habe ich schon mal gestellt, allerdings lässt dieses Fahrrad sich nur einmal klappen. Macht das ein Unterschied?
5 Antworten
Mach eine Tasche drumrum, schon ist es kein Fahrrad mehr, sondern eine Tasche.
Genau. Herumschleppen ist eine Eigenschaft eines Gepäckstückes. Und Gepäckstücke befördert die Bahn (im Rahmen des Ticketpreises) kostenlos, wenn Du sie mitführst.
Den ganzen Pfankuchen selbst essen und den Hund sattbekommen geht nicht.
-griech. Sprichwort
Das kann ggf. noch auf das Verkehrsunternehmen und den Tarif ankommen, in dem du fährst, aber in der Regel: ja.
Voraussetzung ist, dass dein Fahrrad dann zusammengeklappt wie Handgepäck untergebracht werden kann. Das bedeutet: Du musst es an einem dafür vorgesehenen Ort unterbringen können, an dem es weder Gänge noch Türen versperrt und keine Fahrradstellplätze oder Plätze für Rollstühle, Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen beansprucht.
Sollte das Mehrzweckabteil gerade leer sein, wird man wahrscheinlich auch nichts dagegen sagen, wenn du dein Faltrad dorthin stellst; wird der Platz aber gebraucht, musst du es entsprechend als Handgepäck verstauen.
Mache das einfach. Es weis ja niemand, wem es gehört.
Mario
Frag direkt bei der Bahn, dort wo Du fahren willst, da es sowieso unterschiedliche Regelungen bzgl. Fahrradmitnahme gibt. Oder nimm eine Tasche für das Fahrrad und einen Rucksack für die Tasche.
Sicherlich gibt es dafür einen Beutel / Koffer oder ähnliches. Eigentlich dürfte das dann als Gepäckstück durch laufen. Ich bin mir nicht sicher da es bei jeden Bahnunternehmen Unterschiede gibt.
Nur die Tasche muss ich dann auch mit herumschleppen