Du müsstest am Gymnasium unabhängig vom Notenschnitt eine Aufnahmeprüfung ablegen, dann könnte das gehen. Aber an deiner Stelle würde ich lieber die 10. Klasse der Realschule abschließen. Dann bekommst du dort eine gute (bzw. ja sogar sehr gute) Mittlere Reife und hast damit einen Schulabschluss, den dir niemand mehr nehmen kann. Und mit diesem darfst du direkt in die Oberstufe (also 11. Klasse) eines Gymnasiums wechseln. So ersparst du dir unter Umständen ein paar Fächer, die man am Gymnasium nach der 10. Klasse abwählen kann, z.B. die dritte Fremdsprache am sprachlichen Gymnasium). Die meisten, die diesen Wechsel machen, wiederholen dann zwar am Gymnasium freiwillig noch einmal die 10., aber da musst du dich informieren, was für dich am besten ist.

Dies ist natürlich nur ein Ferneinschätzung, keiner hier kennt dich und deine Stärken bzw. deine genaue Situation. (Dazu gehört z.B. auch, auf welche Ausbildungsrichtungen die Gymnasien in deiner Nähe anbieten.) Bitte deshalb doch einfach die Beratungslehrerin Deiner Schule um einen Termin und stell ihr deine Überlegungen dar. Die kann dich dann individuell beraten und dir viel besser sagen, was für Möglichkeiten du hast.

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Nein, kann man nicht. Beide Halbjahre aus der Q11 sind einbringungspflichtig.

http://www.oberstufenseminare.bayern.de/w-seminar/planen/w-seminar-bewertung-und-leistungserhebungen/

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Das ist ein sehr spezielles Problem. Ich bin mir relativ sicher, dass du die Berechtigung zur Oberstufe hast, denn die Bundesländer erkennen die gegenseitig an. Die Frage ist, zu welchen Bedingungen du sie hast:

  • Entweder analog zu einem Schüler, der aus der Realschule in die gymnasiale Oberstufe kommt: Dann müsstest du aber zwei Fremdsprachen belegen, also Englisch und Latein. Dazu müsstest Du Latein wieder auffrischen. Du müsstest es dann aber "nur" belegen, nicht Abi darin machen.
  • Oder du wirst behandelt wie ein Schüler von einem naturwissenschaftlichen Zweig. Dann könntest du die zweite Fremdsprache durch eine weitere Naturwissenschaft ersetzen.

Die Regelungen sind kompliziert, gerade was den Übertritt aus einem anderen Bundesland angeht. Die sind in solchen automatisierten Fächerplanern auch nicht berücksichtigt, da die für die regulären bayrischen Schüler entworfen sind und nicht für Sonderfälle, was auch gar nicht möglich wäre (allein in D. 15 weitere Bundesländer mit ganz unterschiedlichen Systemen und unterschiedlicher Anzahl an Schuljahren, dann Schüler aus Privatschulen, aus dem Ausland usw.).

Dann hängt das alles natürlich auch von der Ausrichtung der Schule ab, an die du willst. Für dich wird wohl vor allem ein naturwissenschaftliches Gymnasium in Frage kommen, eventuell aber auch ein neusprachliches. Es gibt aber noch viele mehr.

Daher solltest du dich möglichst schnell darüber informieren, welche Gymnasien es in der Stadt / in dem Landkreis gibt, wo du hinziehst, und mit diesen Kontakt aufnehmen. Dort gibt es jeweils einen Oberstufenkoordinator, der dir weiterhelfen kann und muss und der notfalls auch beim Ministerium wegen spezieller Bedingungen nachfragen kann.

Achtung dabei: Die Gymnasien können dir unter Umständen nur sagen, zu welchen Bedingungen du bei ihnen Abi machen kannst. (z.B. an einem nur mit Belegung von Latein, an einem anderen vielleicht mit Ersatz durch eine Naturwissenschaft). Das hängt vom angebotenen Zweig und von deren speziellen Angebot in der Oberstufe ab. Daher lohnt es sich, bei verschiedenen nachzufragen, auf jeden Fall unbedingt bei einem naturwissenschaftlichen!

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Mädel, warum versteckst du dich bei deinen Fragen immer wieder hinter (fiktiven) anderen? Du bekommst sicher viel bessere und hilfreichere Antworten, wenn man weiß, wer da fragt. Ansonsten kommst du eher in Gefahr, für einen Troll gehalten zu werden, da einfach ein Unterschied zwischen dem Stil eines 14jährigen Mädchens und dem einer ausgebildeten Lehrerin ist (ganz abgesehen von den Orthografie, die selbst für eine 14jährige eher mäßig ist).

Zu deiner Frage: Die Verletzungen hattest du doch vorher auch schon und nicht erst, seit andere darauf aufmerksam wurden. Wie war es denn bisher im Sportunterricht?

Falls du irgendwie begründen kannst, warum es nun anders ist als vorher, dann musst du mit der Schule (Vertrauenslehrer, Schulpsychologe, Sportlehrer) sprechen und dein Problem schildern. Und keine Sorgen: Ausgebildete Lehrer wissen, wie sie mit der Situation umgehen müssen. Wenn sie es für richtig halten, bekommst du dann vielleicht auch eine Ausnahmeregelung.

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Theoretisch kann der Unterricht bis zum Tag vor den Abiturprüfungen (29.4.) stattfinden.

Aber in der Praxis wird das normalerweise so gehandhabt, dass mit dem Notenschluss der Q12 für diese der geregelte Unterricht endet. Bei uns ist der Notenschluss am 1.4., er wird wohl in den meisten Schulen in der Woche vor den Osterferien sein, also vom 30.3.-3.4. Das heißt, spätestens mit Beginn der Osterferien sollte der geregelte Unterricht enden.

Danach hast du - wenn überhaupt- nur noch die Fächer, in denen du Abitur machst. Da wird dann nochmals wiederholt oder es werden auch alte Abiturprüfungen gelöst. Das muss dann auch nicht zu der Zeit stattfinden, zu der das betreffende Fach im Stundenplan steht, sondern (besonders im 3-5. Abiturfach) wird der Lehrer mit den betreffenden Schülern Termine ausmachen, zu denen er sich mit ihnen trifft.

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Erstens kannst du irgendeinem Test aus dem Internet nicht trauen.

Zweitens bekommst du jeden Tag in der Schule eine seriöse Rückmeldung, ob du fähig bist, ein Abitur zu machen - anhand der Noten, die dir die Lehrer geben.

Drittens ist für das Abitur ein hoher Iq zwar hilfreich, aber nicht unbedingt zwingend nötig.

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Du schreibst nicht, in welchem Bundesland du bist. Ich antworte hier aus bayrischer Sicher, aber es kann in deinem Land anders sein.

Zu deiner Frage: "Schlimm" ist das Zeugnis schon, denn du bis in keinem Fach gut, was vermuten lässt, dass du entweder überfordert oder faul bist.

Aber deinen Kommentaren unten entnehme ich, dass es dir darum geht, ob du damit durchfällst. Wenn du nicht gerade in der Probezeit bist, fällst du zum Halbjahr nicht durch, sondern erst am Ende vom Jahr. Normalerweise bekommst du mit deinem Notenbild in das Zwischenzeugnis den Vermerk, dass das Vorrücken gefährdet ist.

Wenn die Noten genauso bis zum Jahreszeugnis bleiben, würdest du damit zwar auch nicht durchfallen, aber wenn aus nur einer der 4en eine 5 wird, dann fällst du leider schon durch. Das heißt: Allerhöchste Zeit, etwas zu ändern! Frag am besten deine Lehrer, was sie dir empfehlen.

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Natürlich kannst du dir einfach ein Lateinlehrbuch für Latein als 1. oder 2. Fremdsprache besorgen. Die unterscheiden sich aber von Bundesland zu Bundesland. In Bayern war bisher "Latein mit Felix" sehr verbreitet, seit dem neuen Gymnasium sind meines Wissens "Campus neu" und "Adeamus!" die beliebtesten. Latein kann man mit allen drei lernen, wobei es sehr aufwendig ist und daher so nebenbei fast nicht möglich.

Aber besorg dir auf jeden Fall mal das Buch "Die lateinische Sprache" von Werner Eisenhut. Darin macht Eisenhut das, was in der Schule der Lehrer macht: Er erklärt dir die Grammatik und Feinheiten der lateinischen Sprache, und das nicht wie in einer Grammatik sondern im Plauderton. Das kannst du einfach lesen, weil dich die Sprache interessiert. Und wenn du wirklich mit einem Übungsbuch Latein lernen willst, wird dir Buch von Eisenhut das als Ergänzung helfen.

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Natürlich hast du ein Recht darauf, zu wissen, worüber du geprüft wirst - und der Lehrer hat die Pflicht, dir zu sagen, was du lernen musst. Wenn das nicht so ist, wäre die Prüfung anfechtbar. Allerdings wird das dein Lehrer wohl auch wissen und ich kann mir auch keinen Grund vorstellen, warum er vor euch geheimhalten sollte, was ihr lernen müsst.

Was er dagegen natürlich schon geheimhält, ist, was genau vom Stoff er dann in der Arbeit abfragt. Es ist ja immer so, dass in der Prüfung nur eine Auswahl abgefragt wird.

Also geht es wirklich darum, dass du keine Ahnung hast, was du lernen sollst? Dann wäre es tatsächlich nicht erlaubt, aber in der der Regel ist es einfach der Stoff seit der letzten Klassenarbeit. Oder geht es nur darum, dass du zwar schon weißt, was du lernen musst, aber gerne hättest, dass der Lehrer den Stoff mehr eingrenzt und du einfach weniger lernen musst? Dazu ist der Lehrer nicht verpflichtet, allerdings sollte es natürlich nur soviel Stoff sein, wie ihr auch lernen könnt. (Wenn das der Fall wäre, sähe man das aber auch hinterher am Durchschnitt).

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Je nachdem, wie groß deine Lücken sind, wird das allein sehr schwierig. Du brauchst jemand, der weiß, was wichtig ist und was nicht, und der dir auch Dinge erklären kann. Daher solltest du dir entweder einen Nachhilfelehrer nehmen oder einen sehr guten Klassenkameraden bitten, dich dabei zu unterstützen.

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Das hängt ganz vom Lehrer ab. Wenn er der Meinung ist, dass du so selten da warst, dass er nicht genügend "kleine" Noten (mündliche Noten + Stegreifaufgabe) von dir machen konnte, KANN (nicht "muss") er eine Ersatzprüfung ansetzen, in der du über den ganzen Stoff geprüft wird. Es gibt dafür keine genauen Kriterien.

Geregelt ist das in §22 der Realschulordnung. Dort steht:

(2)....2Eine Ersatzprüfung kann auch angesetzt werden, wenn in einem Fach wegen der Versäumnisse der Schülerin oder des Schülers keine hinreichenden kleinen Leistungsnachweise vorliegen.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-22

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Zur Frage Österreich-Russland:

Serbien griff im 19. Jh. Bulgarien an und wurde dabei von Österreich-Ungarn unterstützt. Dadurch sah Russland sich provoziert, da die Russen den Balkan (überwiegend slavische Bevölkerung) als ihr Einflussgebiet betrachteten und Österreich dort durch seine Einmischung ein Konkurrent wurde.

Zur Frage Österreich-Serbien:

Österreich-Ungarn hatte schon Gebiete auf dem Balkan (Kroatien) und wollte noch neue dazugewinnen. So konnte es z.B. Bosnien gewinnen. In diesen Gebieten lebten aber viele Serben.

Serbien dagegen wollte alle Gebiete, in denen (auch) Serben leben, in einem großserbischen Reich vereinen. Sein Ziel war es also, die entsprechenden Gebiete von Österreich-Ungarn loszulösen und in sein Reich zu integrieren.

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Es geht nicht darum, ob er etwas für sein Verhalten kann, sondern darum, ob er für einen normalen Schulbetrieb zumutbar ist. Das kann dir hier aber niemand sagen, weil keiner weiß, wie es genau abgelaufen ist.

Du verteidigst ihn hier immer damit, dass er "angegriffen" wurde. Aber was heißt "Angreifen"? Wenn der andere prügelnd auf ihn losging und dein Sohn (ich geh mal davon aus, dass er das ist) sich nur verteidigt hat, wird er deshalb wohl nicht von der Schule geworfen. Wenn der andere ihn aber verbal beleidigt hat, er ihn darauf angespuckt hat, worauf der andere ihm einen Schubser gab, was dann dazu führte, dass er ihn so zugerichtet hat wie oben beschrieben, hat die Schule allen Grund, ihn auszuschließen.

Allgemeiner gesagt: Wenn er unverhältnismäßig reagiert, vielleicht andere anspuckt, sobald er sich auch nur durch irgendeine Kleinigkeit beleidigt fühlt, oder sofort auf den kleinsten Rempler mit übermäßiger Gewalt reagiert, muss die Schule die anderen Kindern vor ihm schützen. Das wäre dann eben ein Grund, in rauszuwerfen. Aber das wird dir die Schule, die weiß, was wirklich passiert ist, dann auch entsprechend begründen. Hier allein auf der Grundlage der Informationen, die wir von dir haben, kann dir leider niemand eine hilfreiche Antwort geben.

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Schulpflicht heißt, dass man in einem Alter ist, in dem man noch zur Schule gehen muss. Das sind in der Regel 9 Jahre. Anschließend hat man die Berufsschulpflicht. Die betrifft dich aber nicht, da du inzwischen die Mittlere Reife hast. Das heißt, du hast keine Schulpflicht mehr, du brauchst nicht mehr auf eine Schule zu gehen. Du kannst sie abbrechen und dir eine Arbeit suchen oder lieber den ganzen Tag daheim bleiben und vom Geld deiner Eltern leben, wenn sie das mitmachen.

Aber wenn du doch zur Schule gehen WILLST und dich also an einem Gymnasium angemeldet hast, herrscht dort selbstverständlich eine Anwesenheitspflicht - so wie sie zum Beispiel auch in einem Betrieb / in einer Firma herrscht, wo deine Altersgenossen sind, die bereits ihr Geld selbst verdienen.

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Nicht alle Menschen, die für den Staat arbeiten, sind verbeamtet. Es gibt darunter auch ganz normale Arbeitnehmer (als "Arbeiter" oder als "Angestellte") für den Staat arbeiten. Verbeamtet werden nur Personen, die sogenannte "hoheitliche Aufgaben" ausführen:

"Hauptaufgabe der Beamten ist die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen, welche in einem privatrechtlichenArbeitsverhältnis stehen, übertragen werden dürfen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)

Da gehören Müllmänner nicht dazu.

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Dies ist in jedem Bundesland anders geregelt. In Bayern sollten in der Regel die Ferien von Hausaufgabe frei gehalten werden. Aber was heißt: Hausaufgaben über die Ferien?

Wenn ein Lehrer am Donnerstag vor den Ferien Hausaufgaben aufgibt und die Schüler am Freitag nicht hat, sind die Hausaufgaben zwar über die Ferien auf, jedoch kann der Schüler sie schon am Donnerstag machen und damit sind die Ferien frei von Hausaufgaben. Theoretisch gilt dies auch für Hausaufgaben, die am Freitag aufgegeben werden, da der Freitag ein Schultag ist und der Freitag Nachmittag damit noch nicht zu den Ferien gehört.

"Frei halten" meint eigentlich, dass der Lehrer nicht sagen kann: Ihr habt jetzt 5 Tage Ferien, ich gebe euch soviel Hausaufgabe auf, dass ihr an jedem Tag etwas zu tun habt. Aber selbst hierfür sind Ausnahmen möglich, zum Beispiel im Fach Deutsch einen Übungsaufsatz zu schreiben oder über die Ferien ein Buch zu lesen.

Es ist zwar üblich, dass Lehrer am Tag vor den Ferien keine Hausaufgaben mehr aufgeben, aber erlaubt wäre es schon.

Falls das bei dir der Fall war und du die Hausaufgaben wegen ihrer Menge wirklich als Belastung für die Ferien empfunden hast, solltest du oder der Klassensprecher mit dem Lehrer sprechen und ihn höflich darauf aufmerksam machen, dass ihr euch in den Ferien nicht genügend erholen konntet, obwohl ja das der Zweck der Ferien ist. Dann wird er das beim nächsten Mal hoffentlich berücksichtigen. Wenn es dagegen nur wenig Hausaufgaben waren, die du in einer halben Stunde erledigt hast, musst du es einfach hinnehmen. Am besten künftig solche dann gleich am Anfang der Ferien erledigen, dann liegt es einem nicht die ganze Zeit im Magen.

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Es ist vollkommen egal, wann man bei einer Prüfung einen Betrug oder Betrugsversuch bemerkt. Sobald man beweisen kann, dass er stattgefunden hat, muss (oder darf, je nach Bundesland) der Lehrer auf die entsprechende Arbeit eine 6 geben.

Allerdings muss es beweisbar sein. Wenn du, wie du geschrieben hast, dir VORHER einige Gedichtinterpretationen im Internet durchgelesen hast und dich dann in der Klausur nach diesem Inhalt gerichtet hast, war das kein Betrugsversuch. In einem solchen Fall würde ich mich an deiner Stelle wehren.

Aber du schreibst selbst, dass Teile "wortwörtlich" in deiner Arbeit stehen. Das geschieht nicht, wenn man sich an eine von vielen Gedichtinterpretationen erinnert, sondern das geschieht, wenn man einfach abschreibt. Wenn das der Fall war und du hier gelogen hast, hast du in der Prüfung betrogen und damit 0 Punkte.

Meist ist es für Lehrer ziemlich einfach, den Unterschied festzustellen. Sie sind Experten darin, Schülertexte zu lesen, und kennen die einzelnen Schüler und deren Stil. Da fällt sofort auf, wenn Passagen wo anders her sind (und nicht nur aus dem Gedächtnis wiederholt). Die Veränderungen einiger Worte reicht nicht aus, um das zu verschleiern.

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Du weißt ja, dass Bildung Ländersache ist, daher kann dir hier keiner sagen, wie es in deinem Bundesland ist, solange du es nicht nennst.

In Bayern ist es ganz klar geregelt: Es ist für Lehrer ausdrücklich verboten, dienstliche Angelegenheiten über WhatsApp oder andere soziale Medien zu kommunizieren. Es gibt zwar in fast jedem Lehrerkollegium eine WhatsApp-Gruppe. Aber darin darf es nur um Dinge gehen, die keinen direkten dienstlichen Inhalt haben, z.B. "Wer kommt zur Weihnachtsfeier?" Wahrscheinlich gerade noch erlaubt ist "Wer kann mir sagen, wann heute die Konferenz beginnt?". Aber offiziell mitgeteilt dürfen dienstliche Termine per WhatsApp nicht werden und schon gar nicht erlaubt ist es, irgendetwas über Schüler zu schreiben, schon gar keine Namen. Fotos von Schülern sind natürlich erst recht ein Tabu. (Bei Fotos von deinen Kollegen gelten dieselben Regeln, die generell in allen sozialen Medien gelten und dir eigentlich bekannt sein sollten.) Da außerdem auch heute noch nicht jeder ein Smartphone hat, kann auch keiner erwarten, dass alle Mitglied in einer solchen Gruppe sind.

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Realis: Eine wirklich (real) geschehene Handlung --> im Lateinischen und Deutschen normaler Indikativ, also ein Großteil der Texte. (Es gibt Fälle, in denen im Lateinischen Indikativ steht, im Deutschen aber Konjunktiv; ich denke aber, dass deine Frage sich nicht auf diese Sonderfälle bezog, oder?)

Irrealis: Eine nicht wirklich (irreal) geschehene Handlung -->

  • im Lateinischen Konjunktiv Imperfekt (Irrealis der Gegenwart, im Deutschen Konjunktiv II bzw. "würde"+Verb) ODER
  • im Lateinischen Konjunktiv Plusquamperfekt (Irrealis der Vergangenheit, im Deutschen "hätte"/"wäre"+Verb)
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Das Referendariat setzt sich aus vier Halbjahren zusammen. Im ersten und letzten ist der Referendar an seiner Seminarschule. Daran kann man gar nichts ändern. Dazwischen ist er zwei Halbjahre lang an einer anderen Schule, so wie diese Lehrerin bei euch. Es kann sein, dass sie beide an der selben ist oder nur eines. Wenn es bei ihr das erste Halbjahr ist, kann sie vielleicht das zweite auch bleiben. Inzwischen sollte sie das erfahren haben. Am Ende muss sie dann für ein halbes Jahr an die Seminarschule und dann kommt auf, ob und wenn ja, wo sie eine richtige Lehrerin ist.

Ob sie wieder zu euch kommt, hängt von vier Dingen ab:

  1. Will sie überhaupt zu euch? Habt ihr mit ihr darüber geredet? Vielleicht wohnt ihr Freund / Mann wo ganz anders in Bayern und sie möchte nicht in eure Schule, obwohl es ihr bei euch gut gefällt.
  2. Sie muss überhaupt eine Stelle bekommen, das heißt, ihr erstes und zweites Examen müssen so gut sein, dass sie eingestellt wird, was zur Zeit in Bayern nicht ganz einfach, aber in Biologie zumindest nicht unmöglich ist. Leider reicht die Tatsache, dass sie eine gute Lehrerin ist, dafür noch nicht aus.
  3. Es muss an eurer Schule überhaupt eine Planstelle für einen neuen Biolehrer vorhanden sind. Referendare decken keine ganze Stelle ab, das heißt, es kann sein dass ihr genug Biolehrer habt, dann hat sie keine Chance, an eure Schule zu kommen.
  4. Wenn bei euch eine Stelle frei ist oder euer Schulleiter extra eine schafft, sich dann aber ein "alter" Lehrer bewirbt, hat der Vorrang, ganz egal, was ihr oder euer Schulleiter euch wünscht.

Was ihr machen könnt: Sprecht zuallererst mit ihr und fragt sie, ob sie zu euch zurück will. Wenn ja, könnt ihr zum Schulleiter gehen und ihm das vortragen, eventuell mit einem Brief, den alle unterschrieben haben. Der Schulleiter kann dann, wenn Bedarf an einem Biolehrer ist, sie namentlich beim Ministerium anfordern, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie zu euch versetzt wird. Und wenn nicht, habt ihr ihr wenigstens etwas Gutes getan, wenn der Schulleiter in seinem Gutachten für die Seminarschule schreibt, dass sie so beliebt bei euch war.

Beim Kultusministerium anzurufen bringt übrigens rein gar nichts. Die entscheiden allein aufgrund sachlicher Daten (Bedarf, Note, Rang des Bewerber, unter Umständen persönliche Gründe wie pflegebedürftige Eltern).

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