Gibt es in der gymnasialen Oberstufe noch sowas wie Schulpflicht oder kann man sich jederzeit abmelden und von unwichtigen Schulveranstaltungen fernbleiben?

6 Antworten

Schulpflicht heißt, dass man in einem Alter ist, in dem man noch zur Schule gehen muss. Das sind in der Regel 9 Jahre. Anschließend hat man die Berufsschulpflicht. Die betrifft dich aber nicht, da du inzwischen die Mittlere Reife hast. Das heißt, du hast keine Schulpflicht mehr, du brauchst nicht mehr auf eine Schule zu gehen. Du kannst sie abbrechen und dir eine Arbeit suchen oder lieber den ganzen Tag daheim bleiben und vom Geld deiner Eltern leben, wenn sie das mitmachen.

Aber wenn du doch zur Schule gehen WILLST und dich also an einem Gymnasium angemeldet hast, herrscht dort selbstverständlich eine Anwesenheitspflicht - so wie sie zum Beispiel auch in einem Betrieb / in einer Firma herrscht, wo deine Altersgenossen sind, die bereits ihr Geld selbst verdienen.

Natürlich gibt es so etwas wie Schulpflicht auch in der Oberstufe! Für Baden-Württemberg gilt:

4 Jahre Besuch der Grundschule, danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule(§§ 73 - 76 SchG); zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig) oder Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 77 ff SchG) oder Besuch der Berufsschulstufe an einer Sonder- oder Förderschule

(Quelle: wikipedia)

Die Dauer der Schulpflicht ist in jedem Bundesland einzeln geregelt und daher kein einheitliches System.

U18 kannst du dich sowieso nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten abmelden.

Solange du Teilnehmer bist, hast du bei Pflichtveranstaltungen/Pflichtprogramm anwesend zu sein oder musst dich rechtzeitig freistellen lassen/einen ärztlichen Attest beibringen. Egal ob Schule, Ausbildung, Uni oder Beruf, selbst bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder wenn du abhängig von Sozialämtern bist.

Du wirst nicht von der Polizei abgeholt werden weil du vermutlich deine Schulpflicht absolviert hast.

Aber

  • es kann sich negativ auf die Noten auswirken
  • es kann im extremfall zum Schulverweis führen
  • es kann ein attest einen Arztes gefordert werden.

Pflichtveranstaltungen gibt es dein ganzes Leben lang und meist besucht man diese nicht gerne.

Wenn du die Schulpflicht beendet hast, kannst du aufhören zur Schule zu gehen. Wenn du aber weiterhin gehst, bist du auch verpflichtet alle Veranstaltungen wahr zu nehmen.