Wenn der Transvestit ( das ist ein Mann in Frauenkleidung der ein Mann bleiuben will) ein gutes Pasing hat dürfte das keine Probleme geben auf ne Toilette zu gehen.
Im Bezug Umkleide und Frauenvollzug sieht das ganze schon anders aus! Wenn eine Haftstrafe abzusitzen hat wird er nach Geschlecht angehörig in die jeweilige Instiotution verbracht.
In einer Damenumkleide kann das wahrscheinlich zu einer Anzeige wegen belästigung führen, da nach Betriebstättenverodnung, Männer und Frauen getrennte Umkleiden zu verfügung gestellt werden muss. Das gilt auch für schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen.
Transsexuelle sind wiederum was ganz anderes... txkoeln.de ist das eine sehr aufklärende Seite genauso wie die DGTI.org