Dein Körper ist Dir nur geliehen. Du kannst alles tun um den Körper zu erhalten, aber eine Verändeung, um evtl einem gerade aktuellem Schönheitsbild zu entsprechen, ist Dir nicht erlaubt.

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Solange Du nicht vor lauter Freude alle 5 Minuten eine Waschung machst, ist das versehentliche/ungewollte Verschlucken kein Problem, und stellt in sich kein Fastenbrechen dar.

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Natürlich musst Du Deine Eltern wie von Allah dem Allmächtigen befohlen ehren. Das die Ehrung nicht ohne Gefühle geht, ist sicherlich auch gegeben. Deshalb solltest Du bemüht sein Deine Eltern zu verstehen.

Nichts desto trotz gibt es Situationen, in denen sich Eltern auch schon mal verrennen können. Mir ist zum Beispiel ein Fall aus Süddeutschland bekannt, wo ein Kind jahrelang körperlich und psychisch misshandelt wurde, nur weil die Eltern dem Wahn verfallen waren, dass das Kind Djinns sehen könnte. In solchen Fällen sololtest Du Dich unbedingt an eine Dritte Person wenden, die emotionslos die ganze Angelegenheit mal beleuchtet. Ich empfehle Dir hierzu ein Gespräch mit dem Imam Eurer Moschee.

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Nix.....Du entschlackst nur. Die meisten Moslems machen den Fehler und hauen sich im Zeitraum des Nichtfasten alle möglichen Leckereien rein, und veranstalten ein Fressen auf Vorrat. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Aktion. Der Körper wird während des Fastens entgiftet.

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Na was für ein Glück das Du nicht auf dem Land wohnst.....nicht auszudenken die ganzen Hintern von den Kühen.....

Sag mal was soll der Quatsch eigentlich...? Wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt, dann schaut man automatisch immer irgendwo hin. Willst Du jetzt weil Ramadan ist mit verbundenen Augen durch die Gegend laufen ? Eine Sünde fängt immer erst dann an, wenn Du einen sündigen Gedanken fasst. Übst Du den Gedanken dann auch noch aus, hast DU eine Sünde begangen.

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....und schon wieder gelöscht....

Ganz einfach....wenn Du etwas nicht weisst, dann kann es auch nicht Dein Schaden sein. Dein Fasten ist nicht gebrochen.

Um zukünftig besser unterrichtet zu sein, wende Dich an das Isalmzentrum Hamburg.

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Das Schneiden der Nägel macht Dein Wudhunicht ungültig, da es letztendlich eine Reingung ist. Nachfolgend mal eine kurze Auflistung aus www.islam-pedia.de:

Abhandlungen der Ungültigkeit des Wudhu Übereinstimmung der Gelehrten

Ausscheidung von Urin, Exkrementen, Vorflüssigkeit (arab.: Madhi)und Nachtropfen (arab.: Wadi) und Blähungen. (siehe "Rituell unreine Substanzen (an-Nadschasa)) Die Berührung mit der Haut jedoch macht Wudhu nicht ungültig. 

    Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Das Gebet desjenigen, bei dem ein Hadath geschah, wird solange nicht angenommen, bis er den Wudhu vollzogen hat.“ Ein Mann aus Hadramaut fragte Abu Huraira über die Bedeutung des Hadath, und er sagte zu ihm: ”Es handelt sich um das Abgehen von lautlosen und hörbaren Winden.“ (Buchari, Nr. 135, 137) 

Tiefschlaf im liegen. (im sitzen ausgeschlossen da keine Blähungen abgehen)
Trance Zustände, Geistesabwesenheit z.B. bei Trunkenheit oder durch Medikamente. 

Nach einigen Gelehrten

Berührung des eigenen Geschlechtsorgan (nach den Imamen Asch Schafi'i und Ibn Hanbal)
Größeren Blutverlust durch Verletzung oder Nasenbluten (nach Imam Hanifa)
Erbrechen ausser in geringer Menge. (nach Imam Hanifa)
Berührung des anderen Geschlechts (ausgenommen des 1. Verwandschaftsgrades nach Asch-Schafi'i). Nach den Imamen Mailik und Ibn Hanbal hebt aber nur die Berührung mit Lust die Gebetswaschung auf.
Lachen während des Gebets nach Imam Hanifa. Bei den Imamen Mailik, Ibn Hanbal und Asch-Schafi'i wird das Gebet ungültig, die Gebetswaschung jedoch nicht.
Zweifel - Wenn man Zweifel hat ob man Luft gelassen hat, ist Wudhu erst erforderlich wenn man ein Geräusch oder Geruch wahrgenommen hat. Wenn man Zweifel hat ob man die Gebetswaschung vollzogen hat oder nicht, sollte man sie zur Sicherheit durchführen. 
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Es ist haram und bricht das Fasten. Das Fasten wird auch durch Untaten gebrochen. Deine Untat ist, dass Du vorehelichen Kontakt zu einer Frau hast.

Schau nur mal was die Rechtsgelehrten sagen wenn ein Mann Handlungen mit seiner rechtmäßigen Frau begeht:

  • Geschlechtsverkehr. Wer hierdurch mutwillig während der Stunden des Tageslichtes das Fasten bricht, muss sowohl das Fasten nachholen als auch eine schwere Sühne leisten, die in der Freisetzung eines Unfreien besteht oder, wenn das nicht in Frage kommt, 60 Tage hintereinander fasten oder, wenn das nicht geht, 60 bedürftige Menschen speisen.

So...das ist wenn Du mit Deiner Frau etwas machst. ...und Du....Du hast noch nichteinmal eine Frau, willst Dich aber der Liebkosung hingeben....bravo Kollege.....

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Die gleichgeschlechtliche Sexualität ist im Islam verboten. Bei dem von Dir geschilderten Begriff kommt es zwangsläufig zu zumindest Berührungen. Dementsprechend ist es haram.

Weiterhin ist es in Deutschland verboten zwei Frauen zu haben. Das nennen wir hier Polgamie.

Darüber hinaus ist es unüblich, das die Frauen auch unter dem selben Dach wohnen.

Alles in allem denke ich Du wolltest um diese Uhrzeit mal Deinen Spass haben, o.k. das hattest Du dann jetzt.

An die die es lesen und beantworten wollen, es ist nur ein Fake

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Kann das sein das Du überhaupt nicht in einer moslemischen Familie lebst, sondern klam heimlich zum Islam konvertiert bist????

Jede Wette....Deine Familie weiss überhaupt gar nichts von Deinem Moslemsein, und jetzt im Ramadan kohlst Du die an und erzählst Deiner Mutter was von Diät machen.....

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Die Schulpflicht endet mit dem 18ten Lebensjahr. Auf Antrag kann die Schule eine weitere Beschulung vornehmen. Ob der Antrag positiv oder negativ beurteilt wird, hängt in der Regel von der bis dahin gezeigten Lernbereitschaft des Schülers ab.

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Natürlich soll man die Bibel lesen....alle Propheten des Korans bis hin zu Jesus (im Koran Isa) sind in der Bibel enthalten.

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Leider hat man meine Antwort mal wieder löschen lassen. Es ist auch sehr bedauerlich das der Support offensichtlich sehr islamfreundlich ohne nähere Prüfung auf Realität und Sachlage Antworten immer wieder löscht. Dies ist rein staatsrechtlich Eingriff in die frei Meinungsfreiheti, Begünstigung von populistischer Meinung gegen geltendes Recht. Ich darf sie hiermit darauf hinweisen, dass ich nicht mehr gewillt bin dies hinzunehmen. Ich werde ab sofort gegen jede Löschung meines Beitrages Strafanzeige stellen.

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Ich denke nicht das es das Fasten bricht....schau nur in den Nachrichten wieviele Brüder und Schwestern Gewallt gegen ihre Mitmenschen ausüben. Sieh nur Somalia oder Dafur. Sieh nur Syrien oder den Lybanon, Ägypten oder Tunesien. Die Muslime werden doch alleine schon durch die tägliche Repessalien der Muslime gestraft, was interessiert da noch der Unwille der Kafir

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Biete einfach an was im Rahmen Diener Kultur ist, und sei nicht ärgerlich wenn es abgelehnt wird....Du kannst ja schliesslich und letztendlich nicht alles drehen und wenden nur wegen einer Religion die Du vielleicht gar nicht verstehst...

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Das Fastenbrechen unterliegt Auflagen bzw. Regeln. Eine Frau zum Beispiel kann den Ramadan nie komplett fasten. Einfach aus dem Grund, sie hat alle 24 Tage ihr Menstruation was den Ramadan bricht. Der Ramadan geht über 30 Tage. Wenn Du also innerhalb des Ramadans Beschwerden hast, wie zum Beispiel eine Menstruation, Kopfschmerzen oder andere Beschwerden, dann kannst Du den Ramadan brechen. Eine Nachholung ist zwar empfohlen, aber keine Pflicht. Die Absicht den Ramaden zu halten reicht in der Regel aus,

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So ein Quatsch....Ein Gebet ist eine Bitte und eine Anhörung...meinst Du nur weil sich irgendeiner mal irgendwelche Vorschriften ausgedacht hat wird Dich Allah nicht hören ??? Bist Du Kufar oder was ?? Allah ist ohne Zeit und Raum....er erhört alle Gebete....am wenigsten aber die Routinelamentiererei....

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Der Ramadan ist eine Zeit für sich und hat nichts mit der übrigen Zeit des Jahres zu tun.

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