England hat noch "etwas" Probleme mit seinem Zoll. Da kann es auch auf britischer Seite zu Verzögerungen kommen. Es kam für den Zoll, aber auch für die Liefranten, dort alles etwas plötzlich, so dass auch jetzt Unsicherheiten bestehen und die Prüfungen daher länger dauern. Nächstes Jahr um diese Zeit wird sich alles eingespielt haben. Wenn es nicht neue Spannungen zwischen der EU und GB gibt, weil GB mal wieder Verträge einfach ohne Abstimmung verlängert oder aushebelt...

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Der Vergleich mit Laptops und Tablets "hinkt" - ich kenne keine Laptops mit einer Diagonale (Durchmesser ist was anderes...) von 60 cm. Ich habe eben auch mal meinen Handgepäck-Koffer gemessen, der für "Handgepäck" schon sehr groß ist - 58 cm lang bzw. hoch, je nachdem ob man ihn liegend oder stehend misst. Wenn der Fernseher eine Diagonale von 60 cm hat, kommen noch die Ränder des Fernsehers und die Verpackung dazu. Das ist für die Mitnahme im Flugzeug schon grenzwertig. Du solltest unbedingt vorher die Fluggesellschaft anrufen und den Fall schildern. Biete im Zweifel an, auch einen Aufschlag bezahlen zu wollen - wenn das hilfreich sein sollte.

Dass Du den Fernseher nicht als aufgegebenes Gepäck transportieren lassen willst, kann ich sehr gut verstehen, die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung ist sehr hoch - und die Airline würde sich am Ende womöglich wegen mangelhafter Verpackung von einer Haftung freisprechen.

Zoll in der Türkei: Du hast keine Papiere für den Fernseher - das könnte zu Problemen führen.

Zoll in Deutschland: Laptop und Tablet sind Geräte, die zum normalen Reisebedarf zählen, Fernseher nicht. Die Frage ist, ob Du den Zöllnern glaubhaft(!!) deutlich machen kannst, dass der Fernseher in Deutschland gekauft wurde. Im Zwiefel musst Du ihn am Zoll zurück lassen, nach Hause fahren, den Kassenzettel holen und den Fernseher auslösen - nöglichst am gleichen Tag. Was hat der Fernseher gekostet? Unter 430 Euro? Und was hast Du sonst noch an Dingen dabei, die in der Türkei gekauft wurden? Bleiben Fernseher plus sonstige Einkäufe unter 430 Euro, kannst Du durch den grünen Ausgang gehen. Sonst nimm den roten und erklär das mit dem dem Fernseher - siehe oben. Für die Zukunft: Für solche "unüblichen" Geräte IMMER den Kassenzettel mitnehmen!! (Kann sogar bei neueren Laptops/Tablets sinnvoll sein.)

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Ich will Dir das Produkt ja nicht "mit Gewalt" schlecht reden, aber eine Video-Camera bei der nichts über die Qualität der Optik steht - das gibt mir zu denken. Überhaupt die ganze Warenbeschreibung. Für mich sieht es aus, alsob das Ding sein Geld bei weitem nicht wert ist. Meine Meinung...

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Beim Internetkauf gibt es einige einfache Freigrenzen:

Bis 22 € fallen keine Einfuhrabgaben an.

Bis 150€ fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an (19%; einige ermäßigte Waren wie Bücher 7%, gerechnet wird auf Warenwert + Versandkosten).

Ab 150€ fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein spezifischer Drittlandszollsatz an, der richtet sich aber nicht nach dem Land, sondern nach der Ware (Handys sind z.B. zollfrei, auf Bekleidung ist ca. 12,5% usw.).

Wenn Du mal Einfuhrabgaben bezahlen musst ist das auch nicht schlimm, Du entrichtest die fälligen Abgaben und fertig.

Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

Da der 1 USD im Moment ca. 1 Euro kostet, ist die grobe Umrechnung schnell erledigt... Mit bis zu 4 Hosen solltest Du also bei 19% Einfuhrumsatzsteuer an Abgaben liegen, Zoll würde nicht anfallen.

So wie ich die Hosen sehe, musst Du schon sehr genau wissen, ob du das tragen kannst und willst. Die sind wohl elastisch, aber eben auch sehr eng. Und bei sehr engen Sachen muss man halt sehr aufpassen, dass man nicht dick aussieht, obwohl man schlank ist.

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Der Direct-AWB zeigt den echten Absender als Absender, den echten Empfänger als Empfänger - ähnlich einem HAWB, nur als Airline-AWB und mit der eingtragenen IATA-Rate. Der B-t-B ist eine Sonderform der Consol. Eine Consol besteht aus 1 MAWB und beliebig vielen HAWB's - der B-t-B hat nur 1 HAWB. Der MAWB geht vom abfertigenden Spediteur an den Empfangsspediteuer, der sich um die weitere Abwicklung (Zoll, Zustellung) kümmert. Beim Direct-AWB muss sich der Empfänger vor Ort selber einen Spediteur für die Abfertigung suchen oder selber die Abfertigung machen. Er muss womöglich sogar persönlich zum Flughafen fahren, um die Dinge zu regeln - in Deutschland geht es aber auch telefonisch (Anruf bei der Airline: "Bitte an Spediteur XY übergeben" und an Spediteur XY: "Bitte von der Airline für mich übernehmen und abfertigen") - nur wenn er selber abfertigen will muss er natürlich zum Flughafen, das geht nicht telefonisch...

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Prinzipiell ist zu beachten, dass die Paletten (also das Holz) behandelt sind und das FSC-Zeichen (die Ähre) tragen. Sollten es keine Vollholzpaletten sein (Spanplatte, Leimholz, Kunststoff, ...) entfällt diese Regelung natürlich.

Ansonsten gibt es in Hamburg und Bremen diverse Seefrachtspediteuere ("Gelbe Seiten"), aber auch im Binnenland in jeder größeren Stadt.

Was den Zoll angeht, so muss i.d.R. eine Ausfuhranmeldung erstellt werden und die Ausfuhrbestimmungen beachtet werden. Und für den Zoll in den USA die Einfuhrbestimmungen.

Da Du leider keine genaueren Angaben machst, kann ich auch nur so allgemein antworten...

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Wenn das Poster nicht irgendwie ein Original-geschütztes Kunstwerkwerk ist, würde ich es im Zolltarif unter 4911 9100 900 (andere Bilddrucke), hilfsweise unter 4911 9900 000 (andere Drucke, andere, andere) einsortieren. Für beides gilt: 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert plus Versand, kein Zoll, da die Waren beider Tarifnummern zollfrei sind.

Den Umrechnungskurs legt der Zoll monatlich im Voraus fest. Er kann über www.zoll.de, dann unter Suche "Umrechnungskurse" gefunden werden.

Ansonsten können, unterschiedlich je nach Paketdienst, noch Kosten für die Zollabfertigung hinzukommen. Das sind aber Kosten für eine private Dienstleistung (wie z.B. Steuerberatung, Schuhe reparierene, o.ä.), die nichts mit dem Zoll zu tun haben. Erfahrungsgemäß können die Kosten zwischen 0 (Deutsche Post) und 50 Euro liegen. Darauf Einfluss zu nehmen geht nur theoretisch...

Wichtig ist, dass der Verkäufer außen an das Paket/die Bilderrolle die Kopie der Rechnung (z.B. in einen Umschlag "For customs purposes only" beschriftet) klebt. Das erhöht die Chancen, dass das Poster direkt zu Dir kommt, und Du es nicht beim nächstgelgenen Zollamt abholen musst; denn auch das kann vorkommen (z.B. wenn der Zoll sich das Poster, aus welchen Gründen auch immer, ansehen möchte; oder wenn kein nachvollziehbarer Wert deklariert ist und durch die Beschau der Wert festgestellt werden soll).

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Der Sitz des Verkäufers hat leider nicht viel zu sagen. Die Frage ist, ob der Helm aus England oder aus Übersee verschickt wird. Wird er auch aus England verschickt, interessiert sich der Zoll dafür überhaupt nicht, denn England ist, wie Deutschland, in der EU.

Kommt der Helm aus Übersee, so kommt es auf den Preis an. Hab, nur um zu wissen, was eigentlich ein Ruroc-Helm ist, ganz kurz gegoogelt: Da waren Preise um 250 Euro. Wenn der Helm, wonach es für mich im Moment aussieht, über 150 Euro kostet, fallen auf den Endpreis (Kaufpreis + Versandkosten) 19% Einfuhrumsatzsteuer und 2,7% Zoll an (Einreihung im Zollkapitel 6506), Sollte der Helm unter 150 Euro endpreis liegen, fällt nur die Einfuhrumsatzsteuer an.

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Es gibt Speditionen, die auf Kunsttransport spezialisiert sind. Die haben bzw. kennen auch geeignete Verpackungsfirmen! Ganz allgemein: Eine stabile Holzkiste mit einem "Fach" darin, in das das Bild geschoben wird. Dann am besten noch maßgeschneiderte Polster zwischen Leinwand und Kiste (Folie vielleicht eher nicht, da dann die Gefahr des Schwitzens besteht - Feuchtigkeit auf der Folienoberseite bekommt Kontakt zum Bild, löst Farben an und zerstört dadurch das Bild...). Wenn man handwerklich begabt ist, kann man das selber bauen - oder halt Fachverpacker beauftragen (ggf. über die Spedition).

Dass das, selbstgemacht oder via Fachfirma, ein "teurer Spaß" ist, dürfte klar sein. Da ist die Variante "Bild aus dem Rahmen nehmen, zusammenrollen (mit Schutzpapier dazwischen, klar) und in eine geeignet große Papprolle stecken, deutlich günstiger. Evtl. kann man in einer 2. Papprolle die Rahmenteile, einzeln verpackt um Beeschädigungen zu vermeiden, verschicken. Dann muss der Empfänger halt alles wieder zusammen bauen.

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Der Begriff "Lederwaren" ist ja recht umfangreich. Er umfasst sowohl Bekleidung (z.B. Lederjacken), Taschen (z.B. Handtaschen) oder Schuhe. Alle 3 Produktgruppen, das hab ich gerade geprüft, haben keine Einfuhr-Einschränkungen bezüglich des Landes Pakistan. Allerdings muss, egal aus welchem Land. die Cites (Artenschutzabkommen) beachtet werden. Rind, Schwein, Schaf, Ziege (die gängigtsen Lederarten) sind - grundsätzlich - erlaubt. In wieweit in Pakistan bestimmte Arten dieser Tiere geschützt, und somit doch unter die Cites fallen, musst im Einzelfall geprüft werden. ACHTUNG: Reptilien fallen als Lederlieferant aus! Hier werden zumindest Einfuhrgenehmigungen benötigt, oft sind sie aber völlig verboten.

Den englischen Text der CITES findest Du hier: http://www.cites.org/eng/disc/text.php

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Dieser "Unbekannte" sollte einen Wohnsitz in Deutschland haben, sonst belangt man Dich für die illegale Einfuhr!. Auf jeden Fall solltest Du VOR DEM KAUF zunächst mit den Papieren (und einer beglaubigten Übersetzung, denn moldawisch (rumänisch?) versteht hier kaum einer, geschweige denn der Zoll - Amtssprache ist Deutsch, Englisch wird akzeptiert, russisch nur in Ausnahmefällen, wenn ein Zöllner mit entsprechend guten Sprachkenntnissen in der Dienststelle vorhanden ist) zum Zoll gehen, um zu klären, ob die Maschine legal in Deutschland ist. Stell Dir vor, sie ist in Moldawien gestohlen worden. Dann fällt das bei der Registrierung auf und Du wirst als Hehler bestraft. "Viel Spaß"... Dann braucht die Maschine iene Komplett-Abnahme durch den TÜV, der Dir im Zweifel sagt, wass an der Maschine verändert/hinzugefügt werden muss, um die Bestimmungen der StVZO zu erfüllen. Ist das mit dem TÜV geregelt, kannst Du zur Zuslassungstelle.

Kosten kann ich nicht aufgeben, der Fall hat zu viele "wenn, dann"-Optionen...

Auf jeden Fall ist der Kauf ein Risiko, und ich würde an deiner Stelle vor dem Kauf nicht nur mit dem Zoll, sondern auch mit dem TÜV (und danach ggf. mit einer Werkstatt) klären, ob die Maschine an die deutschen Bestimmunen anpassbar ist.

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seit knapp einer Woche

Das ist, gemessen am Verwaltungsaufwand, nicht sonderlich lange. 2 Wochen würde ich denen schon geben!

Ansonsten: Natürlich steht Dir der Steuerbescheid zu, klare Sache. Wenn DHL nicht "liefert", kannst Du ein Schreiben mit Fristsetzung per Einschreiben an die Zentrale schicken. Ich hab da mal was aus dem Impressum kopiert, da steht sogar eine Telefonnummer. Aber ich bin ziemllich sicher, dass man Dich da abwimmelt und an die Hotline verweist, "auf die man keinen Einfluss hat" oder so... Wenn Du das Schreiben machsr, musst Du auch bereit sein, den nächsten Schritt zu tun - einen Anwalt einzuschalten. Dessen Kosten bekommst Du aber nur in einem Gerichtsverfahren ersetzt, wenn Du das Verfahren gewinnst. Sollte es zu keinem Gerichtsverfahren kommen, bleibst du auf den Kosten "sitzen" - es sei denn, Du hast eine Rechtschutzversicherung, die bereit ist, diesen Fall zu unterstützen. (Ich persönlich wüsste im Moment aber gar nicht genau, welcher Gesetzesverstoß vorliegt und wogegen man dann konkret klagen könnte... - aber ich bin auch kein Anwalt.).

Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, PLZ/ Ort: 53113 Bonn, Telefon: +49/ (0) 228/ 18 20 (http://www.dhl.de/de/toolbar/footer/impressum/deutsche-post-ag.html) (Die Deutsche Post gehört zu DHL, ist vor Jahren aufgekauft worden, aber das weißt Du ja sicher.)

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Das Verfahren als solches ist üblich - ob es rechtens ist, ist eine andere Frage. Grundsätzlich hast Du das Recht auf Selbstverzollung. Du hast keinen Beförderungsvertrag mit DHL und der Versender kann keinen Vertrag zu Deinen Lasten abschließen. Andererseits ist DHL gegenüber dem Zoll erstmal für eine ordnungsgemäße Zollabicklung verantwortlich, was nicht beinhaltet, dass sie es selber machen müssen. Eine abschließende Klärung kanmn wshl.nur ein Anwalt - ggf. mit einem Gerichtsverfahren - bringen. Den Aufwand für 10 Euro??? Andereseits könnt auch genau das ein Kalkül von DHL sein. Wobei Du durch die Zollabwicklung durch DHL Zeit und Aufwand sparst. Denn DHL Paketdienst (im Gegegnsartz zu DHL Post) hat nicht die Pflicht, das Paket zu dem für Dich nächstgelegenen Zollamt zu bringen. Das DHL-Hub ist in Leipzig - sprich Du müsstest dann für die Verzollung nach Leipzig fahren...

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Zum Thema Lebensmittel - das wäre der Punkt gewesen, der mir gedanklich Probleme gemacht hätte, ist ja alles gesagt.

Was die Magneten angeht, so sind die Magneten von Reisebrettspielen in der Regel so schwach, dass da in einer Entfernung von 10 cm nicht mal mehr eine Stecknadel angezogen wird. Von daher gibt es da kein Problem. Grundsätzlich können Magnete für die Beförderung ein Problem sein, nicht für den Zoll. Magnete können die Elektronik der Flugzeuge beeinflussen. Aber wie gesagt: Dafür ist eine gewisse Stärke erforderlich, und ich gehe davon aus, dass die nicht gegeben ist. Vermutlich ist außen an der Verpackung des Spiels keinerlei Magnetismus bemerkbar, auch nicht wenn direkt an das verpackte Spiel geht. Sollte es anders sein, darf das Spiel aus Gründen der Luftsicherheit nicht verschickt werden.

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Beim Internetkauf gibt es hier einige einfache Freigrenzen:

Bis 22€ fallen keine Einfuhrabgaben an.

Bis 150€ fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an (19%; einige ermäßigte Waren wie Bücher 7%, gerechnet wird auf Warenwert + Versandkosten).

Ab 150€ fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein spezifischer Drittlandszollsatz an, der richtet sich aber nicht nach dem Land, sondern nach der Ware (Handys sind z.B. zollfrei, auf Bekleidung ist ca. 12,5% usw.),

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

Für Deine Schuhe zahlst du also 19% Einfuhrumsatzsteuer an den Staat. Evtl. zahlst Du aber auch noch an den Paketdienst eine Gebühr für die Dienstleistung der Zollabfertigung; das hat ncihts mit dem Staat zu tun, sondern ist eine private Dienstleisteung - wie Schuhe reparieren. Die Kosten liegen zwischen 0 und 40 Euro, je nachdem, wie die Sendung zu Dir kommt. Leider hast Du darauf keinen Einfluss, denn der Absender beauftragt "seinen" Paketdienst, der in Deutschalnd seinen Partner hat. Macht das in Deutschalnd die Post, ist die Zollabferitung kostenfrei. Die vermutlich teuerste Variante gehört zur Firma GdSK... Probleme gäbe es bei Fakes, aber nach "Markenstiefeln" sehen die nicht aus (wobei ich da jetzt nicht der Fachmann bin - dafür gibt es zuviele Schuhmarken...).

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Wenn du jetzt schon ein Smartphone mit Internetzugang bei O2 hast, wird die Karte voraussichtlich funktionieren. Denk aber daran, dass Apple keine weltweite Garantie bietet, so dass Du im Fall des Falles dein Handy nach Kanada schicken musst.

Frag sicherheitshalber nach "regional brandings", da ich gehört habe, dass Apple bei den neueren Handys diese Auslandskäufe damit unterbinden will. Sie sollen bewirken, dass das Handy nur im Kauf-Land erstmalig gestartet werden kann. Danach kann es natürlich ein Reisender mit seinem Kauf-Land-Vertrag, egal von welchem Anbieter, weltweit nutzen.

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Manch einer will Nikes aus USA bestellen - sollte das bei Dir auch der Fall sein, hier "präventiv" die Info: Rechne mit 'Schwierigkeiten' mit dem Zoll!! Nike lässt alle nicht von denen erlaubten Importe (also auf jeden Fall alle Privatimporte und an alle nicht-autorisierten Händler) vom Zoll abfangen. Dann werden deren Anwälte benachrichtigt und die wiederum schreiben an Privat-Leute "nur" eine kostenbewehrte Abmahnung (kostet i.d.R. so einige 100 Euro). Händler bekommen gleich eine Anzeige, Schuhe futsch, Geld futsch, Strafe obendrauf. Nur zur Info, FALLS es Nikes sein sollten,,,

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Die Bearbeitungszeit von bis zu 1 Monat trifft bei Dir nicht mehr zu, denn es ist ja bereits abgefertigt. Jetzt kann es noch 1-2 Tage dauern,bis das Paket bei DHL ist und weitere 1-2 Arbeitstage (ob Samstag zugestellt wird, weiß ich im Moment nicht, Sonntag auf keinen Fall) bis es bei Dir ist.

Sollte DHL eine Nachnahme verlangen, lass Dir bitte einen detaillierten Beleg geben (wofür die Nachnahme?). Wenn der o.g. Wert inklusive Versand ist, fallen keine Abgaben für den Zoll an, und DHL nimmt üblicherweise keine Bearbeitungsgebühr. Von daher dürfte keine Nachnahme entstehen. Wenn also eine Verlangt wird, reklamier die hinterher bei DHL!

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Japan gehört bekanntlich nicht zur EU und somit auch nicht zur Zollunion der EU. Beim Internetkauf gibt es daher einige einfache Freigrenzen:

Bis 22€ fallen keine Einfuhrabgaben an.

Bis 150€ fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an (19%; gerechnet wird auf Warenwert + Versandkosten).

Ab 150€ fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein spezifischer Drittlandszollsatz an, der richtet sich aber nicht nach dem Land, sondern nach der Ware (Handys sind z.B. zollfrei, auf Bekleidung ist ca. 12,5% usw.),

Außerdem gilt beim Zoll der Grundsatz, dass aus praktischen Gründen Abgaben unter 5 Euro nicht erhoben werden (zu hoher Verwaltungsaufwand im Verhältnis).

Also würde in Deinem Fall, vorausgesetzt, die 23,85 Euro beinhalten auch die Versandkosten, zwar prinzipiell die Einfuhrumsatzsteuer von 19% fällig, praktisch aber nicht erhoben, weil unter 5 Euro.

Quelle: Die Seite des Zolls!! http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

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