Wenn Du eine gerichtlichen Mahnbescheid (in gelbem Briefumschlag mit Zustellungsurkunde) erhalten hast, musst Du innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen !!!! Nur beim Gläubiger anrufen oder sonst was machen nützt überhaupt nichts, dann läuft das einfach weiter.
Der Gläubiger hat offensichtlich zu einem Zeitpunkt an dem Du noch nicht bezahlt hattest (01.03.20) den Mahnbescheid beantragt. Das war dann sein Recht. Nun hast Du den Mahbescheid zugestellt bekommen, aber zwischenzeitlich schon bezahlt. Das ist eine blöde Situation. Denn da Du zu dem Zeitpunkt als der Gläubiger den Mahnbescheid beantragt hast mit der Zahlung im Rückstand warst, musst Du nun die Kosten des Mahnbescheides zahlen.
Aber oft wird in so einem Mahnbescheid noch allerlei Mist geltend gemacht. Z.B. wenn Du eine Mahnung erhalten hast, werden dafür manchmal völlig überhöhte Kosten geltend gemacht. Zulässig sind maximal € 3,00. Kontoführungsgebühren usw dürfen überhaupt nicht geltend gemacht werden.
Das Problem sind also diese ganzen Nebenforderungen. Wenn der Gläubiger nur die Hauptforderung (also den Betrag den Du ursprünglich geschuldet hast) und die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens einfordert, ist die Sache einfach. Du legst Teilwiderspruch gegen die Hauptforderung ein.
Wenn der Gläubiger aber noch zusätzliche Nebenforderungen geltend macht, ist die Sache komplizierter. Einge sind erlaubt, andere nicht. Da solltes Du dann insgesamt Widerspruch einlegen um die Frist nicht zu verpassen, dich z.B. bei einer Verbraucherzentrale erkundigen, und dann kannst Du deinen Widerspruch immer noch (teilweise) zurücknehmen.