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Ein- und mehrseitige Rechtsgeschäfte

Des Weiteren werden Rechtsgeschäfte in einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte unterteilt:

  • Einseitige Rechtsgeschäfte bestehen nur aus einer Willenserklärung (z.B. Testament, Kündigung oder Auslobung). Hierbei ist zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften zu unterscheiden.
  • Mehrseitige Rechtsgeschäfte bestehen regelmäßig aus mindestens zwei Willenserklärungen.

Bei zweiseitigen Rechtsgeschäften handelt es sich um Verträge (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag etc.). Insoweit ist zwischen einseitig verpflichtende und zwei- bzw. mehrseitig verpflichtende Verträge Rechtsgeschäfte zu unterscheiden. Bei den mehrseitigen Rechtsgeschäften ist stets eine Empfangsbedürftigkeit erforderlich (Angebot und Annahme; vgl. dazu auch die §§ 130 ff. und 145 ff. BGB).

Einseitige Rechtsgeschäfte

Im Rahmen der einseitigen Rechtsgeschäfte ist zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften zu unterscheiden:

  • Bei empfangsbedürftigen Rechtsgeschäftenwird die Willenserklärung nämlich erst dann wirksam, wenn sie der anderen Person zugeht (z.B. Kündigung, Mahnung, Anfechtung).
  • Bei nicht empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften ist die Willenserklärung auch ohne ihren Zugang bei einer anderen Person wirksam (z.B.: Testament, Dereliktion)

https://www.juraforum.de/lexikon/rechtsgeschaeft

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Du warst einfach Herausgeber eines lokalen Lifestyle-Magazins in der Zeit.

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Die Sage handelt von der Tochter der Herren von Niedeck, eines Riesen, der mit den Seinen auf der Burg Niedeck lebt.

Sie findet bei einem Ausflug Bauern, die das Feld bestellen, hält sie für Spielzeug und nimmt sie mit allen Geräten (Wagen, Pflug und Tiere) auf die Burg mit.

Dort wird sie vom Vater zurechtgewiesen, dass die Riesen auf die Bauern angewiesen sind, dass diese kein Spielzeug sind und dass sie deshalb die vermeintlichen Spielfiguren zurückbringen muss.

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Zu einer bestimmten Zeit erblickte er einen ihm (ist reflexiv, bezogen auf das Subjekt, das mit in aspexit steht) bekannten Greis (alten Mann) und sah, dass (dies)er (seinen) Rücken an der Mauer rieb (AcI)."

ist übrigens nicht von mir sondern von hier:

https://www.gutefrage.net/frage/latein-hausaufgabe-z38

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Vielleicht etwas aus Beckets „Warten auf Godot“

https://www.greelane.com/geisteswissenschaften/literatur/waiting-for-godot-quotes-741824/

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