"Bestellen" darfst Du die Ware schon wenn Du über 18 Jahre alt bist, aber geliefert werden darf sie nicht.

Nach §50 der österreichischen Gewerbeordnung ist der Versand von pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher, anders als in Deutschland, in Österreich generell verboten. Eine Belieferung über den Versandweg ist daher nur an Händler zum Zwecke des Wiederverkaufs gestattet.

Zudem müßte die Ware per Gefahrguttransport versandt werden, was bei dem von Dir genannten Shop leider nicht zu erwarten ist.

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Erstmal solltest Du Dir dessen bewußt sein, dass man für die Herstellung von Feuerwerkssternen, sowie allen anderen pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen, einen Herstellerschein nach dem SprengG benötigt. Du solltest also generell besser die Finger davon lassen, wenn Du für Deine Zukunft irgendwas planst, wofür Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis Deiner Zuverlässigkeit benötigst. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz sind dazu leider wenig hilfreich und das Verständnis Deiner Bekannten und Mitmenschen wenn etwas passiert wird sicher gering sein.

Ebenso sinnfrei ist das Vermischen von Wasser mit Magnesium, weil dabei Wasserstoff entsteht und es im schlimmsten Fall auch zu einer Selbstentzündung kommen kann. Neben Wasserstoff entsteht auch Magnesiumhydroxid, dass sich wiederum in dem Wasser löst, wodurch eine alkalische Lösung entsteht.

Magnesium(s) + Wasser(l) Magnesiumhydroxid(aq)+ Wasserstoff(g) 

Mg(s) + 2 H2O(l)  Mg(OH)2(aq) + H2(g)

Bevor Du herum experimentierst solltest Du erstmal ein ausreichendes Grundwissen in der Chemie haben und wissen was Du da tust. Sonst können solche Experimente schnell ungeahnte Folgen haben.

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  1. Bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger. Z. B.: https://www.sprengschule-dresden.de/fachbereiche/pyrotechnik/grundlehrgaenge/pgf-grundlehrgang-fuer-das-verwenden-von-pyrotechnischen-gegenstaenden-grossfeuerwerker-dresdner-sprengschule/
  2. Der Preis für den Lehrgang ist nicht das Problem, der kostet etwa 1.500,- EUR. Was dazu kommt sind allerdings die Zulassungvoraussetzungen (Ärztliches Attest für die körperliche Eignung, Mindestalter 21 Jahre, Unbedenklichkeitsbescheinigung ca. 100,-, Teilnahme an 26 Großfeuerwerken als Helfer, 1 Woche Übernachtung und Verpflegung beim Lehrgang ca. 500,-, Ausstellen einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis ca. 150 EUR, Wiederholungslehrgang alle 5 Jahre ca. 200 EUR), dann brauchst Du ein zugelassenes Lager für Großfeuerwerkskörper, eine Sachversicherung für den Bunker, ein Fahrzeug mit EX/II-Zulassung für den Gefahrguttransport, einen ADR-Schein mit Aufbaukurs Explosivstoffe um ihn fahren zu dürfen, das ganze Equipment für das Feuerwerk, eine Zündanlage, eine Schutzausrüstung für Dich und das Fahrzeug, eine Haftpflichtversicherung für die Feuerwerke und mindestens einen Helfer.
  3. Zünden kannst Du die Sachen dort wo Du die Schutzabstände für die jeweiligen Feuerwerkskörper einhalten kannst, wo der Grundstückseigentümer Dir seine Zustimmung erteilt, wo keine Schutzziele stehen (Reetdächer, Kirchen, Altenheime, Krankenhäuser, etc.) und Du es bei den Behörden rechtzeitig 2 oder 4 Wochen vorher angemeldet hast.
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Es liegt daran, dass es schlichtweg keine farbigen Funken gibt.

Funken werden immer durch Metallspäne erzeugt, in Ausnahmefällen auch durch Kohle (goldfarben), die sich aber nicht für Wunderkerzen eignet. Die Flammenfarben von Funken sind daher immer silber bis weiß. Es gibt keine Metallspäne die rote, grüne oder blaue Funken erzeugen würde.

Farben entstehen durch Metallsalze. Diese Salze können aber nur eine Flamme färben und keine Funken (das ist der Unterschied zum Bengalo. Eine Bengalfackel bildet eine Flamme, aber keine Funken).

Aus diesem Grund gibt es farbiges Feuer nur dort, wo es eine Flamme gibt. Man kann eine sprühende Fontäne bauen, die eine rote Flammenbasis an der Hülse erzeugt. Die Funken, die aus der Fontäne heraus kommen, werden aber dennoch immer gold oder silber sein. Die kriegt man nicht gefärbt. Dazu müßten man Leuchtsterne heraus schießen lassen (siehe zum Beispiel den Überraschungs-Vulkan von Weco (Kat. F2) in der dritten Stufe. Da kommen rote Leuchtsterne aus dem Vulkan).

In Raketen sind solche Leuchtsterne wiederum enthalten. Hier wird das Pulver zu Kugeln (= Leuchtsterne) gerollt, die in der Luft mit einer farbigen Flamme abbrennen. Diese Sterne erzeugen aber eine farbige Flamme und keine farbigen Funken, die ja gerade den Effekt der Wunderkerze ausmachen. Daher ist das Prinzip auch nicht für eine Wunderkerze geeignet.

Zusätzlich entstehen durch die zugesetzten Salze gesundheitsschädliche Gase bei der Verbrennung der Sterne, die eine Verwendung in Innenräumen stark begrenzt. Das ist nur in Räumen mit einer entsprechenden Größe und einer guten Belüftung vertretbar, wie beispielsweise auf Bühnen, aber nicht in einem kleinen Wohnzimmer zu Hause. Du würdest schließlich auch keine Bengalo im Wohnzimmer abfackeln wollen. Farbige Effekte tragen daher, ganz unabhängig von der Kategorie in der sie eingestuft sind, meistens den Zusatz "Nur zur Verwendung im Freien".

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Damit machst Du Dich leider strafbar, weil diese "Raritäten" noch keine CE-Zertifizierung haben, die inzwischen aber zwingend vorgeschrieben ist. Die Antwort auf Deine Frage ist daher ein eindeutiges Nein. Gegenstände ohne einer CE-Nummer darfst Du seit Juli diesen Jahres weder befördern(!), noch verkaufen, noch verwenden. Du darfst sie zwar besitzen, sonst aber auch nichts. Selbst bei einem Umzug dürftest Du sie nicht mehr mitnehmen und auch zum Entsorgen darfst Du sie weder abbrennen, noch außer Haus transportieren.

Das Sprengstoffgesetz kennt leider keine Raritäten und macht deshalb auch für Sammler keine Ausnahmen. Selbst ein staatlich geprüfter Großfeuerwerker darf Dir diese Gegenstände nicht mehr abnehmen. Man darf sich deshalb schon am Kopf kratzen ob diese Regelung wirklich sinnvoll ist, aber ändern läßt es sich leider nicht mehr.

Wenn Du nichts illegales tun willst, dann gibt es aktuell tatsächlich nur die Möglichkeit die Gegenstände von der Polizei zur Entsorgung abholen zu lassen. Besser wäre es deshalb gewesen, sie in der Silvesternacht noch schnell zu vernichten. Das haben viele gemacht um Altbestände loszuwerden.

Bei Ebay Attrappen anzugeben und echte Ware zu liefern ist natürlich absoluter Quatsch. Schließlich gibt es viele Käufer die echte Attrappen kaufen möchten und sie für Dekorationszwecke benutzen wollen.

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Praktikas gibt es in der Pyrotechnik in der Regel nicht. Das hat mehrere Gründe:

Ein Helfer muss nach dem SprengG mind. 18 Jahre alt sein und Praktikanten sind meist zwischen 14 und 16 Jahre alt sind.

Praktikanten dürfen keine Arbeit verrichten die sie körperlich zu sehr belasten, was beim Schleppen von Abschussgestellen und Kartons mit einem Gewicht von 10 - 25 kg schnell passieren kann.

Praktikanten haben eine Nachtruhe von 20 - 6 Uhr einzuhalten und dürfen täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Es gibt zudem ein Beschäftigungsverbot für Samstag, Sonntag und an Feiertagen. Das ist bei einem Großfeuerwerk alles nicht möglich.

Praktikas sollen meist in den Pfingst- und Osterferien gemacht werden. Das sind aber Zeiträume, in denen naturgemäß bei den Feuerwerkereien keine Feuerwerke gebucht oder vorbereitet werden.

Die Zeiten für die vorgeschriebenen Ruhepausen müssen vorher feststehen. In der Praxis sind die Pausen aber zum Einen von der Witterung abhängig und zum Anderen davon, wie schnell der Aufbau voran geht.

Schlussendlich: Der Beruf des Großfeuerwerkers ist auch gar kein anderkannter Lehrberuf. Die meisten Feuerwerker sind entweder selbständig tätig, oder sie arbeiten nebenberuflich während der Saison in Ihrer Freizeit für eine Feuerwerkerei, oder sie sind als Lagerist, Verkäufer, als Veranstaltungstechniker, selten auch in der Herstellung, o. ä. in der Firma fest angestellt und arbeiten nur in der Hauptsaison zusätzlich als Pyrotechniker in der Firma mit.

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Was Du möchtest (Indoor + zugelassen + Handzündung) schließt sich gegenseitig aus. Eine Fontäne mit Zündschnuranzündung gibt es deshalb nicht, weil eine Bühnenfontäne nach den gesetzlichen Vorschriften elektrisch gezündet werden MUSS. Andernfalls wäre sie gar nicht zulassungsfähig oder sie muss die Aufschrift tragen, dass die Verwendung nur im Freien erfolgen darf.

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Dein Hauptproblem ist eigentlich das Feuerzeug. Du brauchst ein Stabfeuerzeug oder einen Gas-Brenner, bei dem die Austrittsöffnung nicht so nah am Zündhebel sitzt. Ein normales Feuerzeug ist daher ungeeignet.

Du wirst nämlich keine vernünftigen Handschuhe finden die nicht so dick wären, dass man damit noch ein normales Feuerzeug bedienen könnte. Brauchbare Handschuhe für Deinen Zweck sehen beispielsweise so aus: https://www.seiz.de/produkte/einsatzhandschuhe/fire/32/one-4-all?c=17. Zum Zum Zünden solltest Du dann aber beispielsweise eine kleine Bengallanze verwenden (z. B. Weco Anzündlichter). Die läßt sich gut in der Hand halten, ist windfest, hat eine sehr heiße Flamme und bietet darüber hinaus auch einen guten Sicherheitsabstand zum Feuerwerkskörper.

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Weder noch. Effektsterne alleine sind kein zugelassener pyrotechnischer Gegenstand sondern ein Zwischenprodukt. Sie sind deshalb auch nicht separat erhältlich und dürfen in dieser Form auch gar nicht verwendet werden. Auch der Fachhandel hat keine losen Sterne, da diese vom Hersteller direkt nach der Herstellung zu einem zugelassenen Produkt weiterverarbeitet werden.

Für den Erwerb loser Sterne bräuchtest Du eine entsprechende Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und für die weitere Verarbeitung einen Herstellerschein, sowie eine geeignete Betriebsstätte. Auch der Transport wäre sehr teuer, da lose Sterne eine andere Gefahrklasse haben als ein fertiger Feuerwerkskörper, die nur wenige Gefahrgutspeditionen überhaupt befördern dürfen.

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Das liegt an dem im Dynamit enthaltenen Nitroglycerin, dass bei Berührung über die Haut aufgenommen werden kann. Nitroglycerin wird in geringen Dosen auch in der Medizin verwendet, da es gefäßerweiternd und krampflösend wirkt und somit den Blutdruck sehr schnell senkt. Es wird daher zur Behandlung und Vorbeugung von Angina pectoris und weiterer Herzkrankheiten, wie einer Herzschwäche, verwendet. Sicher ist Dir der Begriff "Nitro-Spray" schon mal begegnet, das Herzpatienten bei sich tragen.

Eine unerwünschte Nebenwirkung ist jedoch, dass bereits kleine Mengen des Stoffes (0,15 mg/kg Körpergewicht) zu starken Kopfschmerzen, dem sogenannten Nitratkopfschmerz, führen.

Dynamit wird heutzutage in der gewerblichen Sprengtechnik übrigens nicht mehr verwendet, da es, neben den starken Kopfschmerzen die es verursacht, auch nicht lange gelagert werden kann. Bei längerer Lagerung tritt das Sprengöl aus dem Dynamit aus. Es wurde daher inzwischen längst durch moderne Sprengstoffe ersetzt, die handhabungssicherer und lagerungsfähiger sind.

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Um Deine Frage etwas genauer zu beantworten: Nein.

Zum Einen mußt Du beachten, dass die Gesetzeslage in Österreich eine andere ist wie in Deutschland. Eine Ausbildung in Österreich erfordert daher immer eine Nachprüfung der deutschen Rechtsprüfung, damit diese Fachkunde in Deutschland überhaupt anerkannt werden kann.

Einen Herstellerschein habe ich bei Herrn Doppler aber gar nicht gefunden. Alle Kurse beinhalten lediglich das Abbrennen der Gegenstände, aber nicht deren Herstellung.

Selbst wenn Du eine Fachkunde zum Herstellen besitzt hält sich die Möglichkeit damit tätig zu werden in engen Grenzen. Erstmal mußt Du bei der Herstellung die dafür bestehenden Vorschriften einhalten. Das sind vor allem Vorschriften, die die Gebäude und die Arbeitsmittel, sowie die Lagerung der verwendeten Rohstoffe betreffen. Hier wirst Du bereits an den getrennten Räumen in einer vorgeschriebenen Bauart für verschiedene Arbeitsschritte und abwischbare Oberflächen, an denen sich keine Stäube ablagern können, vor den ersten großen Problemen stehen. Die Vorschriften für die Herstellung sind auf Industriebetriebe wie Weco ausgelegt und nicht für Dein Kinderzimmer. Immerhin muss ja eine gleichbleibende Produktionsqualität bei absoluter Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet sein.

Anschließend ist ein Prüfverfahren erforderlich um Sicherzustellen, dass Deine Rakete auch den Vorschriften entspricht (http://www.beuth.de/de/norm/din-en-15947-4/128085510), sonst gibt es keine EG-Baumusterprüfbescheinigung und keine BAM-Identifikationsnummer. Anschließend sind dann regelmäßige Losprüfungen durch zertifizierte Stellen erforderlich, sowie eine Lagergruppenzuordnung durch die BAM.

Einfach mal so eine Rakete basteln und abschießen dürfen geht also auch mit einem Herstellerschein nicht so einfach. Das geht nur auf einem zugelassenen Prüfplatz in Deinem Werksgelände.

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Es gibt keinen Lehrgang der nur eine Fachkunde für die Kategorie 3 beinhaltet, weil es dafür keine Gesetzesgrundlage gibt. Der Grundlehrgang zum Abbrennen von Feuerwerken schließt die Kategorie 4 automatisch mit ein, ist aber auch nicht mal ebenso ohne Zulassungsvoraussetzungen zu machen. Z. B.: http://sprengschule-dresden.de/index.php?entry_id=41

Einen "Befähigungsschein" benötigen übrigens die Angestellten eines Betriebes. Als Privatperson kannst Du damit gar nichts machen, auch nicht einkaufen.

Wenn Du selbst tätig sein willst, dann benötigst Du eine Erlaubnis nach §7 (als Unternehmer) oder §27 SprengG (als Privatpersonen). Mit der Erlaubnis muss aber auch alle 5 Jahre ein Wiederholungslehrgang besucht und vor allem die Frage nach der vorschriftsmäßigen Lagerung und der Haftpflichtversicherung geklärt werden. Die Erlaubnis nach §27 SprengG ist daher vorwiegend für Sport- und Böllerschützen vorgesehen die diese Erlaubnis zum Bezug von Schwarz- und Treibladungspulver benötigen. "Private Feuerwerker" sehen die Behörden nicht gerne.

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Legal ja, ohne Schein aber leider nicht.

Durch die EU-Harmonisierung im Sprengstoffrecht wurden die alten "Klassen" durch die neuen "Kategorien" ersetzt. Diese Kategorien gelten jetzt EU-weit für jeden Artikel, der eine CE-Zertifizierung (=Konformitätsnachweis) besitzt.

Das vereinfacht einerseits den freien Handel, andererseits gibt es dadurch jetzt auch einige Artikel in der Kat. 2 (=Silvesterfeuerwerk), die in Deutschland einer Erlaubnis nach §7 oder 27 oder eines Befähigungsscheines nach §20 des SprengG bedürfen. Das sind konkret:

1. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz

2. Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse

3. Schwärmer

4. pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand

Die Zink Rakete 905 fällt mit einer Netto-Explosivstoffmasse von 75 g unter Punkt 2 und ist somit nur mit einem entsprechenden Pyrotechnikerschein legal erwerb- und verwendbar.

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Ein Feuerwerkshelfer muss leider mind. 18 Jahre alt sein. Das gibt der Gesetzgeber vor. Eine Ausbildung ist sogar erst mit 21 Jahren möglich. Daher wird sich Dein Wunsch leider nicht erfüllen lassen.

Pyrotechniker ist auch kein "Lehrberuf", sondern eine staatliche anerkannte Ausbildung die vergleichbar mit einem Führerschein ist. Einen fest angestellten Pyrotechniker gibt es daher in der Regel nicht. Entweder ist er selbständig tätig, oder er wird in einem anderen Beruf angestellt (Lagerist, Eventmanager, Tontechniker, Requisiteur oder was auch immer) und schießt während der Saison auch Feuerwerke mit, oder er ist hauptberuflich in einer anderen Festeinstellung und arbeitet nebenbei in der Saison noch für eine Feuerwerkerei als Feuerwerker.

Für ein "Praktikum" in der Schulzeit ist diese Tätigkeit daher von vornherein nicht geeignet. Vielmehr ist es so, das die Anmeldung zu einem Lehrgang eine Helfertätigkeit bei mind. 26 Großfeuerwerken voraussetzt. Aus diesem Grund müssen solche "Praktikas", also Helfertätigkeiten, in der Regel vom Helfer bezahlt werden. Preise zwischen 100 und 200 EUR pro Helfertätigkeit sind hier durchaus üblich. Auch das ist in etwa mit den kostenpflichtigen Fahrstunden vergleichbar, die Du ja auch machen mußt bevor Du eine Fahrprüfung für einen PKW machen kannst.

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Ich finde es sehr gut, dass Dir darüber Gedanken machst und ich teile auch Deine Meinung dass die Kleberei unnötige Materialverschwendung ist, zumal die Bretter anschließend oft auf dem Müll landen. An den ersten Reaktionen siehst Du ja schon, dass das keine Selbstverständlichkeit ist. Dabei befestigen alle Berufsfeuerwerker Ihre Batterien, die eine kleine Standfläche oder einen recht hoch gelegenen Schwerpunkt haben und kippen können. Heißkleber ist dafür eher ungeeignet, da er bei Kälte spröde werden und sich die Batterie durch die starken Vibrationen dann schnell lösen kann.

Wenn die Batterie einen überstehenden Rand hat, kannst Du sie mit kurzen Holzschrauben und (ggf. mit zusätzlichen breiten Beilagscheiben) auf eine Holzplatte schrauben.

Wenn die Batterie keinen überstehende Karton am Boden hat kannst Du an das Unterleg-Brett ein zweites Brett im 90° Winkel anschrauben, die Batterie daran anlegen, links und rechts davon ein Loch in das Brett bohren und sie mit einem langen Kabelbinder befestigen. Alternativ kannst Du auch ein biegsames Lochband aus Metall rund um die Batterie anlegen und es an dem senkrecht stehenden Brett anschrauben.

Auf der Wiese bieten sich Heringe auf allen vier Seiten zur Befestigung an, die man zusätzlich noch mit einem Paketband umwickeln kann.

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Früher gab es sowas durchaus in Deutschland zu kaufen. Allerdings ohne Hund. Es nannte sich "Schlangenhüte". Einige Restbestände findest Du auch heute noch als "Rarität" (z. B.: http://www.feuerwerksvitrine.de/ganzjahresartikel/klasse-1-raritaeten/weco-feuerwerk/weco-schlangenhuete-a-806.html?a=806). Es kam praktisch eine Schlange aus einem Hut heraus. Andere Hersteller nannten es Cobra oder Pharaoschlangen.

Der Artikel wurde aber in den 80er Jahren (zurecht) in Deutschland verboten, da er Quecksilberthiocyanat enthielt. Beim Abbrennen werden somit giftige Quecksilberdämpfe in die Raumluft abgegeben. Neben einer möglichen Schädigung des Nervensystems und der Nieren ist auch eine krebserzeugende Wirkung zu befürchten. Ich weiß nicht ob du das wirklich "unbedingt" brauchst. :-)

Es geht aber auch anders. Kauf Dir mal Emser Salz Pastillen in der Drogerie, gib etwas Zigarettenasche und Brennspiritus drüber und zünde es an. Das ergibt ebenfalls Kohleschlangen.

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Wenn Du von einer durchschnittlichen Nebelmaschine mit 1000 Watt ausgehst dann reicht 1 Liter Fluid etwa für 50 Minuten Dauernebeln. Größere Maschinen mit 1500 Watt kommen auf etwa 10 Minuten je Liter und eine 3000 Watt Maschine auf etwa 6 Minuten je Liter.

Dauernebeln ist natürlich praxisfremd. Vernünftigerweise verwendet man ja ein Nebelfluid das eine gewisse Standzeit hat. Das heißt Du nebelst vielleicht alle 3-5 Minuten mal für 10 Sekunden und gut isses. Dann wirst Du an einem Veranstaltungstag vielleicht 1-2 Liter Fluid brauchen. Eine Diskothek verbraucht etwa 5 Liter Fluid in einer Nacht. Das hängt aber wie gesagt von der Leistung Deiner Maschine ab, von dem verwendetem Nebelfluid und der Raumgröße. Bei Deinen 3 Stunden wirst Du sicher unter einem Liter bleiben.

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Ich kenn den Laden zwar nicht, aber eine "Nachlieferung" nach Silvester geht natürlich gar nicht. Damit verstößt er ganz klar gegen das Sprengstoffgesetz. Ich würde da gar nicht lange diskutieren sondern den Auftrag einfach widerrufen und das Geld zurückfordern.

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Nachdem für die Herstellung pyrotechnischer Sätze wie Rauchpulver eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist (sog. Herstellerschein), die Du sicher nicht besitzen wirst, und das fertige Produkt erst einmal eine Zulassung der BAM benötigen würde bevor Du es legal verwenden darfst, kann man Dich nur darauf hinweisen, dass Du von diesem Vorhaben besser die Finger lassen solltest. Nicht nur aufgrund der Gefährlichkeit, sondern vor allem auch weil das Herstellen ohne einer solchen Erlaubnis ein Straftatbestand ist, der Dir sehr viel Ärger bereiten kann, auch wenn nichts passieren sollte.

Um Deine Neugierde dennoch zu befriedigen: Nein, Du kannst nicht einfach einen Grillanzünder als Brandbeschleuniger verwenden. Schon das Wort Brandbeschleuniger ist im Bezug auf die Herstellung von Rauchpulver falsch. Daran erkennt man schon sehr deutlich, dass Dir jegliche chemische Grundlagen fehlen und Du einfach nur rumprobieren willst. Das ist gerade im Bezug auf Chemie und Pyrotechnik lebensgefährlich.

Deine Idee wäre in etwa so als würdest Du beim Kochen das Salz gegen Strontiumnitrat austauschen wollen, weil das doch auch ein Salz ist.

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