Nein, darf man nicht.

Früher durfte man mit LKW-Schein einen leeren Bus fahren. Mit den neuen C-Klassen darf man das nicht mehr.

Für Bus wird Klasse D benötigt.

Alle diejenigen, die früher Klasse 2 hatten, bei denen steht 171 bzw. 172 als Schlüsselzahl im Führerschein. Diese dürfen einen leeren Bus fahren. 

Diejenigen die diese Schlüsselnummern nicht eingetragen haben, dürfen mit C auch keinen Bus fahren.

Diese Schlüsselzahlen sind der Besitzstand der alten Klassen... Klasse 2, alter LKW-Schein hat Schlüsselzahl 171 und 172 bei C1 und C stehen.

Die alte Klasse 3, PKW, hat Schlüsselzahl 171 bei C1 stehen.

Alle anderen, ohne Klasse D oder 171 und 172 fahren den Bus dann ohne Fahrerlaubnis.

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Es muss ja nicht ein geschlossener oder bedeckter Anhänger mit min. 2m Innenhöhe sein...

Ein offener Anhänger mit Bordwänden tuts bei gutem Wetter auch, je nachdem ob nur ein paar Km oder länger gefahren wird.

Auch bei gutem Wetter sammelt sich Dreck und Staub auf offenem Anhänger  (Dieselruss, Reifenabrieb...)

Den Kühlschrank gut sichern, am besten formschlüssig an die vordere Bordwand. Darauf achten daß der Kühlschrank mit einer Seite an die Bordwand gestellt wird, nicht mit der Rückwand, um die evtl. vorhandenen Kühllamellen nicht zu beschädigen.

Zwischen Bordwand und Kühlschrank eine kleine Decke oder Filz geben, dann wird der Kühlschrank durch die Vibrationen nicht zerkratzt.

Auf dem Boden des Anhängers rutschhemmendes Material auslegen. Die Antirutschmatten sollten so ziemlich die Grundfläche des Kühlschrankes am Anhängerboden bedecken.

Zugelassene nicht beschädigte Gurte verwenden, deren Etikett noch lesbar ist.

Beim Verzurren mit den Gurten Kantenschoner verwenden, damit der Lack des Kühlschrankes nicht durch die Gurte zerkratzt wird. Hierfür gibt es extra Kantenschoner aus Pappe, ein fester Karton um die Ecken geknickt funktioniert auch.

Den Kühlschrank niederzurren indem ein Gurt von einer Seite zur anderen über den Kühlschrank gespannt wird. Den Gurt so fest wie möglich, ohne das Transportgut zu beschädigen, vorspannen.

Wenn Möglichkeit gegeben ist, mit einem zweiten Gurt den Kühlschrank zur Bordwand hin verzurren, also in horizontaler Weise umschlaufen und nach vorne zur Bordwand ziehen. Das vermindert die Kippgefährdung des Kühlschrankes, er wird unten an die Bordwand gedrückt und oben niedergezurrt.

Nicht vergessen bei jedem Berührungspunkt etwas dazwischen zu legen, um Kratzer zu vermeiden.

Den Gurt in horizontaler Laufbahn evtl. in der Höhe fixieren, z. B. mit einer Einwegpalette oder ähnlichem. Die Palette am Kühlschrank stehend  anliegen lassen und den Gurt durch die Palettenfüsse führen. So verrutscht der Gurt nicht in der Höhe und bleibt auf Spannung, bzw. lockert sich nicht so schnell.

Es bringt nichts, lange Gurte mehrmals um das Transportgut zu spannen, also das Transportgut mehrmals mit einem Gurt zu umschlingen. Das vermindert nur die Vorspannkraft der Gurtratsche und die Ladungssicherung ist umso weniger. Jeden Gurt nur einmal um die Ware führen und verzurren. Die überstehenden Gurtenden dann gegen flattern und wegwehen sichern ( aufwickeln und mit Kabelbinder bündeln).

Unter der Fahrt, je nachdem wie lange gefahren wird, regelmäßig die Ladungssicherung  (verrutschen, lockern der Gurte) kontrollieren und nacharbeiten.

Auch als Privatperson ist man verpflichtet die Ladung gemäß VDI2700 ff zu sichern. Dies ist in der StVO so geregelt. Ein Unfall, oder auch nur eine Gefährdung durch schlecht oder falsch gesicherte Ladung zieht ein Bußgeld und Punkte nach sich. Selbst bei einer Kontrolle ohne Unfall oder Gefährdung.

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Mit dem Hammer auf die Reifenflanke klopfen und dem Klang lauschen.

Ist der Klang ähnlich einem korrekt befüllten Reifen, so hat auch dieser ungefähr den richtigen Druck.

Ersetzt natürlich nicht das regelmäßige Kontrollieren mittels Manometer. Dies ist wichtig um Reifenverschleis und erhöhten Spritverbrauch vorzubeugen. Jedoch kann mit der Hammermethode unterwegs einem Ausfall durch Reifenpanne vorgebeugt werden...

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Solo-LKW bedeutet ein LKW ohne Anhänger.

Wie in einer anderen Antwort genannt, Sattelzugmaschine, kann ich nur bedingt zustimmen. Denn eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger, also ohne Auflieger, ist wie der Name schon verrät eine Zugmaschine, kein LKW. 

Im sprachlichen Gebrauch wird es oft verwendet beim Sattelzug. Ohne Auflieger fährt man solo, jedoch ist streng genommen eine Sattelzugmaschine ohne Auflieger kein LKW. 

Solo-LKW bedeutet ein LKW  ohne Anhänger, also ein Hänger-Zug ohne Hänger.

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 Grün und rund:

G - geräuscharm

L - lärmarm 

S - schadstoffarm

Gelb und rund:

R - Routengenehmigung

H - aufgelastet / höhere Gesamtmarkt

E - abgelastet / niedrigere Gesamtmasse 

Grün und quadratisch:

K - kombinierter Verkehr / Straße und Schiene oder Straße und Schiff 

d - Befreiung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Italien)

Grüne und runde Schilder mit römischen Ziffern kennzeichnen die Abgasnorm. Es gibt kein vi, um auf Deinen Kommentar einzugehen, sondern das meint römisch VI für Euro 6.

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Natürlich kannst Du das verlangen.

Aber der Busfahrer muss Deinem Verlangen nicht nachkommen.

Bei beruflichen Kraftfahrern, Bus sowie LKW, ist regelmäßig die Nachschulung zur Grundqualifikation notwendig, alle 5 Jahre. Die muss der Arbeitgeber kontrollieren.

Genauso wie regelmäßige Führerscheinkontrollen, diese muss der Arbeitgeber auch machen.

Der Arbeitgeber muss sich vergewissern dass er niemanden damit beauftragt ein Fahrzeug zu führen obwohl dieser das nicht dürfte.

Der Arbeitgeber weiß im Falle des Falles also schon dass irgendwas nicht stimmt bevor Ihr überhaupt einen Verdacht hegen würdet...

Der Arbeitgeber wird normalerweise seinen Pflichten auch nachkommen, da im Falle einer Kontrolle, auf der Straße als Unterwegskontrolle sowie bei einer evtl. Betriebskontrolle für den Fahrer und auch dem Arbeitgeber horrende Bußgelder verhängt werden...

Bei einem Verstoß gegen das BKrFQG werden Bußgelder in Höhe von bis zu 5000€ verhängt.

Im Wiederholungsfalle oder Extremfall kann der Arbeitgeber seine Lizenz und somit seine Existenz verlieren.

Bei der Qualifikation des Fahrers ist m.E. nach zu 90% nichts zu beanstanden...

Falls Du dennoch Zweifel hast, kannst Du Deinen Zweifel beim zuständigen Sachbearbeiter bei der zuständigen Gewerbeaufsicht vortragen.

Aber Vorsicht! Schnell kann man sich hierbei ins eigene Bein schießen! Egal ob bei Polizei oder Gewerbeaufsicht oder BAG, das sind alles öffentliche Stellen, ein nicht fundierter, nicht erhärteter Verdacht kann dann schnell zur üblen Nachrede werden...

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Läuft genauso weiter wie jetzt...

Der LKW kann zwar autonom fahren, aber er kann nicht die Dokumente und Frachtpapiere schreiben, kann sich nicht selbst betanken und selbst Reifen wechseln.

Der LKW kann nicht selbst die Hecktüren oder die seitlichen Planen zum Be- und Entladen öffnen.

Der LKW kann nicht die Ladung sichern, geschweige den auf- und abladen.

Der LKW kann nicht ins Zollbüro gehen und die Verzollung abwickeln.

Der LKW kann sich nicht selbst disponieren, also die nächsten Ziele ansteuern, bzw. die Routen selbst planen. Planen tun immer noch der Chef bzw. Disponent und der Fahrer nach Kundenwünschen. Keine Kundschaft "ruft den LKW an" wenn sie was zu transportieren haben.

Der LKW kann nicht die Schlauchverbindungen von Tanks oder Silos herstellen.

Falls auf der Baustelle der Capo sagt: "Schütt mal hier 5 Kubikmeter Kies hin und den Rest dort drüben." dann kann das der LKW auch nicht, da ist nämlich das Augenmaß des Fahrer gefragt.

usw usw usw

Entgegen einer anderen Antwort ist der autonome LKW kein Zukunftstraum mehr, er wird heute schon getestet und soll Mitte der 2020er Jahre reif für den Straßenverkehr sein.

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Das könnte mehrere Bedeutungen haben.

LKW haben Druckluftbremsen. Wenn sie bremsen füllt sich die Bremse mit Druckluft und bremst, es könnte also sein der Fahrer lässt die Fußbremse, also die Betriebsbremse los und die Luft aus den Bremsen entweicht und die Bremsen lösen sich. Die entweichende Luft hört man dann.

Es kann auch sein dass der Fahrer die Feststellbremse betätigt hat, also die "Handbremse" des LKW. Diese funktioniert genau umgedreht. Die Feststellbremse ist immer mit Federkraft geschlossen, wenn man die Bremse raus machen will füllt sich die Bremse mit Luft und drückt die Bremse entgegen der Federkraft auseinander. Das befüllen und auch entlüften des Federspeichers dieser Bremse kann man, je nach LKW, mehr oder weniger hören.

Zum Dritten: um eben diese Bremsen betätigen zu können, braucht der LKW Druckluft. diese kann er mit einem Kompressor erzeugen. Es muss immer ein Mindestdruck an Pressluft vorhanden sein. Da ist eine Steuerung die automatisch steuert vieviel Druck in den Vorratsbehältern ist. Ist ein Höchstdruck erreicht, öffnet sich ein Ventil und lässt die "überschüssige" Luft ab. Dies kann auch solche Geräusche erzeugen.

Was es noch sein kann: Die Getriebeschaltung, LKW die mechanisch geschalten werden haben solche Geräusche nicht, LKW die Automatikschaltung haben, oder die Schaltung automatisiert abläuft legen die Gänge mit Druckluft ein. Dies gibt auch Geräusche wenn die verschiedenen Ventile geschalten werden.

Es kann sich auch um verschiedene andere Nebenverbraucher handeln. Z.B. die Niveauregelung des Fahrzeugs. Die kann man in Höhe verändern und die Federbälge werden mit Druckluft gefüllt um zu federn und/oder das Fahrzeug anzuheben oder abzusenken. Dies macht auch pneumatische Geräusche.

Oder der Aufbau des Fahrzeuges kann es sein, z.B. ein Silo, oder ein Drucktank.

Ohne das Geräusch genau zu hören, wird Dir hier keiner eine korrekte Antwort sagen können...

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Punk ist eine Lebenseinstellung. Man ist Punk, und auch in einem Kaff kann man Punk sein.

So wie es aussieht brauchst Du eine Gruppe der Du Dich anschließen kannst, Du brauchst die Bestätigung von Anderen, Du bist ein Mitläufer!

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Ganz einfach Kitty.

Aufstehen, sie darauf hinweisen wo die Toilette ist und wo was zu trinken steht, Schlüssel nehmen und gehen. Mit den Worten: " Komme in einer Stunde wieder, falls Du dann noch da bist."

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Hallo Mausi, hab ja gesagt ich schau mal was der Originale hat.

Also, der Original-Mercedes ist ein Dometic AC260. Dieser hat eine Leistungsaufnahme von 45Watt.

Diese habe ich immer laufen, unter der Woche sowieso und auch übers Wochenende. Ausschalten tu ich den Kühlschrank eigentlich nie, außer ich bin krank oder habe Urlaub, in diesen Fällen muss ich die Zugmaschine auf den Hof stellen. Steht die Zugmaschine bei mir vor der Haustüre, schalte ich nie aus, außer mal zum Abtauen oder wenn ein langes Wochenende oder so ähnlich. Aber bei einem "normalen" Wochenende mit zwei Tagen Standzeit des LKW läuft diese immer durch und mit einigermaßen guten Batterien hat es noch nie Probleme gegeben.

Da diese Kühlbox einen Unterspannungsschutz hat, dieser ist auf 21.5V eingestellt, kann ich nicht sagen ob sich die Box mal abschaltet übers Wochenende, jedoch sind die Lebensmittel nach dem Wochenende nicht verdorben und die Kühlbox noch gut temperiert und der LKW ist im Normalfall auch immer angesprungen. Somit gehe ich davon aus, dass die Leistungsaufnahme von 45Watt bei guten und/oder einigermaßen guten Batterien über 2 Tage Standzeit keinerlei Problem darstellen.

Da Du ja Deinen Kühlschrank übers Wochenende immer abschaltest, würde ich für Deinen Fall sagen dass 45Watt auf jeden Fall nicht schädigend für den Betrieb im LKW sind.

Wenn Du Dich an diesen wert annähern könntest, glaube ich hast Du keinerlei Probleme mit Batterie und/oder Startvorgang.

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Fangen wir mal an:

  1. Gewerbeschein
  2. Unternehmerprüfung
  3. Lizenz zur Güterbeförderung
  4. Voraussetzung zur Lizenz: Unternehmerprüfung und genügend Kapital um immer haftungsfähig zu sein. Kapital für alles was ein Nummernschild hat: ca. 9000€ für das erste und jedes weitere Fahrzeug ca. 5000€. Also für einen Sattelzug 14000€.
  5. Transportversicherung
  6. Betriebshaftpflicht
  7. Genügend weiteres Kapital um kreditwürdig zu sein, vor allem für Tankkarten und Mautabrechnungen....
  8. Möglichkeiten um Daten nach dem Fahrpersonalgesetz zu archivieren: Also Software und Hardware um digitalen Tacho auszulesen können, Daten archivieren zu können.
  9. Finanztechnisch: Evtl. Buchhaltungssoftware, Anmeldung beim Finanzamt, evtl. Steuernummer zum Vorsteuerabzug...
  10. ..........
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Ich weiß ja nicht, warum Du in den Themengebieten Transport angegeben hast.

Der Transport ist das billigste in der ganzen Kette.

Nicht umsonst werden Güter von Deutschland nach Italien geschickt, da wird mal ein Loch gebohrt und dann werden die Güter wieder nach Deutschland transportiert....

Und seit es genormte Packmittel gibt, z.B. die Europalette, oder noch weitgreifender, der Container, kann man Güter zu einem Spottpreis um die Welt schicken, da es die Menge der Güter in diesen Transportmitteln ausmacht.

Ein Beispiel, ein Spediteur will 1€ pro Km, und das ist bei dem heutigen starken Wettbewerb durchaus realistisch, und die Ware muss 600 Km transportiert werden, dann verlangt dieser Spediteur 600€. Dann rechnen wir mal auf die Menge:

Eine Tafel Schokolade hat die Abmessungen, und da mess ich nun extra für Dich mit dem Zollstab ab, 18cm mal 8cm mal 1cm (Alpenvollmilch-Nuss-Schokolade von Goutier für Netto). Ein Standard-Trailer hat 13,6m Ladeflächelänge und ca. 2,45m Breite. Die Paletten werden sagen wir mal 2m hoch gestapelt.

Das Volumen der Tafel beträgt ca. 144cm³. Umpackmaterial und Ladelücken und Palettenmasse vernachlässigen wir mal, also die Ladefläche mal so gerechnet: 13,6m mal 2,45m mal 2m ergibt: 66,64m³.

Somit kannst Du theoretisch/rechnerisch pro LKW 462778 Tafeln Schokolade fahren.

Da aber bei einem Standard-Sattelzug die Nutzlast ca. 24-26t beträgt, kann man ca. die Hälfte davon legal fahren. Mal ohne Berücksichtigung von Verpackungsmaterial oder Paletten oder sowas. Man transportiert also theoretisch/rechnerisch ca. 230000 Tafeln Schokolade. Bei Transportkosten von wie in unserem Beispiel von 600€. Ergibt Transportkosten pro Tafel von ca.: 0,0026086€. Also 0,3Cent pro Tafel.

Den Transport kannst Du getrost vergessen, der Tranport ist das billigste was es gibt. Umsonst findet nicht so ein Transportwahn statt....

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Hallo Mausi.

Hab die Frage erst jetzt gesehen. Drei Jahre später.... Sachen gibts....

Hast Dich wohl ein wenig im Wochentag vertan....

Früher mit Scheibe wars blöd.... Scheibe raus, Zeit umstellen, Scheibe rein.

Da Deine Frage aber aus dem Jahre 2010 ist, die Digitalen Tachos 2006 eingeführt wurden, gehe ich davon aus dass Du da schon ein Kartenauti hattest.

Bei der Karte ist es leichter, da der Digitale Tacho mit UTC-Zeit arbeitet.

Jedoch wird bei Kontrollen auch darauf geachtet, die richtige Zeitzone und die einigermaßen richtige Uhrzeit eingestellt zu haben.

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Hallo Mausi,

ich würde Dir davon abraten. Erst mal, was hat der Grill Leistungsaufnahme? Steht auf dem Typenschild oder auf der Verpackung. Da steht dann z.B. 230V XXX W oder XXX A .

Steht da die Leistungsaufnahme in W kannst Du mit diesem Wert rechnen, steht da die Stromaufnahme in A musst Du die Leistung ausrechnen.

P=U mal I , also Watt = Volt mal Ampere.

Hast Du dann diesen Wert, kannst Du bestimmen wie groß Dein Spannungswandler sein muss. Beim Raclette weiß ich es nicht genau, aber z.B. Kaffeemaschine ist es wichtig zu achten was der Wandler für eine Ausgangsspannung produziert (Sinus, Sägezahn...) nicht jede Kaffeemaschine funktioniert an jedem Wandler.

Außerdem würde das Raclette zu lange dauern. Ich sag mal so: Ich habe auch schon mal einen Wandler mit 2000W an meinem alten LKW gehabt. Für kurze Sachen, z.B. mal Wasserkocher einschalten, schön und gut. Aber Raclette essen, das sich in die Länge zieht, kann es sein daß Du Dir die Batterien leerst. Du brauchst ja nicht nur kurz mal sondern eine schöne Zeit lang..... Und Raclette essen bei laufendem Motor ist auch nicht gerade schön oder? du kannst zwar bei laufendem Motor der Entleerung der Batterien entgegenwirken, aber nicht aufhalten. Zumindest läuft der Motor dann schonmal, wenn dann die Batterien dem Ende zugingen, könntest Verbraucher ausschalten und wieder laden ohne fremdstarten zu müssen.

Desweiteren brauchst Du extra von der Batterie weg Deinen Anschluß für den Wandler, da die vorgesehenen Steckdosen oder Anschlüsse nicht auf diese Stromaufnahme ausgelegt sind. Du brauchst also unmengen an Metern Kabel und eine extra Sicherung.

Die Batterien halten zwar lange, ich habe das ganze Wochenende den Kühlschrank laufen, weißt ja, und manchmal auch noch hin und wieder die Standheizung für 2 Stunden an am Wochenende, und trotzdem startet er noch, aber Beim Raclette.... schon ein großer und vorallem "langer" Stromverbraucher.

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Oh Mann, eine halbe stunde.... Die gehen einkaufen.... Darf das der LKW-Fahrer nun auch nicht mehr? Ist ja schon schwer genug mal einen Platz zum Halten und einkaufen zu finden. Nicht jeder kauft auf der Autobahn zum dreifachen Preis. Du lebst in einem Mischgebiet, also musst Du ja damit rechnen. Wenn nun der LKW bei Penny oder Aldi in der straße beim Abladen steht störts Dich nicht oder? Sicher ist das eine Lärmbelästigung, aber schon mal gedacht daß der Fahrer dieser LKW diesen Lärm 24 Stunden rund um die Uhr haben, wochenlang. Die schlafen und einen halben Meter dahinter läuft das Kühlaggregat, und warum? Daß Du was frisches zum Essen hast und Dich aufregen kannst über die LKW?

Ich stelle mal eine Gegenfrage: Muss es sein daß Menschen die nicht LKW-Fahrer sind, Lärm machen müssen wenn ein LKW-Fahrer schlafen will und muß? Kavalierstarts an einer Tanke an der LKW stehen? Sinnloses hin und herfahren in einer Straße in der LKW stehen und in denen der Fahrer schläft? Laute Musik aus dem PKW? Die "Rollergang" die mal wieder ihre frisierten Moppeds ausprobiert? Lautes Türe zumachen am PKW wenn daneben ein LKW-Fahrer schläft? Lautes rumschreien und rumgröllen?

Das alles ist auch für LKW-Fahrer belästigend. Schon mal beide Seiten betrachtet? Ich habe 24 Stunden am Tag Lärm um mich im LKW, soll aber dann ausgeschlafen und konzentriert sein, um mich den ganzen Tag wieder von "nicht-LKW-Fahrern" ausbremsen, nötigen, Vogel zeigen, Stinkefinger zeigen, durch gefährliche Fahrmanöver von PKW-Fahrern belästigen lassen, meine Arbeit für die Allgemeinheit und die Wirtschaft und Gesellschaft zu erledigen.

Betrachte mal beide Seiten der Medaille! Was ist schon diese halbe Stunde?

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Die Fahrerkarte muß nach dem erstmaligen Gebrauch alle 28 Tage ausgelesen werden. Nach dem erstmaligen Gebrauch. Hast Du sie noch nicht gebraucht, mußt Du sie auch nicht auslesen lassen.

Hast Du Sie schon benutzt musst Du sie alle 28 Tage auslesen lassen. Ob Du sie dann noch gebraucht hast oder nicht, dann zählen immer wieder die mindestens 28 Tage.

Wechselst du den Arbeitgeber und bist dann kein Fahrpersonal mehr, oder kein Gelegenheitsfahrpersonal mehr, bist Du dann in Rente oder arbeitslos, oder in eriner anderen Branche, also definitiv kein Fahrpersonal mehr, brauchst Du die Karte natürlich auch nicht auslesen zu lassen......

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Ist schon komisch, daß der LKW-Fahrer als der letzte Trottel behandelt wird.....

Ewig warten müssen, die ganze Arbeitszeit kaputt gemacht bekommen mit den Wartezeiten und dann auch noch Strafe zahlen müssen wegen Verstoss gegen die Pflichten des Fahrpersonals....

Und dann auch immer angemault werden vom Lagerpersonal. Weil Lagerpersonal denkt immer sie sind die Besten und sind in Wirklichkeit auch keine besseren Arbeiter als LKW-Fahrer. Wenn nicht sogar der LKW-Fahrer teilweise besser qualifiziert ist als Lagerpersonal. LKW-Fahrer die ihren Meister haben, oder LKW-Fahrer die einen Ladungssicherungskurs nach VDI haben.... Und die Lagerarbeiter? - Hilfsarbeiter mit Staplerschein..... Keinen Meistertitel..... Und Ein-Tages_Ladungssicherungskurse, bei denen man sogut wie nix lernt. Da wird alles durchgenommen aber auch nur oberflächlich..... Mal drüber nachdenken! - Ohne das Hausrecht wären sie nix gegen manche LKW-Fahrer.

Nicht selber abladen lassen? - Komisch, der Fernverkehr steht an den Rampen an, aber wenn Paketdienstfahrer kommen, oder Fahrer von Stückgut, die dürfen selber abladen und lassen sich die Papiere schnell unterschreiben und sind wieder weg. Warum wohl? - Weil diese mehr Druck ausüben können und das Zeug bei zu langer Wartezeit wieder mitnehmen würden und auch noch Recht bekommen würden.... Aber mit dem normalen Fernverkehr kann mans ja machen.....

Ein mit Stahl beladener Fernverkehrszug darf nicht abladen, aber das wäre leicht zu kontrollieren, da liegen dann meinetwgen 10 Bund Stahl. Aber ein Stückgutfahrer der unzählige Paletten, gemischt mit Euro und Einwegpaletten und hunderten Kartons von unzähligen Versendern drauf hat, der darf abladen und der Lagerarbeiter unterschreibt blanko, denn im Nachhinein kann er nicht sagen wieviel Euro oder Einwegpaletten oder ob nun 148 oder 150 Karton waren.....

Verdrehte Welt..... Wird mal Zeit das der "Normalbürger" sieht was ein LKW-Fahrer leusten muss und auf was er wegen seiner Arbeit verzichten muss und wie er behandelt wird. Jeder andere "Normalbürger" würde zusammenbrechen und sich einliefern lassen..... Vom Stinkefinger zeigen bis zu anderen lebensgefährlichen Hndlungen von anderen Verkehrsteilnehmern.... Der LKW-Fahrer hats nicht leicht, wird mal Zeit dass er sich durchsetzt und mal auf den Tisch haut.....

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Meinst aber nicht den Schloßgeist oder? Kasper :-)

Mit den Ärzten liegtst schon richtig, den vielleicht:

http://www.youtube.com/watch?v=IcMXftk6Yjc

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Weil Du mit einem Voltmeter die Spannung misst. Und Spannung ist eine Größe die zwischen zwei Punkten anliegt, bzw. an einem z.B. Bauteil abfällt. Somit musst Du parallel messen, da ja sonst keine Sannung abfällt. Hängt das Messgerät parallel an der Steckdose, so fallen an diesem Messgerät die 230V ab. Hängst Du das Messgerät in Reihe an den Außenleiter fällt keine Spannung ab, es wird in Reihe nichts passieren, außer daß Dir das Voltmeter in Rauch aufgeht wenn der Stromkreis belastet wird......

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