Dein Traum könnte auf Verlustängste hindeuten. Dann wäre der Hund nur ein Traumsymbol für deine (vielleicht unbewusste) Angst, einen Menschen oder eine Arbeitsstelle oder etwas anderes zu verlieren.

...zur Antwort

Ja, das US-amerikanische Züchtigungsrecht gilt auch für dich als Austauschschüler - wie alle anderen Regeln in der jeweiligen Schulordnung. Falls dort also festgelegt ist, dass und aus welchen Gründen Schüler zur Disziplinierung gezüchtigt werden darf, könntest davon auch du betroffen sein - natürlich nur, wenn du dafür einen entsprechenden Anlass gibst.

Welche Anlässe konkret bestehen müssen, ist in den US-Schulen, wo es die Prügelstrafe gibt, sehr unterschiedlich geregelt. Ein Cousin von mir war mit 15 Jahren als Austauschschüler im US-Staat Mississippi und wurde dort mit dem Rohrstock gezüchtigt, nachdem er das dritte Mal gegen das Rauchverbot auf dem Schulgelände verstoßen hatte. Dies war ihm beim zweiten Verstoß ausdrücklich angekündigt worden. Dass ein Schüler aber wegen Kaugummi-Kauens gezüchtigt wurde (wie es in dem SZ-Bericht zu lesen ist), habe ich bisher noch nie gehört.

Auf alle Fälle bist du auf der sicheren Seite, wenn du dich an die Schulordnung hältst. Denn dann bleibt die Prügelstrafe eine theoretische Androhung, die praktisch für dich keine Bedeutung hat. Und ganz ehrlich: Letztendlich ist es doch auch eine selbstverständliche Sache, sich als Gast in den USA so zu verhalten, wie es die dortige Schule von jedem Schüler erwartet.

...zur Antwort

Formuliere es so:

"Ein gängiges Metrum ist in diesem Gedicht nicht erkennbar. Der Autor (die Autorin) verzichtet auf Jambus, Daktylus (...)"

...zur Antwort

Wenn du gerne schreibst, liest du vermutlich auch gern Bücher. Wie wäre es deshalb mit dem Beruf der Bibliothekarin? Dort hast du zwar auch mit Publikum zu tun, aber sicherlich weniger als beispielsweise eine Buchhändlerin.

In großen, spezialisierten Bibliotheken gibt es sogar Bibliothekare, die überhaupt nicht mit Publikum zu tun haben.In Universitätsbibliotheken beispielsweise arbeiten viele ausschließlich am PC.

In jedem Fall würde ich mich an deiner Stelle eingehend von der Arbeitsagentur eingehend beraten lassen und wegen deiner "unerklärlichen Angst" professionelle ärztlich-psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Dich mit dieser Angst einfach abzufinden und sie als unabänderlich hinzunehmen, wäre sicher der verkehrte Weg.

Alles Gute!

...zur Antwort

VORTEILE:

1.) Kreative Tätigkeit, die bei entsprechender Eignung und Neigung sehr viel Spaß machen kann.

2.) Relativ freie Gestaltung der Arbeitszeit. Wer Nacht-aktiv ist, kann gern auch nachts arbeiten und dafür in den Vormittagsstunden schlafen, wenn andere arbeiten.

NACHTEILE:

1.) Wie bei allen kreativen Tätigkeiten (Musiker, Schauspieler usw.) gilt auch auch für den Buchübersetzer: Wirklich gut bezahlt wird in der Regel nur, wer bereits einen relativ bekannten Namen hat, der erst erarbeitet sein will. Wer noch Anfänger und deshalb unbekannt ist, muss sich leider allzu oft auf Honorare einlassen, die eigentlich unangemessen niedrig sind. Das gilt nicht nur für Buchübersetzer, sondern auch für die Autoren des Originalwerkes.

2.) Die Übersetzer haben es viel schwerer als die Autoren, sich einen Namen zu erarbeiten. Während der Autor fast in jedem Fall auf dem Cover der Veröffentlichung namentlich erwähnt wird, tritt der Name des Übersetzers auf dem Cover praktisch nie in Erscheinung und wird sehr oft überhaupt nicht erwähnt.

...zur Antwort

Eine mögliche Antwort wäre:

"Ich weiß, wie ungerne du dich in geistige Unkosten stürzt. Trotzdem wäre es hilfreich, wenn du definieren würdest, was du unter einem Problem verstehst."

Allerdings empfehle ich, vor Verwendung dieser Äußerung abzuschätzen, welchen voraussichtlichen Ausgang ein körperlicher Angriff Deines Gegenübers nehmen würde ;-)

...zur Antwort

Wenn man ganz streng die Buchstaben des Gesetzes vor Augen hat, hättest du bei einem Verleih tatsächlich Anspruch auf Erstattung von 4,50 Euro.

Denn in § 598 BGB heißt es wörtlich:

"Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache UNENTGELTLICH zu gestatten."

Merkmal der Leihe ist also deren Kostenlosigkeit.

Anders ist es bei der Miete. Hier erfolgt die Gebrauchsüberlassung gegen einen "Mietzins" (§ 535 BGB), ist also von einer Gegenleistung abhängig - nämlich von einer Geldzahlung.

Tatsächlich wirst du die Schlittschuhe aber gemietet und nicht geliehen haben.

In der Umgangssprache wird nämlich oft von "leihen" gesprochen, wenn in Wirklichkeit "mieten" gemeint ist. Die objektiv falsche Bezeichnung ändert aber in Deinem Fall nichts an der Zahlungspflicht.

Und so bekommst Du die 4,50 Euro nicht zurück.

...zur Antwort

Als Erstes würde ich an deiner Stelle mal selbstkritisch über den Quatsch der Ohrlochdehnung nachdenken und mir von meinem Hausarzt mal Auskunft darüber geben lassen, was man sich außer ein paar Schmerzen noch an weitaus Schlimmerem bei der "modischen" Ohrlochdehnung einhandeln kann. Dazu gibt es auch spannende Informationen im Internet.

...zur Antwort

Es ist normal, wenn DU SELBST es so willst.

Ich mache es auch so - und habe damit gute Erfahrungen gemacht.

Jeder respektiert es in meinem Freundeskjreis, dass ich nicht feiere. Und alle sagen sich: Es ist sein Geburtstag & sein Ehrentag & desahalb seine ureigene Entscheidung, was er daraus macht oder eben auch nicht.

...zur Antwort

Föderalismus gilt auch heute noch in gleicher Weise als zeitgemäßes Verfassungsprinzip wie die eigenverantwortliche Erledigung der Hausaufgaben seitens der Schüler/innen als rechtlich sanktionierter Grundsatz allgemeinbildender Schulen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.