Bekomme ich beim verleih(4,50€) für die Schlittschuhe am ende wieder?

7 Antworten

Wenn man ganz streng die Buchstaben des Gesetzes vor Augen hat, hättest du bei einem Verleih tatsächlich Anspruch auf Erstattung von 4,50 Euro.

Denn in § 598 BGB heißt es wörtlich:

"Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache UNENTGELTLICH zu gestatten."

Merkmal der Leihe ist also deren Kostenlosigkeit.

Anders ist es bei der Miete. Hier erfolgt die Gebrauchsüberlassung gegen einen "Mietzins" (§ 535 BGB), ist also von einer Gegenleistung abhängig - nämlich von einer Geldzahlung.

Tatsächlich wirst du die Schlittschuhe aber gemietet und nicht geliehen haben.

In der Umgangssprache wird nämlich oft von "leihen" gesprochen, wenn in Wirklichkeit "mieten" gemeint ist. Die objektiv falsche Bezeichnung ändert aber in Deinem Fall nichts an der Zahlungspflicht.

Und so bekommst Du die 4,50 Euro nicht zurück.

also bei und in erfurt gibst du 3 euro verleih die du nich t wieder krigst und must pfand also ausweris führerschein reisepass ..., oder 30 euro geben die du dann aber wieder bekommst damit du damit nicht einfach abhaust

nein, und die schlittschuhe die angeboten werden sind meistens totaler schrott, also lieber für 20-40€ z.B nikes aus ebay kaufen

Nein, natürlich nicht. Das ist die Leihgebühr.