Nein, Homeschooling sollte weiterhin verboten werden

Hallo Shadowhunter!

Vielen Dank für die Umfrage. Leider ist sie nicht ganz neutral konzipiert und lässt offen, wo man sich denn (neutral) informieren könnte. Stattdessen wird in vielen Kommentaren (die nicht unbedingt was mit dieser Umfrage zu tun haben), ein Artikel 26 Abs. 3 erwähnt oder sogar zitiert. Aber nicht, um welche Rechtsgrundlage es sich handeln soll. Also wenn man schon Paragraphen oder Artikel anführt, dann bitte auch die Rechtsgrundlage. Das ist nicht Ihr Versäumnis, Shadow. Ich möchte hier nur allgemein darauf hinweisen.

Beim Artikel 26 handelt es sich um einen Artikel der Menschenrechtskonvention. Ein Abkommen der Vereinten Nationen, nach der sich die Unterzeichner zu richten haben.

Mit Art. 26 Abs. 3 der Menschenrechtskonvention soll allerdings nicht das Bildungssystem der Länder bestimmt werden, sondern es soll lediglich sicherstellen, dass die Weltanschauung, also das Fazit aus dem Erlernten, den Erziehenden überantwortet, in welche Richtung sie es lenken.

So hat der EuGH unlängst geurteilt, dass das deutsche Bildungssystem nicht gegen dieses Recht aus Art. 26 Abs. der Menschenrechtskonvention verstößt.

Damit bleibt es beim bisher geltenden Recht. Das Grundgesetz der BRD, das höchste deutsche Rechtsgut, legt das Bildungssystem in die Hände seiner Staaten. Ein Bildungsauftrag des Bundes an die Länder. Wie gut oder schlecht der ausgeführt wird, sei dahingestellt.

Aber warum gibt es diesen Auftrag? Warum dieses Gesetz?

Kaum jemand wird wissen, warum er/sie am 31. Oktober 2017 einen staatlich verordneten Feiertag hatte. Kleiner Tipp: mit Halloween hatte das nix zu tun.

Bevor diese seltsame Tradition "Halloween" über den Teich herüberschwappte, war der 31. Oktober Reformationstag. Die Menschen feierten ihn, weil just an diesem Tag im Jahr 1517 Martin Luther seine 95 Thesen an die Tür zu Wittenberg schlug. Vor 500 Jahren.

Einige dieser 95 Thesen beinhalteten "Man soll die Christen lehren..."

Um 1500 oblag die freiwillige Schulbildung der katholischen Kirche (auch als Sonntagsschule bekannt), die Ablass predigte und eigentlich nur Knaben zuteil wurde. Mädchen erhielten in der Regel keine Schulbildung.

Durch diese Reformation der Kirche von Martin Luther kam es zu der grundlegenden Änderung im Bildungssystem und das es nicht weiter unter der Aufsicht der Kirche, sondern des Staates steht. Damit eine möglichst gleiche Bildung allen zuteil wird, unabhängig von Abstammung, Geschlecht, Behinderung etc.

Wenn man dieses Recht auf Bildung für alle allein in das Gutdünken der
(V)-Erziehenden legt, waren alle Bildungsfortschritte der letzten 500 Jahre für Katz.

Natürlich haben wir Probleme im staatlichen Bildungssystem. Aber nur weil ein oder zwei Räder unrund laufen oder meinetwegen auch gebrochen sind, verschrottet man nicht gleich die ganze Kutsche.

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Hallo Krankermann!

Sie dürfen selbstverständlich eine Person Ihres Vertrauens in das Gespräch mitnehmen. Die Person muss nicht dem Betriebsrat angehören. Das kann sogar ein guter Freund oder gute Freundin sein. Da Sie keinen Betriebsrat haben, am besten einen Anwalt Ihres Vertrauens für Arbeitsrecht.

Gruß

Navvie

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Hallo Achalisma!

Ist doch ein tolles Thema. So viel Ahnung habe ich davon nicht, aber ich würde das in Konkurrenz zu Columbus 1492 setzen, der ja "Indien" entdeckte, was sich als Amerika entpuppte.

Angeblich gibt es Hinweise, dass nicht Columbus, sondern Ureinwohner der östlichsten Hemispäre über den Nordpazifik das neue Land entdeckten. Ähnlich soll es den Wikingern über Island und Grönland gelungen sein.

Was ist wahr? Oder ist alles wahr?

Ich denke, das bietet schon genug Stoff.

Gruß Navvie

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Hallo Downhill!

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Die Mindest- und Höchsttemperaturen in Klassenräumen werden per Erlass durch die jeweilige Landesregierung festgelegt. Oft gibt es auch bestimmte Messpunkte, wo gemessen wird. Das muss nicht zwingend ein bestimmter Klassenraum sein, sondern kann ein x-beliebiger Standort im Gebäude sein, den das Kultusressort vorher festgelegt hat. Natürlich wird das im Sommer nicht der Keller oder im Winter das Dach sein. Es muss schon ein repräsentativer Standort sein. Ein Mittelmaß ist das Ziel.

Und nur um das deutlich zu machen: nach den Gesetzen haben erwachsene Arbeitnehmer wesentlich höhere Temperaturen am Arbeitsplatz zu erdulden, als Schüler.

Gruß

Navvie

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Kommentar:

Ich denke, das hängt damit zusammen, dass bei einer Beglaubigung, die auch ein Notar oder Pfarrer vornehmen darf, lediglich bescheinigt wird, dass die Kopie mit dem Original "übereinstimmt". Die Beglaubigung sagt nichts darüber aus, ob das Original, von dem diese Kopie stammt, "echt" ist. Es könnte auch ein "gefälschtes" Original sein.

Aus diesem Grunde gibt es eine Apostille, eine Bescheinigung der Echtheit. Das dürfen nur wenige Personen ausstellen. Im Kultusbereich des Landes Hessen müssen diese Personen die Echtheit eines Zertifikats ihres Bereiches erkennen können.

Die Namen dieser Personen sind bei den RP´s hinterlegt und nur diese Personen sind befugt dazu.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Regelung auch auf andere Ressorts zutrifft und auch auf andere Bundesländer.

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Hallo Cookie!

Ich glaube, da müssten Sie deutlicher werden.

Was Sie hier genannt haben ist lediglich der Tarifvertrag und die Fundstelle der Tabelle. Das reicht aber nicht.

Den TV kenne ich nicht. Ich kann nur mutmaßen, dass es der richtige Vertrag sein könnte. Ich weiß ja nicht mal, ob der Arbeitsbereich oder der Ort stimmt.

Um das Entgelt ermitteln zu können, brauchen Sie außerdem noch die Entgeltgruppe und die Stufe.

http://www.av-hamburg.de/avh/upload/tarifvertraege/01\_TV-AVH\_idF\_AeTV\_Nr.\_7\_v.\_31.3.2012.pdf

Gruß Navvie

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Hallo Misterx!

Also in der BRD bekommt ein Soldat zunächst einmal sein Gehalt dem Rang und der Erfahrungsstufe entsprechend. Ich glaube nicht, dass er Reisekosten erstattet bekommt, da die Reise bezahlt wird. Übernachtung und Logie auch nicht, weil das ebenfalls übernommen wird. Bleibt noch Trennungsgeld und die "Gefahrenzulage", die - so wie ich gehört habe - inzwischen "Sicherheitszulage" heißt. Eventuell könnte eine Auslandszulage mit einfließen. Das wars dann aber auch. Die Welt ist das nicht.

Gruß

Navvie

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Hallo Flytepper!

Nein, Gehälter werden durchaus öfter am Tag gutgeschrieben. Das sind aber meist keine Überweisungen im herkömmlichen Sinne, wie man das noch von früher kennt. Das ist alles automatisiert. Da sitzt keiner mehr und tippt irgendwelche Überweisungsträger.

Die Überweisungsdaten werden mittels EDV eingegeben. Die Rechner haben alle paar Stunden einen Datenaustausch.

So kann es sein, dass Sie z. B. am 28.12.15 auf Ihrem Kontoauszug eine Gutschrift über Ihr Gehalt haben, verfügbar ist es aber erst am 31.12., weil Sie erst dann einen Anspruch darauf haben. Das ist also nur eine Vorankündigung auf eine bevorstehende Buchung, aber keine Buchung an sich.

Null Uhr-Buchungen gibt es beim Gehalt nicht mehr. Sie werden schon vorher gebucht, werden aber erst mit Anspruch verfügbar.

Gruß Navvie

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Hallo Yanosta!

Viele Heranwachsende und junge Erwachsene fragen hier, was sie tun sollen oder ob ihre Entscheidung richtig war. Aber das wird niemand für sie beantworten können. Auch für Sie nicht.

Ihre Erziehungsberechtigten haben Ihr ganzes bisheriges Leben versucht, Sie auf Ihr Leben vorzubereiten; haben Ihnen gesagt, was Sie tun oder lassen sollen, in der Hoffnung, dass Sie Ihren Weg finden.

Und jetzt ist es soweit. Sie müssen jetzt selbst entscheiden, was für Sie gut und richtig ist. Sie können das nicht mehr auf andere abwälzen, Sie sind jetzt für Ihr eigenes Tun oder Lassen selbst verantwortlich. Das nennt man Eigenverantwortung.

Zur Verantwortlichkeit für sein eigenes Leben gehört es, selbst Entscheidungen für das eigene Leben zu treffen. Dazu gehört es auch, Fehlentscheidungen zu treffen und die Konsequenzen dafür zu tragen.

Sie können jetzt nicht mehr sagen, der oder die hat aber gesagt ich soll das tun oder lassen. Hier bekommen Sie nur noch "Entscheidungshilfen" in Form von Ratschlägen. SIE müssen aber entscheiden, was Sie tun!

Da ich selbst beruflich im Bildungssektor unterwegs bin, gebe ich Ihnen insofern recht, als das BTA Ihrer Schilderung nach womöglich nicht die Erfüllung sein könnte.

Andererseits Ihr Traum aber auch nicht.

Sie sind in einer/einem weltweit anerkannten Ausbildung/Studium, auf dessen Grundlage Sie noch aufbauen können, was zugegeben Jahre dauern kann und wahrscheinlich würden Sie lange Zeit ungeliebte Dinge tun müssen, bis Sie vielleicht eines Tages führende Wissenschaftlerin in der Biologie sind.

Oder:

Sie beginnen eine Ausbildung/Studium in Thailand, deren Abschlüsse keine weltweiten Anerkennungen genießen und versuchen sich durch Ihre Arbeit Anerkennung zu verdienen. Standards, die Sie hier in Deutschland zum Tierschutz kennen, können Sie in Thailand komplett vergessen. Sie werden da womöglich noch wesentlich Schlimmeres sehen, als hier.

Ist Ihr Leben, Ihre Zukunft. Das bestimmen nur SIE.

Willkommen im Leben!

LG Navvie


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