Hallo Shadowhunter!
Vielen Dank für die Umfrage. Leider ist sie nicht ganz neutral konzipiert und lässt offen, wo man sich denn (neutral) informieren könnte. Stattdessen wird in vielen Kommentaren (die nicht unbedingt was mit dieser Umfrage zu tun haben), ein Artikel 26 Abs. 3 erwähnt oder sogar zitiert. Aber nicht, um welche Rechtsgrundlage es sich handeln soll. Also wenn man schon Paragraphen oder Artikel anführt, dann bitte auch die Rechtsgrundlage. Das ist nicht Ihr Versäumnis, Shadow. Ich möchte hier nur allgemein darauf hinweisen.
Beim Artikel 26 handelt es sich um einen Artikel der Menschenrechtskonvention. Ein Abkommen der Vereinten Nationen, nach der sich die Unterzeichner zu richten haben.
Mit Art. 26 Abs. 3 der Menschenrechtskonvention soll allerdings nicht das Bildungssystem der Länder bestimmt werden, sondern es soll lediglich sicherstellen, dass die Weltanschauung, also das Fazit aus dem Erlernten, den Erziehenden überantwortet, in welche Richtung sie es lenken.
So hat der EuGH unlängst geurteilt, dass das deutsche Bildungssystem nicht gegen dieses Recht aus Art. 26 Abs. der Menschenrechtskonvention verstößt.
Damit bleibt es beim bisher geltenden Recht. Das Grundgesetz der BRD, das höchste deutsche Rechtsgut, legt das Bildungssystem in die Hände seiner Staaten. Ein Bildungsauftrag des Bundes an die Länder. Wie gut oder schlecht der ausgeführt wird, sei dahingestellt.
Aber warum gibt es diesen Auftrag? Warum dieses Gesetz?
Kaum jemand wird wissen, warum er/sie am 31. Oktober 2017 einen staatlich verordneten Feiertag hatte. Kleiner Tipp: mit Halloween hatte das nix zu tun.
Bevor diese seltsame Tradition "Halloween" über den Teich herüberschwappte, war der 31. Oktober Reformationstag. Die Menschen feierten ihn, weil just an diesem Tag im Jahr 1517 Martin Luther seine 95 Thesen an die Tür zu Wittenberg schlug. Vor 500 Jahren.
Einige dieser 95 Thesen beinhalteten "Man soll die Christen lehren..."
Um 1500 oblag die freiwillige Schulbildung der katholischen Kirche (auch als Sonntagsschule bekannt), die Ablass predigte und eigentlich nur Knaben zuteil wurde. Mädchen erhielten in der Regel keine Schulbildung.
Durch diese Reformation der Kirche von Martin Luther kam es zu der grundlegenden Änderung im Bildungssystem und das es nicht weiter unter der Aufsicht der Kirche, sondern des Staates steht. Damit eine möglichst gleiche Bildung allen zuteil wird, unabhängig von Abstammung, Geschlecht, Behinderung etc.
Wenn man dieses Recht auf Bildung für alle allein in das Gutdünken der
(V)-Erziehenden legt, waren alle Bildungsfortschritte der letzten 500 Jahre für Katz.
Natürlich haben wir Probleme im staatlichen Bildungssystem. Aber nur weil ein oder zwei Räder unrund laufen oder meinetwegen auch gebrochen sind, verschrottet man nicht gleich die ganze Kutsche.