nein, es geht an sich nicht rückwirkend. geh morgen zum arzt und wenn man krank ist, schafft man das auch.

und dann sofort morgen per fax oder mail die AU an den AG schicken.

...zur Antwort

trinke auch morgens so viel tee. eine kanne mindestens.

...zur Antwort

diese Auferstehung ist wohl nur geistig und geistlich und nicht körperlich gemeint und bei den Bhuddisten kannst Du auch als ein Tier, eine Fliege wieder geboren werden...in also dessen Körper. Die nehmen auch weniger Platz weg.

bis man dann ins Nirvana kommt.

...zur Antwort

Landschaftsgartenbetriebe, die mit der Stadt zusammen arbeiten. Wälder, Parks aufforsten wäre auch gut fürs Klima.

...zur Antwort

bei den AWB kannst DU Dich dann bewerben: bei den Abfall,- und Wirtschaftsbetrieben der Stadt Köln oder beim Amt für Straßen in NRW zB. Oder beim Ordnungsamt fragen, wo genau bei euch Du Dich bewerben kannst. da mal eine mail hinschicken und fragen.

...zur Antwort

du hast dich sicher mal gestossen und das ist ein blauer fleck unter dem nagel. oder dir ist jemand drauf getreten? oder sonst arzt fragen.

...zur Antwort

https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-betriebserlaubnis/

...zur Antwort

https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-betriebserlaubnis/

...zur Antwort

kannst Du nicht innerhalb der Fahrschule darum bitten, die restlichen Fahr-Stunden bei einem anderen Fahrlehrer der Schule zu nehmen? frage die Verbraucherberatung, was Du machen kannst. sage doch in der fahrschule, dass du lieber bei einer frau die restlichen fahrstunden nehmen willst.es wäre nicht böse gemeint, aber damut kämst fu besser klar und die haben doch auch sicher frauen als fahrlehrer? in köln haben sie die auch meist. und wenn sie dich jetzt rauswerfen wollen, frage, ob sie dir Dein Geld freiwillig teilweise zurück geben oder nicht und sonst gehe zum Anwalt und setze durch, einen Teil Deines Geldes zurück zu bekommen. drohe denen mit anwalt, wenn sie sehr frech werden und gehe zu einem wirklich hin.

...zur Antwort

bitte mit dem Tier zum Tierarzt gehen und alleine soll man sie auch nicht halten.

...zur Antwort

bringt die Katzenmutter mit den Babies ins Tierheim. oder fragt beim Veterinäramt, was ihr machen sollt, beim Amtstierarzt. auf keinen fall könnt ihr die Jungen der Mutter jetzt einfach weg nehmen und für euch nehmen, wenn sie noch zu jung sind, unter 12 Wochen sind. Mutterkatze und Kinder sollten von einem Tierarzt untersucht werden und der ist z. B. im Tierheim oder ihr fang sie alle ein und bringt sie selbst alle zum Tuerarzt und behaltet sie erst mal alle und vermittelt dann die überzähligen weiter, wenn sie groß genug und gesund sind. es wäre auch besser, wenn die Mutter bald im Tierheim sterilisiert würde, wenn sie die Kleinen lange egnug gestillt hat und diese groß werden und die kleinen weiblichen Kitten sollten auch bald in einem halben Jahr sterilisiert werden von einem Tierarzt. es gibt genug herrenlose, obdachlose Katzen, die im heissen Sommer ohne Futter und Wasser draußen in Not geraten und im Winter auch. fang die mutterkatze mit einer lebendfalle ein und die kitten auch und dann ins Tierheim bringen oder behalten und gut pflegen und aber beim tierarzt sie behandeln und impfen lassen und euch beraten lassen.

...zur Antwort

ja, man fängt mit einleitung und überblick an und dann mit dem an, was man ablehnt und endet mit dem, dem man auch zustimmen würde.

...zur Antwort

und evtl. hat sie Krebs und will es Dir nicht auf die Nase binden. Es geht Dich doch eh Nichts an, was andere Leute, Nachbarn für Haare haben oder nicht haben. Mich nervt es auch nur, wenn Nachbarn meine grauen Haare schön oder sonstwie finden. Es geht keinen !!!! was an!!!

...zur Antwort

hast du den stalker erwischt?

...zur Antwort

viele stehen darauf und dann landen sie im Frauenhaus.

...zur Antwort

ja, das ist Tierquälerei durch Vernachlässigung. das kann man anzeigen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft und beim Veterinäramt. Diese Person sollte das Tier weggenommen bekommen und nie mehr Tiere in Obhut bekommen oder halten dürfen und das Tier, wenn es überlebt hat, muss vom Tierarzt behandelt werden und dann zurück zu der 1. Besitzerin oder im Tierheim an bessere Halter vermittelt werden. Diesen Nachbarn darf sie nie mehr ein Tier in Pflege geben und diese Person, Nachbarin hat die Tierarztkosten auch zu erstatten und von mir bekäme diese Tierquälerin noch was ganz anderes ab zusätzlich zu Anzeige und Geldstrafe, die die zahlen muss dann vom Gericht aus und die muss auch die Gerichstkosten und die Kosten des Anwalts der 1. Tierbesitzerin, der Cousine und deren Eltern bezahlen, diese Tierquälerin. es würde für die Täterin sehr teuer, wenn es mein Hase wäre ..

...zur Antwort