ich verstehe Deine Aufregung und Deine Gefühle sehr gut. Die Therapeutin hätte Dich auf jeden Fall informieren müssen dass sie von Zeit zu Zeit (oder so) Deine Eltern anruft, um ein Elterngespräch bittet oder ähliches.
Ein Elterngespräch wird auch der Grund für den Anruf sein.
Du musst jedoch nicht befürchten, dass Deine Therapeutin Deinen Eltern oder Deiner Mutter erzählt was Du zu ihr in der Therapie sagst (Schweigepflicht), sie wird Deine Eltern/Mutter fragen wie sie daheim mit Dir klar kommen, welche Probleme es daheim gibt und wohl auch die Vergangenheit besprechen, angefangen von den ersten Entwicklungsschritten wie Sauberkeit, erste Schritte, erste Worte, Einschulung etc. Sowas sollte jedoch nicht am Telefon stattfinden sondern in der Praxis.
Bei der Therapiebewilligung für Dich wurden von der Kasse auch eine gewisse Anzahl an Elterngesprächsstunden bewilligt.
Was mir bei der Sache nicht gefällt ist, dass rechtlich beide Elternteile vor einer Therapie unterschreiben müssen, Sorgerecht, nicht nur die Mutter.
Du kannst und solltest Deine Therapeutin darauf ansprechen, ihr sagen wie Du Dich fühlst - sollte es so nicht zu klären sein und das Vertrauen dahin hast Du das recht die Therapie abzubrechen.
Dies muss der Krankenkasse mitgeteilt werden und Du bekommst dann für einige Zeit keine neue Therapie bezahlt.
War Deine Mutter den vorher noch zu keinem Gespräch bei der Therapeutin? Wurde Dir wirklich nicht gesagt, dass sie Deine Eltern anruft? Sowas geht nicht. Das stört mich an der Sache.