Soweit mir bekannt ist, besteht die Möglichkeit der Abholung nicht.
Wahrscheinlich wurden dir die Feuerzeuge bei der Sicherheitskontrolle abgenommen, denn Benzinfeuerzeuge wie Zippos dürfen nicht mit in den Sicherheitsbereich genommen werden (anders als normale Feuerzeuge mit Gasfüllung).
Dabei werden dir im rechtlichen Sinne die Gegenstände nicht abgenommen, sondern du gibst den Besitz an der Sache auf (Eigentumsaufgabe). Geregelt ist dieses im Paragraph 959 BGB. Die Behälter, in die an Flughäfen entsprechende Gegenstände gelegt werden, sind meist auch entsprechend beschriftet.
Wegen dieser rechtlichen eindeutigen Regelung (Du bist nicht mehr Eigentümer der Feuerzeuge) hast du keinen Anspruch darauf, diese wiederzubekommen.
In der Regel werden die gesammelten Gegenstände vernichtet.
Es tut mir Leid, dass ich Dir nichts anderes antworten kann!