Wenn ich mir dein Profil so anschaue, besteht berechtigter Grund zur Annahme, dass bei deinem Vorhaben keinerlei journalistische Interessen eine Rolle spielen, sondern lediglich reine Sensationslust und ,,Blaulichtgeilheit“.

In anderen Worten: Gaffen unter dem Vorwand der Pressearbeit.

Das, was du vorhast, hat mit Pressearbeit so viel gemeinsam, wie Schweine Ahnung vom Fliegen haben.

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Die haben dich schon längst, auch wenn du es noch nicht weist.

Alleine deine Intelligenz, im Internet so einen Beitrag zu schreiben zeigt, wes Geistes Kind du bist.

Deine IP Adresse ist Kinderleicht zu ermitteln. Wenn man die mit deinen Personalien abgleicht muss man kein Genie sein um dich zu überführen.

Ich hoffe, dass du zur Rechenschaft gezogen wirst.

Hol dir dringend Hilfe, sonst geht das schlimm aus! (Für dich und andere)

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Mit der Aufrollungsdifferenz wird das im letzten Monat zu viel gezahlte Gehalt mit dem Gehalt dieses Monats verrechnet. Also das, was dir (versehentlich) zu unrecht zu viel überwiesen wurde, wird jetzt von deinem aktuellen Gehalt abgezogen.

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Du musst unterscheiden zwischen dem Dienstrgad ,,Brandmeister" einer Freiwilligen Feuerwehr und der Amtsbezeichnung ,,Brandmeister" einer Berufsfeuerwehr.

Der BM einer FF hat in der Regel mehrere Lehrgänge der FF absolviert, der BM einer BF hat eine Laufbahnprüfung für den mittleren Feuerwehrtechn. Dienst (heute Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) abgelegt. Diese enthält die Qualifikation Gruppenführer einer BF.

Als BM einer FF reicht die Ausbildung wohl in den meisten Fällen nicht aus, du wirst sicherlich mindestens den Lehrgang B1 (Truppmann einer Berufsfeuerwehr) benötigen, wenn Du bei einer Werkfeuerwehr anfangen möchtest. Die meisten WF schicken ihr Personal dann zu entsprechenden Lehrgängen.

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Soweit mir bekannt ist, besteht die Möglichkeit der Abholung nicht.

Wahrscheinlich wurden dir die Feuerzeuge bei der Sicherheitskontrolle abgenommen, denn Benzinfeuerzeuge wie Zippos dürfen nicht mit in den Sicherheitsbereich genommen werden (anders als normale Feuerzeuge mit Gasfüllung).

Dabei werden dir im rechtlichen Sinne die Gegenstände nicht abgenommen, sondern du gibst den Besitz an der Sache auf (Eigentumsaufgabe). Geregelt ist dieses im Paragraph 959 BGB. Die Behälter, in die an Flughäfen entsprechende Gegenstände gelegt werden, sind meist auch entsprechend beschriftet.

Wegen dieser rechtlichen eindeutigen Regelung (Du bist nicht mehr Eigentümer der Feuerzeuge) hast du keinen Anspruch darauf, diese wiederzubekommen.

In der Regel werden die gesammelten Gegenstände vernichtet.

Es tut mir Leid, dass ich Dir nichts anderes antworten kann!

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tan(Winkel)=Gegenkathete : Ankathete.

In diesem Fall:

tan(y)= 15dm : 23dm.

Wenn du y hast und weißt, dass die Summe der Innenwinkel 180Grad ist, kannst du mit dem gegebenen rechten Winkel und y den fehlenden Winkel berechnen.

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Naja, so viele Flüssigkeiten gibt es ja nicht im Motorrad. Da wären Benzin und Öl, beides nicht grün. Ist der Motor luftgekühlt? Wenn ja, bleibt nur Hydraulikflüssigkeit aus der Bremsanlage.

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Durchleuchtet werden wird es bei der Sicherheitskontrolle auf jeden Fall und es wird dann gesehen was drin ist. Wenn es nur Füllung ist, ist alles gut. Wenn da was anderes drin ist, wirst du dich erklären müssen.

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Man kann vorne die Kappe entfernen, dann kommt man an die Schraube, die in der Wand ist ran. Das zweite Bild könnte eine Inbus schraube sein.

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Kannst ja darüber reden, wie gut Schweine schmecken und wie man sie am besten zubereitet. (Grill, Pfanne, mariniert oder paniert...)

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es ist ja nur die aktiviert, die du bezahlt hast. Die andere ist wertlos. Jetzt muss man nur wissen, welche die aktivierte Karte ist...

Du hast das ja nicht vorsätzlich gemacht. Bring die andere zurück oder auch nicht.

Da wird nichts passieren.

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Ein Notarzt wird dir wohl kaum ein Pillenrezept ausstellen... Versuchs mal bei deinem Hausarzt.

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Wieso blöder Prüfer? Wenn du selber sagst dass es keine Glanzleistung war, denke ich mal, dass du dich recht unsicher angestellt hast. Man muss nicht zwingend Fehler machen oder jemanden gefährden, ein unsicherer Umgang mit dem Fahrzeug oder eine unsichere Fahrweise können schon ausreichen um die Prüfung nicht zu bestehen.

Statt unzufrieden zu sein wäre ich an deiner Stelle erleichtert, dass es dennoch geklappt hat.

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