Die Preisfrage ist jetzt natürlich: Zu wann erfolgte die Kündigungsbestätigung? Also nicht das Datum vom Brief, sondern das Datum, das im Schreiben als Enddatum des Abos genannt wurde.
Wenn der Brief z.B. vom 5. April ist und das Kündigungsdatum der 31. Dezember, dann läuft das Abo ja noch. Dementsprechend solltest du erstmal schauen, ob das Abo noch läuft oder nicht - und ob das bestätigte Kündigungdatum deinem Vertrag entspricht. Muss ja nicht unbedingt richtig sein, nur weil es auf Papier gedruckt wurde.
Und dementsprechend sollte deine Antwort an die Firma ausfallen, z.B. "Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir die Kündigung des Abonnements unter Kunden-Nr. XYZ zum xx.yy.zzzz bestätigt. Etwas überrascht war ich dann allerdings über Ihre Lieferung vom xx.yy.zzzz, welche nach Ablauf des Abonnements von Ihnen versandt wurde. Ich habe mit meiner Kündigung darauf hingewiesen, dass die Fortführung des Abos von mir nicht gewünscht ist, daher betrachte ich diese als Lieferung unbestellter Ware. Dementsprechend bin ich mit Ihrer Abbuchung vom xx.yy.zzzz in Höhe von xx,yy Euro nicht einverstanden und erwarte Ihre Gutschrift sowie vollständiger Rückbuchung bis zum xx.yy.zzzz [zwei Wochen Frist]. Sollten Sie diese Frist erfolglos verstreichen lassen, sehe ich mich gezwungen, die Lastschrift auf Ihre Kosten durch meine Bank zurück buchen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen..."
Der Vollständigkeit halber: ich nehme an, dass du die "zuviel" gelieferten Süßwaren bereits verzehrt hast? Um Streitigkeiten darum zu vermeiden, solltest du die dann natürlich schon bezahlen. Ob du das musst, keine Ahnung [ich bin nur gelernter Kaufmann, aber kein Anwalt], aber will man sich wegen der paar Kröten einen unnötigen Rechtsstreit aufbürden?