Homosexualität ist nichts schlimmes und hängt mit den Genen zusammen. Aber laut Koran hat Allah Homosexuelle vernichtet:

Und wir sandten Lot. Damals, als er zu seinem Volke sprach: ‚Wollt ihr denn eine solche Abscheulichkeit begehen, worin noch niemand von den Weltbewohnern euch zuvorkam? Siehe, aus Lust verkehrt ihr mit den Männern statt mit Frauen. Nein, ihr seid ein Volk, das es zu weit treibt.

Sure 7,80-81

...zur Antwort

Drogen wie Kokain sind definitiv haram, da sie berauschen. Aber bezüglich des Zigarettenkonsums gibt es drei verschiedene Auffassungen:

Im islamischen Recht gibt es drei Ansichten zum Rauchen von Zigaretten:
Erste Meinung: Da es keine prophetischen Überlieferungen und keine Quranverse zum Thema Rauchen gibt und dies daher nicht eindeutig verboten ist, ist es erlaubt. Denn alles, wozu das Gesetz schweigt, ist erlaubt.
Zweite Meinung: Dass das Zigarettenrauchen gesundheitsschädlich ist, ist erwiesen. Da aber die vorliegenden Quellen nach Einschätzung mancher Gelehrter für ein Verbot nicht ausreichen, werten diese das Rauchen daher als mekruh.
Dritte Meinung: Rauchen ist haram, weil es süchtig macht und dadurch die Gesundheit dauerhaft schädigt, außerdem Geldverschwendung ist und dadurch zur Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber der Familie führt.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 34-35.

...zur Antwort

Laut Islam hat Jesus das Evangelium diktiert bekommen - wie Mohammed den Koran. Die vier Evangelien sind alle nach Jesus entstanden. Allerdings berufen sich Muslime dennoch auf die vier Evangelien, um die (angebliche) Richtigkeit des Islam zu bestätigen. Etwa Pierre Vogel:

"Ist das hier das Evangelium? Von Matthäus, Markus, Lukas, Johannes? Wir glauben an das Evangelium von Jesus. Nicht von Matthäus, Markus, Lukas, Johannes. Denn von diesen Menschen haben wir keinen Beweis dafür, dass die von Gott inspiriert waren. (...) Dann: Wann wurden diese Evangelien ausgewählt? Im Jahre 364 gab es die endgültige Kanonisierung des Neuen Testamentes. Kanonisierung heißt: Es wurden die Bücher für das Neue Testament, 27 Stück, ausgewählt, darunter Matthäus, Markus, Lukas, Johannes - vier Evangelien von vier verschiedenen Männern, von denen wir nicht den Nachnamen kennen. Wo die Autorenschaft zweifelhaft ist. Und wir haben noch das Judasevangelium, das Thomasevangelium, das Jakobusevangelium und das Barnabasevangelium und viele andere Evangelien, die nicht in die Bibel mit aufgenommen worden sind. Nach welchen Kriterien wurde das gemessen? Das ist die Frage."

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XDjqAc4gbRA&t=404s (ab 2:40)

Derselbe Pierre Vogel beruft sich aber auf das Matthäus-Evangelium, um zu beweisen, dass Jesus ein Muslim war und genau so betete:

"Wenn wir sehen, dass derjenige angebetet wird, den Jesus angebetet hat und nur derjenige - wen hat Jesus angebetet? Den allmächtigen Gott. Matthäus 26 Vers 39. Wie hat er den angebetet? "Und er ging drei Schritte weiter und fiel mit seinem Angesicht zu Boden und betete." Und das ist der, den jeder anbeten soll. Jesus muss unser Vorbild sein, und Jesus war ein Diener des allmächtigen Gottes. So müssen auch wir Diener des allmächtigen Gottes sein." 

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=0Q_y77RNvho 

Auch beruft er sich auf das Johannes-Evangelium, da dort angeblich Mohammed prophezeit wurde.

...zur Antwort

Zum Thema rauchen gibt es drei verschiedene Auffassungen:

Im islamischen Recht gibt es drei Ansichten zum Rauchen von Zigaretten:
Erste Meinung: Da es keine prophetischen Überlieferungen und keine Quranverse zum Thema Rauchen gibt und dies daher nicht eindeutig verboten ist, ist es erlaubt. Denn alles, wozu das Gesetz schweigt, ist erlaubt.
Zweite Meinung: Dass das Zigarettenrauchen gesundheitsschädlich ist, ist erwiesen. Da aber die vorliegenden Quellen nach Einschätzung mancher Gelehrter für ein Verbot nicht ausreichen, werten diese das Rauchen daher als mekruh.
Dritte Meinung: Rauchen ist haram, weil es süchtig macht und dadurch die Gesundheit dauerhaft schädigt, außerdem Geldverschwendung ist und dadurch zur Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber der Familie führt.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 34-35.

...zur Antwort

Fakten zur Apostasie:

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.

...zur Antwort

Sure 4,34:

Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

Quelle: http://www.islam.de/13827.php?sura=4

Nach 'Umar
Der Mann wird nicht zur Verantwortung gezogen dafür, daß er seine Frau geschlagen hat.
Abu Dawud; Nasa'i
Nach Iyas ibn 'Abd Allah
Der Prophet sagte: Schlagt nicht die Mägde Gottes. Da kam 'Umar und sagte: O Gesandter Gottes, die Frauen rebellieren gegen ihre Gatten. So erlaubte er, sie zu schlagen.

Quelle: So sprach der Prophet von Prof. Dr. Adel Theodor Khoury, Originalausgabe 1988, Seite 268

Die Frau darf im Islam gezüchtigt werden.

...zur Antwort

Siehe etwa: https://de.wikipedia.org/wiki/Konkubinat#Konkubinat_im_Islam

...zur Antwort

Würde ich dir von abraten:

Der Prophet (s.a.w.s.) sagte zu diesem Thema:
"Verflucht sind der Tätowierer und der, der sich tätowieren lässt."
Es gibt zwei Gründe dafür, warum man sich nicht tätowieren lassen darf: Erstens, weil Veränderungen am menschlichen Körper, also an der Schöpfung Allahs, vorgenommen werden und zweitens, weil es verboten ist, sich unnötig Schmerzen zuzufügen oder zufügen zu lassen.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 47-48

...zur Antwort

Geh doch mal in die Wikipedia:

Ob das Alevitentum in seiner heutigen Form ein Teil des  schiitischen  Islamist, es sich hier um eine separate islamische Konfession handelt oder man von einer eigenständigen Religion sprechen kann, ist in der Forschung umstritten (siehe  Strömungen im Alevitentum und  Lehre und Brauchtum). [1] 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aleviten

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.