Kann einem mehrfachen apostaten im islam verziehen werden?

4 Antworten

Fakten zur Apostasie:

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.

Es wird alles verziehen, soviel ich weiß, wenn man es wirklich AUFRICHTIG und EHRLICH bereut und es NIE wieder tut. Ist ja kein Spielzeug:)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das kann er. Er kann alles, was er will. Und solange man lebt, kann man immer wieder Reue zeigen und zu Allah zurückkehren. Das hattest du doch alles schon längst erfragt und beantwortet bekommen. Und nirgends steht so etwas wie eine Zahl der Begrenzung. Man muss dann aber auch immer das Glaubensbekenntnis erneuern.

Übrigens ist das Austreten aus dem Islam wegen Shirk keine Apostasie. Apostasie ist das bewusste, gewollte Austreten aus dem Islam.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
fragleute 
Fragesteller
 28.07.2019, 22:18

jemand hat mir mal gesagt das es nur 3 mal möglich ist..und hast du beweise?

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AlTafsiir  30.07.2019, 04:24
@fragleute

Welche Beweise hat dir derjenige gegeben, der von den 3 mal sprach? Woher hatte er sein Wissen.

Ich kenne auch keine Begrenzung. Wenn jemand Shirk begeht, ist dies die größte Sünde. Trotzdem ist jeder Mensch, auch der schlechteste, in der Lage sein Leben zu ändern, die Schahada auszusprechen und sein Leben als Muslim neu zu beginnen. Und zwar bis zu seinem letzten Atemzug!

Allaah sagt im Quraan in Sure 5 Vers 39:
Wenn einer begangenes Unrecht bereut und sich bessert, nimmt Gott seine Reue an und vergibt ihm, ist Gott doch voller Vergebung und Barmherzigkeit.

Hier steht nirgends von 3 mal etwas.

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Ich verstehe wirklich nicht woher immer diese komischen Zahlen kommen!

Bereue bei Allah und mache einen Neuanfang, halte jedoch wirklich daran fest. Allah kehrt dir niemals (sozusagen den Rücken). Er wartet immer und immer wieder auf dich!

Bete zu Allah dass er A.C. dir die Wege zeigen soll, dass er es dir erleichtern soll, dass er die Zeit reduzieren soll, falls du Wünsche offen hast und sie unbedingt erreichen oder haben willst.

Verrichte deine Gebete und halte an Allah fest, bleib eine stählerne Faust und sei aufrichtig !