Erste Hilfe wird da beruflich eigentlich garnicht gebraucht (eventuell bis auf Betriebssanitäter).

Anatomie wird teilweise jedoch schon benötigt, denn Bestatter wenden z.B. durchaus auch verschiedene Techniken von Thanatopraxie bzw. "Modern Embalming" an und dabei braucht man durchaus anatomische Kenntnisse über das Arterielle System.

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Von Ferndiagnosen übers Internet würde ich eher abraten, außerdem sieht man auf den Bildern so gut wie nichts.

Damit würde ich auf jeden Fall zum Hausarzt bzw. Hautarzt, der kann weiterhelfen.

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Das sind sehr empfindliche Schleimhäute.

Eigentlich hilft da nur abwarten. Von Salzwasser ist eher abzuraten, da würde ich Kamillentee empfehlen.

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Das Thema ist etwas komplexer.

Der Zoll ist aufgeteilt in HZA mit jeweils 7 Sachgebiete (A-G) und mehreren ZÄ, außerdem gibt es ZFÄ und die GZD mit 5 Direktionen (z.B. BWZ, ZKA , FIU,...) Also gibt es wenn man es so sieht viele Verschiedene Bereiche.

Ein Beamter im SG E bei der FKS (Finanzkontrolle, Schwarzarbeit) beginnt seine Schicht also z.B. mit einer Besprechung, fährt dann mit seinen Kollegen auf eine Baustelle, nimmt dort Daten (Kontrolle) auf und wertet sie auf Amt weiter aus.

Ein Beamter der GZD Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum) hingegen, beginnt den Tag damit das Unterrichtsmaterial für z.B. Anwärter aufzubereiten, unterrichtet dann den ganzen Tag und bereiten den Unterricht dannach nach.

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Die Gewährleistungfrist beträgt 24 Monate.

Nach dieser ist der Käufer (da es sein Fehler ist) verpflichtet, das Geld zu erstatten oder der Nachlieferung des richtigen Teils nachzukommen.

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Über die IP-Adresse könnte man es theoretisch herausfinden.

Wird bei einem solchen kleinen Fall aber definitiv nicht gemacht.

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Lade dir die App "DB-Navigator" runter. Da kannst du nach Reiseverbindungen suchen, teilweise gleich Online-Tickets kaufen und noch dazu hast du z.B. Pläne von den Bahnhöfen und weißt alle Abfahrtszeiten der Züge.

Alternativ auch einfach auf www.bahn.de gehen, da kannst du auch die Reiseverbindungen sehen.

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Du selbst bist verantwortlich, den verpassten Unterrichtsstoff dir selbst anzueignen.

Soweit ich weiß, kannst du aber keine Ex über den verpassten Unterricht schreiben, sondern nur über die letzte Stunde, in der du wirklich da warst.

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Ich habe keine Ahnung, was für einen "Vetrag" er hatte, aber natürlich darf man ohne BF17 erst ab 18 fahren

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Im Prinzip sind alle gleich.

Durch die verschiedenen Betreiber/Wirte gibt es natürlich Unterschiede bei Bier und Essen. Und natürlich gibt es verschiedene Programme auf der Bühne.

Auch das Klientel unterscheidet sich, siehe hier: https://www.oktoberfest.bayern/festzelte/wiesn-zelte-vergleich-oktoberfest-live-877102.html

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Nur weil du dein Auto irgendwo seit 4 Jahren parkst, heißt es nicht, dass du dort auch parken darfst.

War es eine öffentliche Straße, dann wurde der Abschleppdienst von Ordnungsamt oder Polizei beauftragt und du kriegst ohnehin noch Post.

War es ein fremdes Privatgrundstück, dann ist alles rechtens und du trägst die Kosten, schließlich kannst du nicht einfach auf fremden Grundstücken parken .

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Eine Stange gilt als Freimenge, die zweite musst du anmelden. Der Zoll arbeitet immer!

  • Roter Ausgang: du meldest alles an und zahlst für die 2. Stange 0,19€ je Zigarette
  • Grüner Ausgang: du wirst kontrolliert und zahlst für die 2. Stange 0,19€ je Zigarette + Strafe
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Was du lediglich brauchst:

  • Für den mD: mittlere Reife
  • Für den gD: abgeschlossenes Abitur
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