naja. ein Eigentumsvorbehalt mit Eigentum seines Chefs müßte er nachweisen. Bei Leasinggeräten gehört dieses Gerät der Leasinggesellschaft
Es gibt aber einen sog. gutgläubigen Kauf. Hier u. a. bei einem Leasingauto & der Käufer darf das behalten
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-gebrauchtwagenkauf-gutglaubiger-erwerb-beweislast-eigentum/
Du hast das somit in gutem Glauben erworben. Du kannst somit davon ausgehen, daß der Angestellte das auch verkaufen durfte
Dieser Fall o. g. ging immerhin bis zum Bundesgerichtshof & ist jetzt rechtskräftig. Darauf kannst Du Dich wohl auch berufen
Dann muß der Verkäufer seinem Chef Schadenersatz zahlen