Hallo,
die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass jeder einen Anspruch darauf hat, innerhalb von 4 Wochen einen Termin bei einem Psychotherapeuten ein sog. „Erstgespräch“ zu bekommen. In dieser einmaligen Sitzung wird geklärt, welche Problematik besteht und ob eine Therapie grundsätzlich von Nöten ist.
Solltest du keinen Therapeuten finden, kannst du dich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Sie vermittelt dir einen Sprechstundentermin für ein Erstgespräch innerhalb von vier Wochen bei einem Psychotherapeuten in deiner Umgebung.
Für eine Akutbehandlung kannst du dir von der Terminservicestelle einen Termin innerhalb von zwei Wochen vermitteln lassen - allerdings nur, wenn dir im Rahmen der Sprechstunde eine Akutbehandlung vom Therapeuten empfohlen wurde
Außerdem organisieren die Terminservicestellen Termine für probatorische Sitzungen. Voraussetzung dafür ist, dass in der Sprechstunde zuvor eine Empfehlung für eine zeitnah erforderliche ambulante Psychotherapie ausgestellt wird.
https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/nc/patienten/psychotherapeutensuche/
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/psychotherapie-ablauf/erstgespraech/
LG und gute Besserung!