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Gaszähler wegen angeblicher Undichtigkeit ausgebaut

Hallo, eine Wohnung wurde neu renoviert. U.a. eine neue Etagenheizung installiert. Dabei wurde auch die "Gebrauchsfähigkeit" der Leitung seitens des Installateurs getestet. 3 Monate später bohrt der Mieter dieser Wohnung nach seiner Auskunft aus Versehen die Gasleitung an. Daraufhin wurde der Gashahn zugedreht und der Stördienst des Grundversorgers angerufen. Der Stördienst stellt anscheinend Gasgeruch fest und demontiert den Zähler (darf er dies überhaupt, obwohl die Leitung abgestellt wurde?). Bei der Reparatur stellt sich heraus, dass die Leitung gar nicht angebohrt wurde, aber wohl eine Undichtigkeit besteht. Genaue Werte konnten nicht mitgeteilt werden. Es wurde nun nach Absprache des Grundversorgers und Installateurs eine komplett neue Leitung gelegt.

Folgende Fragen stellen sich nun u.a. : 1. Darf der Entstördienst einfach den Zähler demontieren, obwohl keine genaue Messwerte vorliegen. Nach meinen Infos erst, wenn >5l/h Gasverlust ist und Gefahr in Verzug ist? (Hahn war auch abgesperrt und eine Messung wurde erst vor drei Monaten durchgeführt). 2. ist ein Einsatz der Feuerwehr überhaupt erforderlich, obwohl die Gasleitung abgestellt wurde? Wer bezahlt diesen? 3. Ist eine neue Leitung unausweichlich oder hätte es auch eine Möglichkeit gegeben, die alte Leitung (unter Putz) abzudichten?

Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen

Recht, Vermieter, Etagenheizung, Gasleitung, Gaszähler