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Kann man Ihk mündliche Prüfung ergebnisse anfechten, wenn das Gleichheitsgebot verletzt wird?

Abend, ich hatte heute eine mündliche Prüfung bei der IHK wobei ich durchgefallen bin. Dabei handelt es um die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach dem Paragrapgen . 34a

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil, hat man die schriftliche Prüfung bestanden muss man diese nicht mehr wiederholen.

Bei der mündlichen Prüfung muss man mindestens 50 Punkte von 100 Punkten erreichen.

Es sind 3 Prüfer die die Gebiete

Datenschutz, BGB, Recht, Umgang mit Mensch, sowie Gewerberecht abfragen. Hinzu kommen meisten noch 2-3 Fragen aus anderen Themengebieten.

Als die Prüfung zu Ende war, mussten die Teilnehmer(wie waren 2) nach draußen gehen, damit die Prüfer die Ergebnisse auswerten konnten.

Als ich raus ging hatte ich ein sehr gutes Gefühl, es wurden Sachen gefragt womit ich mich sehr gut auskannte. Von insgesamt 11 Fragen konnte ich 8 beantworten.

Als wir reingerufen wurden, hatten wir beide nicht bestanden. Den anderen lass ich jetzt außen vor.

Ich hatte den Prüfen gefragt wie das sein kann, und das ich fast alles richtig beantwortet habe, da meinte ein Prüfer das ich noch einige Lücken habe.

Ich forderte sie auf, mir die Auswertung offen zu legen, da ich mir 100 prozentig sicher bin, dass ich die mindestens 50 Punkte erreicht habe.

Die Prüfer sagten, dass dies nicht erlaubt wäre. Der älteste von den drei prüfern sagte, ich solle keinen GROẞEN Wert auf die 50 Punkte legen, sondern das ich die einige Lücken die ich noch habe schließen soll. 3 Fragen konnte ich nicht perfekt beantworten... Nur 3. Die anderen 8 waren felsenfest.

Nun, meines erachtens, ist das eine Frechheit. Wenn ich die 50 Punkte erreicht habe, und ich habe sie erreicht, nach meiner Rechnung müsste ich sogar 64-75 Punkte haben, dann dürfen die Prüfer doch nicht so etwas tun?????

Was für ein Spielraum haben die Prüfer in einer mündlichen Prüfung? Ich bin Tiefs verletzt und kann diese Entscheidung nicht akzeptieren.

Was kann ich tun??????? Bitte hilft mir.

Schule, Sicherheit, Gesetz, Bewachung, IHK, IHK-Prüfung, IHK Prüfungen, sachkunde, Ausbildung und Studium