Zwingend Statiker für einen Deckendurchbruch?

3 Antworten

Ja, Statiker muss sein, da in der vorhandenen Betondecke Bewehrungseisen getrennt wird. GNagel

Seehausen  06.01.2013, 11:55

Oder gar die Träger einer Fertigteildecke durchtrennt werden!!

0

Sowohl dere Deckendurchbruch als auch die Verbindung zweier Wohnungen und die Errichtung einer Spindeltreppe sind baugenehmigungsppflichtig. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein geprüften Standsicherheitsnachweises auf Grundlage der ursprünglichen genehmigten Statik vorliegt.

HolderVX  05.01.2013, 19:34

Übliche Wohngebäude benötigen meist keinen geprüften Standsicherheitsnachweis. Das ist jedoch Ländersache und steht üblicherweise in der Ausführungverordnung der jeweiligen Landesbauordnung, siehe z.B. für Baden Württemberg:

http://tinilink.com/O1Zl2A7

0
Seehausen  06.01.2013, 11:54
@HolderVX

Auch wenn keine baugenehmigungspflicht bestehen sollte (was wegen Nutzungsänderung schon zweifelhaft ist) mussd die Statik immer von einem nach Landesbauordnung lizensierten Statiker aufgestellt sein. Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen immer alle Vorschriften des öffentlichen Baurechts einhalten!!i

0
HolderVX  06.01.2013, 15:43
@Seehausen

Logisch - fast, aber: Eine Statik darf jedermann aufstellen, selbst ein ungelernter Baumarktverkäufer. Wenn der Ersteller der Statik aber nicht in den nach der LBO priviligierten Kreis gehört (in BW z.B. ein Bauingenieur mit mindestens 5 Jahren schadensfreier Berufserfahrung), dann entfällt die Befreiung von der Prüfpflicht. Übrigens: Mir ist der Begriff eines nach der LBO lizenzierten Statikers fremd. Wie wird man das?

0
Seehausen  06.01.2013, 16:32
@HolderVX

Das ist in jeder LBO unterschiedlich geregelt: "Nachweisberechtigter für Standsicherheit" oder "Prüfsachverständiger für Standsicherheit" oder "Prüfingenieur für Tragwerksplanung" oder es reicht schon ein "bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser" aus.

Übrigens:

Die Zulassungsvoraussetzungen sind auch in jedem Bundesland unterschiedlich und werden nicht in jedem Bundesland gegenseitig anerkannt. Wenn in BW fünf Jahre Berufserfahrung ausreichen ist das in anderen Bundesländern noch lange nicht ausreichend und schon gar nicht an die Baugenehmigungsfreiheit gekoppelt. .

0
HolderVX  06.01.2013, 22:46
@Seehausen

Sagte ich doch schon überdeutlich - Ländersache!

Mich hat jedoch interessiert, wie man ein LBO lizensierter Statiker wird (sofern es diesen überhaupt gibt), der nach deiner Aussage erforderlich sein soll. Das hat mit Prüfsachverständiger oder mit einer Bauvorlageberechtigung nämlich nichts zu tun.

0
Seehausen  07.01.2013, 10:02
@HolderVX

Eben genau die habe ich aufgezählt! Wie man das wird steht in der jeweiligen LBO und den Verordnungen der zuständigen Kammern!

0
HolderVX  07.01.2013, 10:17
@Seehausen

Dort gibt es aber keinen LBO lizensierten Statiker. Also wieder mal viel Geschwurbel um das letzte Wort, das ich dir hiermit überlasse.

0
Seehausen  07.01.2013, 10:26
@HolderVX

Dann lies z.B. mal § 59 der Hessischen Bauordnung, die entsprechenden Artikel der Bayerischen Bauordnung und die entsprechenden Vorschriften der Bauordnung BW und RP durch! Dann weist Du, unter welchen Vorausetzungen ein Tragwerksplaner für öffentlich-rechtliche Prüfungen "lizensiert" werden kann und von wem!

Man muss immer bereit sein, etwas Neues zu lernen, auch wenn es schon über 10 Jahre alt ist!

0
HolderVX  07.01.2013, 10:35
@Seehausen

Der §59 der hessischen LBO behandelt die Bauleitung und verweist auf den $57, der die Bauvorlagenberechtigung behandelt. Beides hat nichts mit der Erstellung einer statischen Berechnung bzw. mit deiner Eigenkreation des zwingend erforderlichen "LBO-lizensierten Statikers" zu tun.

0
Seehausen  07.01.2013, 10:40
@HolderVX

So ein fachlicher Unsinn!!

Wenn Du lesen kannst findest Du in § 59 HBO den "Nachweisberechtigten für Standsicherheit" und den "Prüfsachverständigen für Standsicherheit", die befugt sind, an Stelle der Behörde entweder ihre eigenen Berechnungen oder die Berechnungen von Dritten zu prüfen! Und entsprechende lizensierte Personen gibt es seit 10 Jahren in allen Landesbauordnungen!.

0
HolderVX  07.01.2013, 11:11
@Seehausen

Dort steht u.a. für übliche Wohngebäude unter (3):

...muss der Nachweis von Nachweisberechtigten für Standsicherheit im Sinne einer Rechtsverordnung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 erstellt sein, es sei denn, der Nachweis wird entsprechend Satz 1 bescheinigt.

D.h. die Statik kann von jedermann erstellt werden, nur muss dann diese Statik anschließend von einem entsprechenden Sachverständigen (Prüfingenieur,...) geprüft werden. Dass die Statik zwingend von einem irgendwie gearteten "LBO lizensierten Statiker" erstellt werden muss (wie von dir behauptet), stimmt deshalb nicht!

0
Seehausen  07.01.2013, 12:11
@HolderVX

Was sind denn "Nachweisberechtigte" und "Prüfsachverständige" andere als nach "LBO lizensierte Statiker"????? Besorg Dir mal die Nachweisberechtigtenverordnung und die Prüfsachverständigenverordnung des jeweiligen Bundeslandes und lies Dir die jeweilige Ermächtigungsgrundlage der jeweiligen Landesbauordnung durch. Ist freilich für Laien schwierig zu verstehen.

0

Selbstverständlich, ist ja nicht mal sicher ob das überhaupt so umsetzbar ist.