zweiten Namen selbst anmelden?

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Namensänderung: Antrag und Kosten

Wer seinen Namen ändern möchte, muss dies schriftlich bei der zuständigen Namensänderungsbehörde beantragen, die in den meisten Fällen beim Standes- oder Bürgeramt angesiedelt ist. Entsprechende Formulare werden häufig als Download angeboten oder sind auf Nachfrage erhältlich. Ein persönliches Beratungs­gespräch vor der Antragstellung ist unbedingt empfehlenswert.

Dem Antrag müssen Kopien der Meldebscheinigung bzw. des Ausweises sowie ein Auszug aus dem Geburtenregister beigelegt werden. In einigen Fällen kann das Amt zudem weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein psychologisches Gutachten oder ein Führungszeugnis verlangen. Ratsam ist außerdem die Vorlage eines ärztlichen Attests oder der schriftliche Nachweis, dass der zu ändernde Vorname zu erheblichen seelischen Belastungen oder zu Behinderungen im Alltag führt.

Die Kosten für den Namenswechsel variieren. Je nach Verwaltungsaufwand fallen zwischen 2,50 und 255 Euro an. Bei positivem Bescheid kommen allerdings noch Folgekosten für neue Dokumente wie Führerschein oder Personalausweis auf den Antragsteller hinzu. Selbst ein Ablehnungsbescheid ist nicht umsonst. Dann fallen noch immer Kosten von bis zu 50 Prozent der Verwaltungsgebühr an.

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen. Und der Ausgang ist ungewiss. Ob dem Antrag stattgegeben wird, liegt letztlich einzig im Ermessen des zuständigen Amtes. Bei einer Ablehnung kann formal-korrekter Widerspruch oder - je nach Bundesland - Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden.

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