Zweite Theoretische Prüfung in der Ausbildung als Elektriker nicht bestanden,darf ich nochmal wiederholen?Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

2 Antworten

BBIG § 21 Beendigung

§ 21 (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Dies gilt für die erste Nachprüfung. Für die zweite Nachprüfung ist der AG nicht mehr dazu verpflichtet, den Azubi weiter zu beschäftigen. Dennoch ist es dem Azubi gestattet sich für eine 3. Prüfung anzumelden.

Im Falle des Nichtbestehen der 3. Prüfung wird von einer Nichteignung für das Berufsbild ausgegangen und es ist keine weiter Prüfung mehr möglich.

Yodjskowjw 
Fragesteller
 30.06.2021, 17:55

Ich habe jetzt damals die erste Prüfung gemacht und vor paar Wochen insgesamt die zweite Theorietische Prüfung.Darf ich also nochmal wiederholen?

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citkid  30.06.2021, 18:34
@Yodjskowjw

Schalte mal einen Gang runter. Du bist ja gar nicht mehr in der Lage eine Antwort zu lesen/verstehen.

Ließ noch einmal den Text von Apokailypse durch. Er hat es sehr deutlich beschrieben und alle deine Fragen beantwortet. Auch die Nachfrage.

Lass dir Zeit. Notfalls erst morgen lesen. Vielleicht bist du dann wieder aufnahmefähig.

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https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__37.html

Du kannst insgesamt 2 x wiederholen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann
Yodjskowjw 
Fragesteller
 30.06.2021, 15:04

Ich habe jetzt damals die erste Prüfung gemacht und vor paar Wochen insgesamt die zweite Theorietische Prüfung.Darf ich also nochmal wiederholen?

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