Zweig wechseln BOS (sozial)?

1 Antwort

Ich zitiere:

§ 6 Aufnahme in die Berufsoberschule

(3) Wenn die berufliche Vorbildung nach Abs. 2 nicht für die jeweilige Ausbildungsrichtung einschlägig ist, wird zusätzlich vorausgesetzt:

  1. eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr in Vollzeit oder entsprechender Dauer in Teilzeit,
  2. eine einschlägige fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule, die den Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 2 Satz 2 genügt, oder
  3. ein einschlägiges betreutes Berufspraktikum von mindestens sechs Monaten in Vollzeit, das an die fachpraktische Ausbildung der Fachoberschule angelehnt ist und dem die aufnehmende Schule vorher zugestimmt hat.

Antwort: Ja, so verstehe ich es auch.

NewKid24 
Fragesteller
 20.01.2022, 10:01

Perfekt, vielen lieben Danke für die Bestätigung

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