Zuunrecht beschuldigt bei Verkauf auf Kleinanzeigen. Was tun?

6 Antworten

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Beim Versand Privat zu Privat trägt der Empfänger das Versandrisiko. Du mußt nur irgendwie nachweisen, das du die Sendung verschickt hast, z.b. durch ein Foto der gepackten Sendung oder der Versandquittung oder Zeugen. Am besten alles zusammen.

War allerdings versicherter Versand ausgemacht, dann warst du Vertragsbrüchig und bist Schadensersatzpflichtig, wenn die Sendung nicht beim Empfänger ankommt.


Dimido  08.09.2021, 15:23

Die genannten Beweise sind Unfug. Was soll ein Foto beweisen? Was sollten Zeugen Aussagen. Niemand weiß etwas über den Inhalt. Was soll ein Foto eines leeren Paket beweisen.

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berlina76  08.09.2021, 15:25
@Dimido

Weshalb ich selber zu Möglichkeit 3 greife und die 1,60-2 € extra ausgebe, was eine Versicherte Sendung mehr kostet als eine Unversicherte, egal was für eine Versandart ausgemacht war.

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Es ist davon abhängig was vereinbart wurde.

wenn er einen klassichen, unversicherten versand zugestimmt hat trägt er das risiko da er ja weiß dass du als privatverkäufer keine gewährleistung übernimmst.

wurde über den versand so garnicht gesprochen und hast einfach was angenommen und das paket unversichert verschickt... dann hast du ein Problem.

jetzt ist halt die Frage ob jemand wegen 60€ tatsächlich einen Anwalt einschaltet.


NewLeafy 
Fragesteller
 08.09.2021, 15:12

Hmm so richtig haben wir nichts ausgemacht ich habe ihm nur den Preis für den Versand geschickt und er hat zugestimmt. Aber vom Preis her dachte ich dass das vollkommen klar sein sollte dass es NICHT versichert war.

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Es kommt darauf an, welche Versandart ihr schriftlich vereinbart habt. Habt ihr unversicherten Versand ausgemacht, trägt der Käufer das Risiko.


NewLeafy 
Fragesteller
 08.09.2021, 15:05

Ja wir haben das so vereinbart. Bzw habe ich den Preis genannt für den unversicherten Versand und er hat zugestimmt. Wie gesagt. Hab irgendwie bisher immer unversichert Versand. Ich hab nie dran gedacht dass es ja mal nicht ankommen könnte und man mir dann die Schuld gibt. Mach ich wohl nie wieder 😣

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Wenn der Käufer Versand will ist es sein Problem ob mit oder ohne Versicherung. Als Privatman bist du raus wenn du es losgeschickt hast. Ich sende dann immer eine Kopie der "Rechnung" über den Markenkauf und mache Bild von der eingepackten, frankierten Ware


NewLeafy 
Fragesteller
 08.09.2021, 15:15

Muss mal gucken ob ich den Beleg noch habe. Aber da steht glaube nicht drauf was ich versendet habe oder wohin. Muss mal nachgucken. Ist ja jetzt auch schon her. Hab halt nicht damit gerechnet 😓 dumm von mir

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Bei einem Verkauf bist du verpflichtet zu liefern. kannst du nicht beweisen, dass du geliefert hast, musst du den Preis zurückerstatten.


NewLeafy 
Fragesteller
 08.09.2021, 15:16

Auch bei Privatverkauf? Kann ich mir nicht vorstellen.

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archibaldesel  08.09.2021, 15:18
@NewLeafy

Doch, auch da. § 929 BGB, gilt explizit auch für Privatverkäufe

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt
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