Zulassungsvorraussetzung zur Fachwirt für Gesundheits und Sozialwesen IHK?

2 Antworten

Maßgeblich sind in der Regel die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung:

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweist.

http://www.gesetze-im-internet.de/geswfachwprv/__2.html

Abschluss in einem Ausbildungsberuf des Gesundheitswesens MTA ,TFA etc.

Schau mal hier bei der TA ist es in 11 Wochen möglich : z.B. Abschluss einer Ausbildung und 2 Jahre Berufserfahrung.

https://www.ta.de/fachwirt-im-gesundheits-und-sozialwesen-ihk/zulassung.html

Nicht ganz leicht, aber in der Gemeinschaft eine echt super tolle Sache.

Ist in Tagesschule in Hameln zu absolvieren und wird vom Staat und der KFW gefördert. Kostet ca.1500€ -2000€ Eigenanteil (incl. Appartement vor Ort)....

Wenn Du mit dem Arbeitgeber sprichst, ist der vielleicht sogar bereit Dich dafür zu beurlauben ...