Zugverbindung existiert nicht mehr?


17.06.2022, 13:49

auf dem ticket steht es gilt zugbindung also eigentlich müsste ich ja den zug nehmen, aber wie gesagt es ist ja eigentlich nicht der richtige


17.06.2022, 13:53

also nur um das klarzustellen ich könnte jetzt nicht einen komplett anderen zug nehmen der zum beispiel später fährt, oder? wenn ein zug ausfällt darf man das ja normalerweise. meine freundin und ich haben auch vorhin beide beim kundenservice angerufen, bei mir hieß ich dürfte einen anderen zug nehmen, bei ihr hieß es sie muss den zug nehmen.

5 Antworten

Das ist eine glasklare Sache - dank Fahrgastrechten.

Existiert eine Verbindung nicht mehr wie gebucht, ist bei zuggebundenen Fahrkarten die Zugbindung aufgehoben (geht ja auch nicht anders, einen Zug, den es nicht mehr gibt, kann man nicht benutzen). Sofern sich die Ankunft um mehr als 20 Minuten verzögert, dürfen auch höherklassige Züge genutzt werden (ausgenommen reservierungspflichtige Züge).

https://www.bahn.de/hilfe?faq-search-term=Zug+f%C3%A4llt+aus&show-all=no - gleich die erste Antwort.

alslzlaksmxlak 
Fragesteller
 17.06.2022, 16:34

naja der zug existiert ja schon noch, nur fährt er eben nicht mehr zu meiner haltestelle durch sondern muss ich dann in karlsruhe in einen anderen zug umsteigen, zählt das dann auch?

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HugoHustensaft  17.06.2022, 16:59
@alslzlaksmxlak

Fährt der Zug noch so, wie Du ihn gebucht hast? Nein, damit zählt das, weil die ursprüngliche Verbindung nicht mehr existiert.

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Das ist ein bisschen mysteriös, wenn es dieselbe zugnummer ist müsste es auch dieselbe verbindung also derselbe Zug sein.

Das müsstest du mit der Bahn klären aber ich gehe davon aus solange es im angemessenen Rahmen ist musst du das hinnehmen, denn änderungen können immer passieren.

Das Ticket gilt für die gebuchte Gesamtstrecke, du kannst damit auch umsteigen. DU kannst ja nix dafür wenn die Verbindung seitens der DB geändert wird NACH deiner Buchung

Wiesel1978  17.06.2022, 13:51

Darf nur kein hochwertigster Zug bzw Klasse sein.

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HugoHustensaft  17.06.2022, 14:03
@Wiesel1978

So nicht korrekt - wenn ein gebuchter Zug nicht mehr existiert, greifen die Fahrgastrechte. Bei einer zuggebundenen Fahrkarte ist damit die Zugbindung aufgehoben. Kommt man deswegen voraussichtlich mehr als 20 Minuten später an, dürfen auch höherklassige Züge benutzt werden (ausgenommen reservierungspflichtige Züge), lediglich ein Klassenübergang ist ausgeschlossen.

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ich denke gegen bahn klagen macht da wenig sinn ... zurückgeben mit geld zurück nur mit klagen