Zugticket zurück geben?

2 Antworten

Ja, der Fahrgast hat in diesem Fall das Wahlrecht, die Reise nicht anzutreten und das Ticket erstatten zu lassen - davon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, für die man aber ganz viele Details abfragen müsste.

Aus

https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/nationale_regelungen

Erstattung wenn sie wegen Zugausfall...

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie

  • von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
  • sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
  • sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.