Zug verpasst - Zugbindung aufgehoben trotz anderem Unternehmen?
Ich bin regelmäßig mit dem Zug unterwegs. Dabei fahre ich immer mit der Regionalbahn (Betreiber DB Regio) zum Hbf und von dort aus mit dem ICE zum Zielbahnhof. Wenn ich durch Verspätung des REs den ICE verpasst hatte, dann konnte ich den nächstmöglichen ICE nehmen. Bald wird jedoch nicht mehr DB Regio, sondern ein Privatunternehmen den RE fahren. Diese gehören also nicht zur Deutschen Bahn.
Wird die Zugbindung aufgehoben wenn ich den ICE verpasse, weil der RE eines privaten Eisenbahnunternehmens Verspätung hat?
3 Antworten
Wenn alles auf einer Fahrkarte ist, kannst du den nächsten nehmen. Da gibt es keine Ausnahmen. Welches Verkehrsunternehmen ist auch egal.
Das hängt vom Unternehmen ab. Manche haben Verträge mit der Bahn, andere nicht.
Dann versuch mal mit einem DB-Ticket den Flixtrain zu nutzen.
Wenn ich Von Bahnhof A über B nach C will, kaufe ich in der Regel ein Ticket bei der DB von A nach C. Wer dann die einzelnen Teilstrecken fährt, ist mir total wurscht, mein Vertragspartner ist die DB für die gesamte Strecke.
Bietet die DB die Teilstrecke A nach B aber gar nicht an... dann kann ich bei der DB kein Ticket von A nach C kaufen. Ich kann höchsten auf der Seite der DB ein Ticket von A nach B kaufen, bei dem Flixtrain drauf steht und ein separates Ticket von B nach C bei der DB direkt.
Das sind dann zwei separate Fahrkarten. Somit müsste ein Anspruch aus der Verspätung der Strecke A - B bei Flixtrain geltend gemacht werden, nicht bei der DB.
Wenn du eine durchgehende Fahrkarte für die gesamte Reise hast, sind die Ansprüche aus den Fahrgastrechten unabhängig davon, um welches Bahnunternehmen es sich im Einzelfall handelt.
Schwierig wird es bei getrennten Fahrkarten, denn dann hat man in der Regel keinen Anspruch.
Jedes Unternehmen, welches Gleise der dt. Bahn nutzt, hat einen Vertrag mit der DB. Davon unabhängig, darf es dem Kunden aber egal sein, ob und was die DB vertraglich mit anderen Unternehmen über Kostenübernahme bei verspäteten Zubringern geregelt hat, wenn der Kunde ein durchgängiges Ticket der DB hat.
Wenn ich mit Condor von HAM nach CUN fliege und mein Zubringerflug von HAM nach FRA wird von einer anderen Gesellschaft durchgeführt, bevor Condor selbst von FRA nach CUN fliegt, ist mein Ansprechpartner für beide Strecken die Condor, weil diese das Ticket ausgestellt hat.