Zufluss Prinzip ALG2?

3 Antworten

Bekommst Du Einkommen noch im August aufs Konto, dann wird das auf deine Leistungen für August angerechnet, bekommst Du des erst im September, dann wird von den Leistungen für August nicht zurückzuzahlen sein.

Es käme dann auf die Höhe deines ALG - 2 für August an und was Du dann an Brutto und Netto verdienen und aufs Konto bekommen würdest.

Vertex13337 
Fragesteller
 13.08.2021, 12:07

Okay vielen Dank . Eine Frage kann ich ein Darlehen aufnehmen da ich ja so kein bzw. wenig Geld habe ? Oder ist das nicht möglich . Dann lasse ich mir das Ende nächsten Monat erst auszahlen diese Option hätte mein Arbeit Geber

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isomatte  13.08.2021, 12:12
@Vertex13337

Du könntest dann einen schriftlichen formlosen Antrag auf eine Ratenzahlung stellen, solltest Du noch im August Einkommen aufs Konto bekommen und das Jobcenter dann eine Erstattung von dir haben möchte.

Nicht umsonst möchte das Jobcenter den Arbeitsvertrag sehen, denn darauf ist im Regelfall die Fälligkeit des Lohns vereinbart !

Würde da stehen das dieser am Ende eines Monats fällig wird, dann würde dein Arbeitgeber dem Jobcenter sicher eine Erklärung für die verzögerte Zahlung liefern müssen.

Was bekommst Du denn an ALG - 2 bzw. hast Du für August bekommen und was für einen Brutto Stundenlohn hast Du ?

Bitteschön

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Vertex13337 
Fragesteller
 13.08.2021, 12:17
@isomatte

gerade nochmal geschaut im Betrag steht zum Monats Ende Ohman

1330€ netto mit Frau und zwei Kinder und am Montag der Job der anfängt sind 14€ brutto Stunde lg

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isomatte  13.08.2021, 12:24
@Vertex13337

Das Netto von 1330 € ist doch sicher für einen vollen Monat ?

Was für eine Steuerklasse hast Du denn ?

Hat die Frau auch Einkommen und wie alt sind die Kinder, haben diese ggf. auch Einkommen ?

Oder gib einfach an was ihr derzeit an Leistungen bekommt ?

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Vertex13337 
Fragesteller
 13.08.2021, 12:28
@isomatte

1330€ ist alg2 für uns alle Frau hat nix Kinder sind 3 und 5

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isomatte  13.08.2021, 12:54
@Vertex13337

Weil Du 1330 € Netto geschrieben hast !

Nun gut, dann würdest Du ja nur auf 12 Arbeitstage kommen, wenn ich mich nicht verrechnet habe, also bei Vollzeit mit 8 Stunden auf 96 Stunden x 14 € Brutto = 1344 € Brutto kommen.

Dann bräuchte ich deine Steuerklasse !

Auf jeden Fall stünden dir dann wegen der Kinder ( minderjährig ) nach § 11 b SGB - ll ein erhöhter Freibetrag auf Erwerbseinkommen zu, erst einmal wären das vom Brutto 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und normalerweise von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Wegen der Kinder sind es dann 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto.

Bei 1344 € Brutto wären das also erst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % = 180 € Freibetrag dazu und von 1000 € - 1344 € Brutto weitere 10 % Freibetrag = 34,40 €.

Dann würde der gesamte Freibetrag bei angenommen 314,40 € liegen !

Würdest Du angenommen dann für den halben Monat 1000 € Netto aufs Konto bekommen, dann würden zumindest erst einmal diese 314,40 € Freibetrag vom Netto abgezogen und es blieben dann max. um die 685,60 € die dann zu erstatten wären.

Wie gesagt auf Antrag im Regelfall dann auch in Raten möglich.

Bei einem vollen Monat solltest Du ja auf ca. 2300 € Brutto und min. um die ca. 1600 € Netto kommen !

Dann könntest Du max. 330 € Freibetrag vom Netto abziehen, es wären dann etwa 1270 € anrechenbares Netto übrig.

Wenn ihr nur um die 1330 € vom Jobcenter bekommt, wird euch das Jobcenter sicher auffordern vorrangig Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, weil dann ggf. nur ein ungedeckter Bedarf von um die 60 € bleiben würde.

Alleine beim Kinderzuschlag wären derzeit pro Kind und Monat bis zu 205 € möglich, damit könntet ihr dann aus dem Bezug vom Jobcenter kommen.

Im Internet findest Du für das Wohngeld und den Kinderzuschlag einen kostenlosen Rechner.

Wenn ihr derzeit außer 2 x 219 € Kindergeld = 438 € kein weiteres Einkommen habt, dann würde euch doch alleine für eure Regelbedarfe für den Lebensunterhalt derzeit schon 2 x 401 € = 802 € für euch Erwachsene zustehen + 2 x 283 € = 566 € für Kinder von 0 - 5 Jahren.

Dann würde euch alleine für die Regelbedarfe schon min. 1368 € zustehen, abzüglich der 566 € Kindergeld wären es dann 802 € und bei 1330 € Leistung vom Jobcenter müsste nach Abzug der 802 € eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom um die 528 € betragen.

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Vertex13337 
Fragesteller
 13.08.2021, 14:30
@isomatte

Lohnsteuerklasse 3 bin ich und dir 1330€ ist Harz 4 was wir die 4 Monate bekommen haben immer . 40 Stunden Woche habe ich

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isomatte  13.08.2021, 19:03
@Vertex13337

Hab ich doch auch so im Kommentar geschrieben.

Dann kommst Du sogar bei einem vollen Monat auf über 1600 Euro Netto und dadurch könnte der Anspruch ggf ganz entfallen.

Es müsste dann wie gesagt ein evtl. Anspruch auf Wohngeld und Kinder-Zuschlag geprüft werden.

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Bitte Deinen neuen Arbeitgeber, daß er Dir den Lohn für August 2021 erst im September 2021 auszahlt. Dann wäre kein Zufluß in diesem Monat und auch nichts anzurechnen.

Wenn Du im August noch Arbeitsentgelt von Deinem neuen Arbeitgeber bekommst, dann wird dieses natürlich rückwirkend auf das August - ALG 2 angerechnet.

Maßgebend ist der Zahlungseigang auf dem Kontoauszug.

Falls das erste Arbeitsgeld erst im September auf dem Konto eingeht, kann es auf das August - ALG 2 nicht mehr angerechnet werden. Dafür jedoch auf das September - ALG 2, sofern dieses (noch) gezahlt wird.