Zu viel Wasser verbraucht?

6 Antworten

Man hat natürlich das Recht, die konkreten Abrechnungen einzusehen und zu prüfen.

Wenn die Werte nicht mit der Ablesung übereinstimmen, widerspricht man der Forderung.

Klagen muss im Streitfall er, nicht ihr.

1. Der Vermieter muss den erhöhten Verbrauch nachweisen, nicht nur behaupten.

2. Es muss auch die Verteilung klar geregelt sein, steht normalerweise im Mietvertrag.

3. Klagen muss im Zweifelsfall der Vermieter, ihr solltet aber schon mal zum Mieterschutzverein gehen.

Prüf mal die Wasseruhr, wenn der kleine Drehzeiger ständig etwas vor- und wieder zurückläuft, ist das Rückschlagventil defekt. Und wird als Verbrauch gemessen.

Das muss regelmäßig gewechselt werden.

Sagen geht nicht, der muss da schon was zu schreiben.

Und Nachweise zur Verfügung stellen und so.,

Vergleiche deine Zählerstände von - bis dann siehst du deinen exakten Verbrauch eines Jahres in m3. Eventuell klärt es sich dann auf.