Zoll Paket Fälschung, was machen?

7 Antworten

Ich habe keine Erfahrung mit dem Zoll in Garching. Aber mit dem Zoll generell. Und da der Zoll in Garching auch lediglich nach den deutschen Einfuhrgesetzen handelt, kann man davon ausgehen, dass die keine Extrawurst braten. In Deutschland ist die Einfuhr von Artikeln, die dem Markenrecht unterliegen, also Fälschungen sind, nicht verboten oder strafbar, solange diese Artikel für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Wenn sich in diesem Paket also eine Fake-Tasche und meinetwegen eine Fake-Rolex befindet, geht der Zoll von privater Nutzung aus. Sollten sich in dem Paket aber 5 Handtaschen befinden, geht der Zoll ganz sicher davon aus, dass das Ware ist, die gewinnbringend verkauft werden soll. Und die Einfuhr und der Handel mit Waren, die a) markenrechtlich geschützt sind und b) offensichtlich für den Verkauf bestimmt sind, ist verboten. Die Ware wird a) eingezogen und b) du bekommst Post von der Staatsanwaltschaft. Es spielt übrigens keine Rolle, ob du hingehst oder nicht, an dich adressiert reicht im Zweifel für die Eröffnung eines Verfahrens.

Ist des nur diese eine Tasche, kannst du diese abholen.

wiki01  18.06.2014, 12:09

Ein Zitat dazu für die, die mir das nicht glauben:

Ein bisschen Designer-Imitat für den Privatgebrauch darf tatsächlich sein. Der Handel mit Fälschungen ist allerdings verboten. Der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 430 Euro pro Person aber nicht. Kommt ein Urlauber etwa mit einer nachgemachten Uhr im Gepäck zurück, ein paar gefälschten T-Shirts und Jeans, die ganz offensichtlich für eine Person gedacht sind, sei das noch im grünen Bereich, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Alexander Gaul, der Firmen in Sachen Produktpiraterie vertritt. Bei fünf imitierten Uhren im Gepäck plus Dutzenden T-Shirts, Hemden, Jeans und Schuhen in verschiedenen Größen hört die Straffreiheit dagegen schnell auf.

Und für die ganz ungläubigen die Quelle: http://www.merkur-online.de/aktuelles/wirtschaft/zoll-wann-gefaelschte-rolex-teuer-wird-1270833.html

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meini77  18.06.2014, 12:14
@wiki01

das gilt nur für den Reiseverkehr! Im Postverkehr wird alles eingezogen.

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wiki01  18.06.2014, 20:34
@meini77

Das stimmt nicht, weil es nicht verboten ist.

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Erfahrung mit solchen Sachen haben Anwälte, die im Nachgang zu einer Grenzbeschlagnahme von Fakekäufern um Rat gebeten werden, wenn denen eine Abmahnung der Rechtsvertreter von Louis Vuitton Malletier S.A. ins Haus geflattert kommt.

http://fachanwalt-it.blogspot.de/2013/09/teures-schnappchen-im-internet.html

Ist doch bekannt das Louis Vuitton Originalware nur über die eigenen Webstores und im Internet nur übder den eigenen Webshop vertreibt und deren Rechtsvertreter zu den Hardlinern der Branche gehören.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

Das liegt nicht am Zollamt Garching. Das sind allgemeine Zollbestimmungen, dass Imitate (Fälschungen) vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden. Und wer schon bei einem chinesischem Händler bestellt, sollte schon davon ausgehen, dass es sich bei den Waren um Fälschungen handelt. China ist allgemein bekannt dafür. Sicherlich wirst vom Zoll ein Schreiben bekommen.

wiki01  18.06.2014, 12:07
dass Imitate (Fälschungen) vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden.

Nur, wenn diese für den Handel bestimmt sind.

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SCHMULUS  18.06.2014, 12:12
@wiki01

Nun, letztens sah ich eine Info Sendung, wobei EIN Produkt für den privaten Gebrauch vom Zoll beschlagnahmt wurde.

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Wenn der Markenrechtsinhaber einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt hat (und das hat LV), wird die Tasche eingezogen und vernichtet. Zusätzlich erhältst Du vom Anwalt des Rechteinhabers eine Unterlassungserklärung. Die Kosten für den Anwalt trägst Du, meist ein paar hundert Euro.

Der Zoll wird sich schon bei Dir melden, sobald die Sendung bearbeitet wird. Dann erklärt man Dir auch, ob die Ware vernichtet wird und welche Konsequenzen Dein Import weiter haben wird. Ohne entsprechende Benachrichtigung vom Zoll brauchst Du erst einmal überhaupt nichts machen.