Zoll hat mein paket beschlagnahmt was tun?

2 Antworten

Bestellen oder führen Sie für private Zwecke Produktfälschungen aus dem Ausland ein, stellt dies in der Regel keine Markenrechtsverletzung dar. Allerdings entscheiden die Behörden im jeweiligen Einzelfall, ob die Bestellung tatsächlich zu privaten Zwecken erfolgt. Mit einer Vernichtung der Waren ist aber in den meisten Fällen zu rechnen.

Von einer gewerblichen Nutzung ist zum Beispiel auszugehen, wenn Sie mehrere identische Repliken kaufen. Denn in einem solchen Fall ist von einem Weiterverkauf auszugehen, sodass die Bestellung und Einfuhr als Verstoß gegen das Markenrecht zu werten ist. Das Markenrecht ist eine Möglichkeit des gewerblichen Rechtsschutzes.

Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Markenrechtsverletzung, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen. Darüber hinaus wird der Rechteinhaber – also der Hersteller des Originalproduktes – informiert, dass zur gewerblichen Nutzung Plagiate eingeführt wurden. Zudem wird auch der Besteller über die Beschlagnahmung und eine drohende Vernichtung informiert.


iq1000  14.11.2019, 01:16

Ich hab den 1. Satz mal korrigiert:

Bestellen .. Sie für private Zwecke Produktfälschungen aus dem Ausland ein, stellt dies ... eine Markenrechtsverletzung dar.

Es ist illegal. Was legal ist sind private Reisemitbringsel. Nicht aber der Postversand.

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Was du tun kannst:

Ggf die Ware nicht annehmen. Vernichtet wird sie sowieso.

Davon mal abgesehen, so froh das du den Schrott nicht bekommen ist. Glaube ja nicht das es so aussieht wie auf den Fotos. Der Zoll hat dich vor einer grossen Enttäuschung bewahrt.