Zina mit 13?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Sarah,

1) was du Intimes tust, geht keinen Allah und keine Religion etwas an. Im übrigen kannst du nichts dafür, weil du gezwungen wurdest, und deshalb steht es Allah auch nicht zu dich zu strafen.

2) Du hast eine Erfahrung gemacht, die schlimm für dich ist, dies ist bereits "Strafe" genug für dich. Wer eigentlich bestraft gehört, ist der Junge, denn er hat ein Verbrechen begangen, indem er mit einem Kind unter 14 Jahren Sex hatte. Dies steht im Paragrafen 176 des Strafgesetzbuches: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 vornimmt, (....) wird bestraft."

Du könntest also zur Polizei gehen, und die kommt dann zu ihm nach Hause. Bevor du das tust, solltst du mit einem Lehrer deines Vertrauens in der Schule sprechen, denn es geht ja darum, dass es deine strengen Eltern nicht erfahren.

Ich wünsche dir viel Glück, und die Hauptsache: DU hast keine Sünde begangen. Nur der Junge. Also mach dir keine Vorwürfe.

Alles Gute!

Das Problem hier ist nicht Zina, denn zina hast Du nicht begangen, da weder Du noch Dein Freund anderweitig verheiratet sind - so unterstelle ich mal angesichts Eures Alters. Zina = ehebrecherische Unzucht

Das Problem ist, dass Du mit einem Jungen zusammen bist, der nicht auf Dein NEIN hört; das ist nicht nur nicht in Ordnung, das ist eine der größten Sauereien, die ein junger Mann mit seiner noch jüngeren Freundin anstellen kann. Er hat Dich nicht verdient; Du solltest diesen Vertrauensbruch mit dem Ende der Beziehung quittieren. Umgehend!

Das andere Problem ist, dass Dein Freund sich strafbar gemacht hat. Massiv sogar, weil Du mit 13 (in Worten: DREIZEHN !!!!!!!) unter dem absoluten Schutz des Gesetzes stehst; kein Mann - egal welchen Alters - darf mit Dir Sex haben, auch dann nicht, wenn Du total einverstanden wärest.

Womöglich ist es unklug, damit zu Deinem Vater zu gehen; nicht dass der sich hinreißen lässt, Deinen vermeintlichen Ehrverlust zu rächen. Denn dann müsste er ins Gefängnis, und das dürftest Du nicht unbedingt wollen. Aber Du solltest es z.B. Deiner Vertrauenslehrerin mitteilen, um mal mit einer erwachsenen Person drüber sprechen zu können.

P.S.: Deine Ehre ist übrigens nicht verloren oder beschmutzt. Nur die Ehre dieses Jungen ist es.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kaffeemahler  08.11.2020, 21:14

Womöglich war es keine Vergewaltigung, wenn Du auf Betteln nachgegeben hast. Aber es ist Nötigung und es ist sowieso strafbar, weil Du erst 13 bist. Was es nun genau war, ist auch hier und heute auch nicht so wichtig. Wichtig wäre, dass der Jungbulle einen gehörigen Denkzettel erhält.

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Sarah1691 
Fragesteller
 08.11.2020, 22:49

Danke für die hilfe

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Du hattest gegen deinen Willen Geschlechtsverkehr?
Ich bin zwar Christ, aber wenn du an einen guten Gott bzw Allah glaubst, dann wird er dich sicher für nichts bestrafen, was du nicht wolltest!

Und jetzt zum Thema: Wenn dein Freund Geschlechtsverkehr mit dir hatte, dann hat er sich strafbar gemacht, da du minderjährig bist und er 17. Zusätzlich hatte er sich nochmal strafbar gemacht, da du diesen nicht wolltest, womit er dich vergewaltigt hat.

Dich trifft dabei KEINE Schuld!

Bitte sprich mit deiner Mutter oder deinen Vater. (Je nachdem, mit wem du einen besseren Draht hast) Sie werden es verstehen müssen. Sage ihnen, dass dein Freund mit dir GV gegen deinen Willen hatte. Wenn deine Eltern anständig und verantwortungsbewusst sind, dann werden sie mit dir zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Die Polizei ist da sehr freundlich, die haben immer ein offenes Ohr für dich. Sollten deine Eltern jedoch nicht so handeln oder dich sogar bestrafen - dann bitte geh zu einem Vertrauenslehrer/Klassenleiter/Jugendamt.

Ich wünsch dir noch ganz viel Stärke und Mut! Mach bitte Schluss mit deinem Freund. Ein Typ, der keinen Respekt gegenüber Frauen hat ist kein und wird niemals ein (richtiger) Mann werden. Du hast was besseres verdient!

Sarah1691 
Fragesteller
 08.11.2020, 20:11

Danke und ja ich werde aufjedenfall glaube ich erst mal mit einer Vertrauenslehrerin reden

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Niranaas  08.11.2020, 20:21

Naja, mit 17 ist er auch noch minderjährig.

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LovesLaugh  08.11.2020, 20:22
@Niranaas

u14 und ü14 dürfen keinen Gv miteinander haben, sonst macht sich ü14 gewaltig strafbar. Vor allem bei einer Vergewaltigung.

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LovesLaugh  08.11.2020, 20:55
@Niranaas

Trotzdem kann er dafür belangt werden? Das er ebenso minderjährig ist ist mir klar, aber man unterscheidet bei zwischen 0-7;8-14;15-18/21 beim Strafrecht (so oder so ähnlich.
Wäre ihr Freund 17 und sie 14, dann würde man ihn nur für die Vergewaltigung belangen, da sie jedoch 13 ist und somit als „Kind“ gilt macht die Sache vor Gesetz noch schlimmer.

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Niranaas  08.11.2020, 21:44
@LovesLaugh

Bestreitet ja keiner. Ich sag nur, dass er mit 17 auch noch minderjährig ist.

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Niranaas  08.11.2020, 21:45
@LovesLaugh

Aber Vergewaltigung war es ja nicht, da aus der Frage hervorgeht, dass sie dem eingewilligt hat.

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LovesLaugh  09.11.2020, 06:53
@Niranaas

Musst du mit aber nicht sagen, ich weiß das. :)

Und ich denke beim Richter wird das als Vergewaltigung durchgehen, wenn sie sagt, dass sie das eigentlich nicht wollte, er jedoch enormen Druck auf sie geladen hat. Immerhin ist sie noch fast ein „Kind“ im Sinne von total jung, erst 13 - anfang der Pubertät und er 17, etwas weiter entwickelt, viel größer und fast volljährig - somit ist es ja schon fast klar, dass sie verunsichert einwilligt, wenn er sie unter Druck setzt.

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LovesLaugh  09.11.2020, 19:51
@Niranaas

Hast du denn einen Anwalt? Was will ein 17 jähriger mit nem Anwalt? Wer so seine Freundin behandelt kommt dem Schein nach nicht aus einer gebildeten oder wohlhabenden Familie, dass die man so eben einen guten Anwalt haben.

Deine Kommentare sind hier etwas sinnlos und teilweise unangebracht😅

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Niranaas  10.11.2020, 15:11
@LovesLaugh

Was sagen denn seine Taten über seinen Familiestand aus? Seit wann sind wohlhabende kids besser erzogen? Eher ganz im Gegenteil.

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Schlimm ist nur, dass du etwas getan hast, das du nicht wolltest. Du solltest lernen, dich besser zu behaupten, zu deinem eigenen Schutz.

Sarah1691 
Fragesteller
 08.11.2020, 19:57

Ich finde es auch schlimm

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  1. Mit 13 schon sowieso viel zu früh ein Freund zu haben, geschweige denn Sex
  2. Voreheliche Beziehungen sind verboten
  3. Ja, Zina ist eine sehr große Sünde. Trenn dich von deinem Freund und bitte Allah um Vergebung und vermeide beide Fehler in der Zukunft.
  4. Dein Freund ist bestimmt einer, der nur an Sex denkt und solche Typen und Kindergarten Beziehungen brauchst du nicht
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Am lernen.
WatchingTheSky  08.11.2020, 20:22

Einfach nur ein großes LOL

Natürlich soll sie keinen Sex haben wenn sie das nicht will, aber diese Vorstellungen von vorehelichem Sex als Sünde sind doch wirklich aus dem vorletzten Jahrhundert.

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Sarah1691 
Fragesteller
 08.11.2020, 22:47

Also Nummer 3 werde ich machen

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Buddhinator3  10.11.2020, 16:50
@Sarah1691

Es ist aber ebenso DUMM, wie FALSCH, davon auszugehen, dass "Zina" - sowie von Mehrheitssunniten verstanden - eine "große Sünde" sei!

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