Zimmer ungestrichen übernommen, kann ich bei Auszug zum Streichen verpflichtet werden?

1 Antwort

Mieter müssen bei Auszug weder Tapete abkratzen, noch Türen und Fenster von außen streichen. Solche Klauseln können ignoriert werden. Sollte der Vermieter dem Mieter die Wohnung unrenoviert übergeben, sind jegliche Bestimmungen im Mietvertrag bezüglich fälliger Schönheitsreparaturen ungültig (BGH-Urteil im März 2015).

Zu Schönheitsreparaturen gibt es zahlreiche Urteile. In Deinem Fall ist vor allem der Aspekt zu berücksichtigen, dass Du die Wohnung auch unrenoviert übernommen hast.