Muss ich die Mietwohnung nach Auszug streichen?
Guten Abend.
Muss ich meine Mietwohnung nach Auszug streichen?
Habe hier 2 Jahre gewohnt. Die Wände haben "normale" Gebrauchsspuren (mal an der Kante mit der Tasche einen "Strich" hinterlassen.....durch die Sonne "Rand" vom Bilderrahmen zu sehen....dunklere Stelle am Kopfteil vom Bett....also eben nichts großes.
Bin ich verpflichtet zum Streichen beim Auszug oder nicht?
1 Antwort
Eine grundsätzliche Renovierungspflicht zum Auszug gibt es nicht. Hat der Mieter die Wohnung frisch gestrichen, weil es im Mietvertrag so vereinbart war, &‘ erfährt er erst später, dass er das nicht hätte tun müssen kann er die Kosten vom Vermieter zurückverlangen.