Muss ich die Mietwohnung nach Auszug streichen?

1 Antwort

Eine grundsätzliche Renovierungspflicht zum Auszug gibt es nicht. Hat der Mieter die Wohnung frisch gestrichen, weil es im Mietvertrag so vereinbart war, &‘ erfährt er erst später, dass er das nicht hätte tun müssen kann er die Kosten vom Vermieter zurückverlangen.