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Bei Auszug streichen trotz Schimmel?

Frage von Raoulwallenberg Raoulwallenberg

In meiner Wohnung schimmelt’s. Darum habe ich beschlossen auszuziehen – wobei sich mir nun die Frage stellt, ob ich überhaupt streichen muss, wenn eigentlich sowieso die Wände bearbeitet werden müssen. Allerdings befürchte ich, dass der Vermieter die Schimmelfrage einfach vom Tisch kehrt und gleich die nächsten Mieter sucht. Wie soll ich mich verhalten?

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Antworten (11)

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    Antwort von hajottka hajottka

    Fotografieren und nicht streichen

    Kommentar von denecke deneckedenecke

    Hab den Schimmelpilz in meiner Wohnung nun schon 50x fotografiert, mit und ohne Blitz. Er ist immer noch da..., und nu???

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    Antwort von denecke denecke

    Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt ist als erstes der Vermieter zu informieren. Daraufhin sollte vom Vermieter aus die Ursache ermittelt werden. Hier kann man aber im Vorfeld selbst aktiv werden und sich ein Gutachten erstellen lassen. Wenn der Schimmel nicht gemeldet wird kann es sein, dass der Mieter für die Schäden zur Verantwortung gezogen wird.

    Sollte sich herausstellen, dass der Schimmelschaden NICHT auf Grund eines Bauschadens entstanden ist, muss der Mieter den Schimmel sanieren lassen. Bei einem Bauschaden geht diese Pflicht natürlich auf den Vermieter über. Mehr Infos vielleicht hier: www.schimmelberatung-hannover.de

    Was das Streichen generell betrifft, sollten alle Infos im Mietvertrag stehen.

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    Antwort von Markus70 Markus70

    Wenn da Schimmel ist nicht einfach drüber streichen.Da muss der Vermieter ran

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    Antwort von amdros amdros

    Lt. den neuesten Gesetzen bist Du nicht mehr verpflichtet die Wohnung zu streichen. Noch dazu wenn Schimmel da ist, würde ich mich auch auf keine Diskussion mit dem Vermieter einlassen

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    Antwort von saschmahu saschmahu

    ich hab auch ne frage zu diesem thema, ich wohne seit 5 jahren in der wohnung nach drei jahren ist schimmel aufgetreten dem vermieter haben wir nix gesagt heist ja eh nur wir würden nicht richtig lüften der vormieter hat schon vor unserem einzug ein gutachten erstellen lassen. der vermieter hat bei unserem einzug nix davon gesagt wenn ich jetzt ausziehe muss ich die wohnung streichen oder soll cih es drauf ankommen lassen

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    Antwort von saschmahu saschmahu

    ich habe auch ne frage zu dem thema ich wohne jetzt seit 5 jahren in der wohnung nach drei jahren ist schimmel aufgetreten der vormieter hat mich mal auf der strasse getroffen und erzählt das er ein gutachten zwecks des schimmels erstellen hat lassen. also wusste mein vermieter das in der wohnung schimmel ist. soll ich nun bei einem auszug die wohnung streichen und gut is oder soll ich es drauf anlegen

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    Antwort von denecke denecke

    @Padri: Danke für das Kompliment und zurück!

    @GALLARIAOY: Warum beginnst du deinen Kommentar denn mit NEIN? Du schreibst genau das gleiche! Eine Mietkürzung darf nur vorgenommen werden, wenn es eindeutig Bauschäden sind. Diese kann aber nicht der Mieter, sondern nur ein Gutachter oder Sachverständiger feststellen.

    Nur weil Schimmel in der Wohnung ist, ist das kein Grund, einfach die Miete zu kürzen. Vermieter sind auch nur Menschen die versuchen, ihren Mietern alles recht zu machen. Doch oftmals spielen die Mieter nicht mit.

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    Antwort von Padri Padri

    Denecke kann man man mittlerweile eine Positivbewertung geben, ohne die Antwort überhaupt gelesen zu haben, so zutreffend sind sie jedes Mal. Grundsätzlich ist Schimmel erst einmal kein Grund für eine fristlose Kündigung. Es kann also nur fristgerecht gekündigt werden, so lange der Verursacher des Schimmels nicht fest steht. Ohne Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung geht auch nichts. Dem Vermieter muss erst einmal Gelegenheit gegeben werden die Ursache zu finden und den Mangel zu beheben. Ist jedoch der Mieter durch fehlerhafte Lüftung und unzureichende Beheizung oder sonstiges Wohnverhalten daran schuld oder mit schuld, so muss der Mieter für die Sanierung aufkommen. Zudem ist die Schönheitsreparaturverpflichtung im Mietvertrag nicht an ein Vorhandensein von Schimmel gebunden. Beides sind zwei verschiedene Dinge, die auch separat in Rechnung gestellt werden können. Schimmel wird schon durch durch Verhaltensweisen wie ständige Kipplüftung, viele Pflanzen in der Wohnung oder keine Lüftung der Küche nach dem Kochen begünstigt. etc. I.d.R. wird ein Gutachter hinzuzuziehen sein, der die Ursache feststellen kann. Schimmel einfach überstreichen ohne diesen zu sanieren ist jedoch ein horrender Fehler und dies sollte in jedem Fall unterlassen werden.

    Kommentar von GALLARIAOY GALLARIAOYGALLARIAOY

    NEIN! Wenn DU Schimmel in der Wohnung hast, hängt dies meistem mit dem Bau zu sammen, für das der Vermieter verantwortlich ist. Wir hoffen, dass DU auf Grund des Schimmels eine Mietkürzung vorgenommen hast, zu der DU berechtigt bist, wenn eindeutig Bauschäden. GALLARIAOY

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    Antwort von FragMich24 FragMich24

    Das bekommen nur Spezialisten weg. Ich hoffe Du Mietminderung zurückbehalten.

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    Antwort von weavel95 weavel95

    wenn er das macht ist das eigentlich eine sache für das umweltamt weil schimmel ist ja etwas was behandelt und beseitigt werden muss theoretisch könntest du den vermieter verklagen wenn er neue mieter sucht würde nicht streichen und mit dem vermieter reden oder gleich umweltamt weil schimmel wird schlimmer ich habe ein gästehaus und da war das in einem zimmer ma und wir haben es niht gleich gemerkt weil das nicht genutzt wurde und das wurde immer größer deswegen ist es nicht gut wenn man egal wie klein es gerade noch ist es ignoriert

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