Wand streichen nach auszug?

florestino  07.04.2024, 18:00

WAS steht denn zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Wie lange hast du dort gewohnt? War die Wohnung bei Einzug frisch renoviert?

Tasso91 
Fragesteller
 07.04.2024, 18:07

5 Jahre

Im Vertrag steht das Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden müssen und fachgerecht angebracht werden müssen

2 Antworten

Nein, musst du nicht.

Ich habe sogar vor einigen Jahren gelesen, dass die Klausel selbst WENN sie im Mietvertrag steht, unwirksam ist, was damals von einem Gerichtsurteil so beschlossen wurde.

Müsste danach googeln. Aber da es bei dir ja nicht mal im Vertrag steht, juckt das ja sowieso wenig^^

Tasso91 
Fragesteller
 07.04.2024, 18:02

Danke

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Gerhart  07.04.2024, 21:59

Im MV steht doch, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen fachgerecht zu machen hat.

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florestino  08.04.2024, 10:58

Das ist so pauschal nicht richtig: der BGH hat bestimmte Klauseln gekippt, aber bei weitem nicht jede Regelung ist deshalb unwirksam. Es kommt auf den genauen Wortlaut an.

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Es kommt bei der Klausel zu den Schönheitsreparaturen auf den ganz genauen Wortlaut an. Da kann ein Wort die ganze Klausel unwirksam machen. Also bitte den kompletten Text einstellen.

Tasso91 
Fragesteller
 08.04.2024, 15:43

Da steht nur das Schönheitsreparaturen der mieter trägt und diese fachgerecht gemacht werden müssen

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florestino  09.04.2024, 12:32
@Tasso91

Steht auch etwas dazu, wie die Wohnung zurückgegeben werden muss?

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