Zahlen auch Obdachlose Hundesteuer? Und wenn ja- Wo(Welche Stadt od. Gemeinde)?

4 Antworten

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Hundesteuer fällt als gemeindliche Aufwandssteuer dann an, wenn ein Hund im Gemeindegebiet gehalten wird; der Erlass der entsprechenden Satzungen ist den Gemeinden gestattet; die Voraussetzungen für das "Halten eines Hundes im Gemeindegebiet" dürften bei Obdachlosen nicht vorliegen; in vielen Satzungen ist zudem ein Passus, der von einer Steuerpflicht absieht, wenn die Voraussetzungen für die Steuer nicht mindestens drei Monate vorliegen; auch dieser Punkt dürfte bei Obdachlosen nicht erfüllt sein, da sie meistens Durchreisende sin´d; zudem kann die Steuer im Einzelfall auf Antrag erlassen werden.

DickeBertha  22.09.2009, 06:43

Sehr viele Obdachlose halten sich jahrelang in einer Gemeinde auf. Oft haben diese dort sogar eine Melde/Post-Adresse, die meist von Caritas, o.ä. zur Verfügung gestellt wird. Somit sind die ersten zwei Punkte oft erfüllt... Was aber an der Möglichkeit des Erlasses natürlich nichts ändert.

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Wahrscheinlich machen sie es eher nicht, aber die Tiere sind oft die einzigen Freunde, die ihnen geblieben sind. Daher finde ich, sollte man darüber hinwegsehen.

Da die Frage eine Angelegenheit der Gemeinden ist und von denen sehr unterschiedlich gehandhabt wird, kann man die Frage nicht pauschal beantworten.

DickeBertha  22.09.2009, 05:59

Und nein, ich klapper jetzt nicht alle zig tausend Gemeinden auf deren Befreiungsmöglichkeiten der Hundesteuer für Dich ab.

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Ich möcht jetzt nicht drauf wetten, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass Obdachlose keine Hundesteuer zahlen müssen.